Alps stellt kleinsten UKW-Tunerbaustein vor
#1
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68340

Dafür, daß das analoge Radio im Sterben liegt, geschieht noch erstaunlich viel auf dem Bereich. :-)
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#2
Totgesagte leben halt etwas länger. Sieht man ja anderweitig auch.
Eine wirkliche Empfangsleistung traue ich dem Ding aber nicht zu.
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#3
Wieso nicht?

Gruß, Niko
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#4
Süßes Tunerchen!

Vermutlich, wenn man einen starken Ortssender hat, muß man auch keine Frequenz einstellen. Der Tuner empfängt dann immer den Ortssender, egal welche Frequenz man eingestellt hat. Big Grin

Andreas, DL2JAS
Was bedeutet DL2JAS? Amateurfunk, www.dl2jas.com
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#5
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bei 76 MHz geht´s schon los..... da könnte man ja Polzeifunk hören, solange die noch keine digitalen Pusten haben.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#6
Zitat:timo postete
Ah, gutes Stichwort! Eine Frage, die mich schon länger beschäftigt: Zu meinen Kinderzeiten kursierte mal das Gerücht, man könne mit einem "normalen" Radio den Polizeifunk mithören, wenn man die Teleskopantenne mit dem blanken Ende eines langen Drahtes umwickelt. Das ist Quatsch, oder?
Nöö, absolut nicht, wenn man sich nicht gerade auf dieses von dir geschilderte Verfahren kindlicher Antennenmodifikation beschränkte.
Der Polizeifunk war das Lieblingsprogramm meines Vaters. Knapp unterhalb 87 Mhz, also außerhalb des traditionellen Skalenumfangs ging es hier in München los, den man ja mit ein wenig technischer Einsicht (oben war in D, soweit erinnerlich, eigentlich bei 104 MHz offiziell Schluss, die 108 kamen durch die Hintertür aus den USA und Japan) durchaus sachdienlich 'ein wenig' verschieben konnte.

Einer meine Freunde baute sich sogar ein "i-Gerät", mit dem man die Verschlüsselung durch Spiegelung des Sprachbandes an 4 kHz (???, alles fürchterlich lange her, bitte um Verständnis) -"büddä auf 'i' schalten"- aufheben oder den Normalfunk auf 'i' kodieren konnte. Jene Kodierung besagte aber auch, dass die Polizei sehr wohl damit rechnete, dass sie abgehört wurde, was in den rechtlich immer etwas eigentümlich engagierten USA z. T. systematisch in die (dort) so genannte Verbrechensbekämpfung eingebaut wird. Man legte manche Polizeikanäle deshalb systematisch ins Netz, weshalb sie ähnlich dem Fahrdienstleiter-Funk amerikanischer Bahnlinien ebenfalls zu Teilen selbst in 10.000 km Entferung abzuhören sind. Einschließlich der mechanisierten Auskünfte der Heißläuferdetektoren.

Obige (nun wieder polizeiliche) Informationsquelle sicherte uns zwar zu Lebzeiten meines Erzeugers manche Vorsprünge, spielt aber heute in meinem Leben -mein Interesse gehört anderen Dingen- keine Rolle mehr.

Hans-Joachim
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#7
Hallo Hans-Joachim!

Ich hatte mein Post zwischenzeitlich wieder entfernt, weil ich Bedenken hatte, daß es als "Anleitung" zum Hören des Polizeifunks verstanden werden könnte. Ich kenne die rechtliche Situation da nicht und wollte lieber auf Nummer Sicher gehen. Entschuldige die Verwirrung.

Danke jedenfalls für Deine Erklärung.

Gruß,
Timo
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#8
Zitat:timo postete
...
Ich hatte mein Post zwischenzeitlich wieder entfernt, weil ich Bedenken hatte, daß es als "Anleitung" zum Hören des Polizeifunks verstanden werden könnte. Ich kenne die rechtliche Situation da nicht und wollte lieber auf Nummer Sicher gehen. Entschuldige die Verwirrung.
Bitte bei dem Thema aufpassen!

Abhören von nicht öffentlichen Funkdiensten ist verboten. Damals habe ich sinngemäß für meine Amateurfunkprüfung gelernt: Wer versehentlich nicht öffentliche Funkdienste hört, darf nichts über den Gesprächsinhalt sagen, auch die Existenz bzw. Frequenz darf nicht weitergegeben werden.

Nebenbei darf Ottonormalverbraucher auch keine Geräte betreiben, mit denen das möglich ist, auch wenn man solche Geräte seit einigen Jahren legal kaufen kann. Es reicht wohl schon, wenn man ein solches betriebsbereites Gerät besitzt, z.B. Batterien sind eingelegt.

Andreas, DL2JAS
Was bedeutet DL2JAS? Amateurfunk, www.dl2jas.com
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#9
Zitat:dl2jas postete
Bitte bei dem Thema aufpassen!
Keine Angst - ich habe keine Ambitionen, etwas mitzuhören, was ich nicht hören darf. :-)

Es ging mir mehr um die Frage, ob schon das Veröffentlichen einer Anleitung (im weitesten Sinne) zu so etwas strafbar ist, etwa wie bei Verfahren zum Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen.
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#10
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Erstens: Es kursieren genug Listen, in denen deutschlandweit die Kanäle der Polizei, Feuerwehr und ähnlicher Organisatonen veröffentlicht werden.

Erstens: Es kursieren genug Listen, in denen deutschlandweit die Kanäle der Polizei, Feuerwehr und ähnlicher Organisationen veröffentlicht werden.

Zweitens: entsprechende Empfänger (Scanner) gibt es für interessierte Kreise zu kaufen. Damit könnte man auch Amateurfunker und Betriebsfunk wie Taxifunk abhören. Taxifahrer machten das mitunter, um konkurrierenden Firmen und Fahrern die Touren zu klauen (geiern).

Drittens: Wegen Erstens und Zweitens stellen die Innenminister in naher Zukunft auf (vorläufig) abhörsichere digitale Techniken um.


Soweit mir bekannt, müssen aber Radios, die eine Zulassung haben, so gebaut sein, dass man ohne Manipulationen nur das öffentliche Programm hören kann. Wenn also so ein Chip in einem in Deutschland verkauften Gerät verbaut wird, muß der Empfangsbereich dieser Vorschrift entsprechen.

Manchmal ist Polizeifunk oder andere nömL´s sicher interessant, abe ob es sich lohnt dafür einen Empfänger umzubauen?
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#11
Zitat:Frank postete
Soweit mir bekannt, müssen aber Radios, die eine Zulassung haben, so gebaut sein, dass man ohne Manipulationen nur das öffentliche Programm hören kann.
Das ist wohl so, aber...

Zitat:Wenn also so ein Chip in einem in Deutschland verkauften Gerät verbaut wird, muß der Empfangsbereich dieser Vorschrift entsprechen.
... das meines Wissens nicht. Es gab zumindest bis vor ein paar Jahren (auf Messen, aber auch bei Versandhändlern und kleinen Elektronikläden) noch häufig Geräte ohne Zulassung mit dem Vermerk "Exportgerät, Inbetriebnahme in Deutschland strafbar" zu kaufen. Dazu gehörten Radios, die Polizeifunk u.Ä. empfangen konnten genau so wie kleine Prüfsender oder Funkmikrofone, die auf UKW-Frequenzen sendeten (als Empfänger wurde dann ein Radio eingesetzt).
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#12
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Stimmt, ich hätte schreiben müssen "...in Deutschland zu betreibenden Gerät..".

Nur editieren bringt nichts mehr, dann ist Dein Beitrag ohne Bezug.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#13
Es ist schon seit ende der 90er erlaubt jeglichen Empfänger zu besitzen und zu betreiben der mindestens ein Rundfunkband kann. Was er sonst noch kann ist egal.
Deshalb fängt der UKW Teil mehrerer neuzeitlicher Kofferradios schon bei 76MHz an. Legal!
Das abhören von BOS Funk ist natürlich weiterhin verboten.
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#14
Zitat:Matze postete
Es ist schon seit ende der 90er erlaubt jeglichen Empfänger zu besitzen und zu betreiben der mindestens ein Rundfunkband kann. Was er sonst noch kann ist egal.
Deshalb fängt der UKW Teil mehrerer neuzeitlicher Kofferradios schon bei 76MHz an. Legal!
Das abhören von BOS Funk ist natürlich weiterhin verboten.
Da bin ich mir nicht so sicher!

Allerdings mußte ich diesen für mich prüfungsrelevanten Stoff im letzten Jahrhundert lernen.
Es gibt durchaus angesprochene Geräte legal zu kaufen, auch der Besitz ist legal. Wenn aber keine Zulassung für Deutschland/Europa besteht, dürfte das Betreiben dieser Geräte weiterhin illegal sein. Dummerweise erkennt der Endverbraucher aber meist nicht, ob diese Zulassung besteht, bzw. der Aufkleber gefälscht ist. Sad

Bei Funkamateurs ist es etwas anders. Die dürfen eigentlich alles besitzen und betreiben, was senden und/oder empfangen kann, mit oder ohne irgendwelche Plaketten. Es darf natürlich nur für Amateurfunk gebraucht werden, die anderen Frequenzbereiche sind selbstverständlich auch für den Funkamateur tabu.

Andreas, DL2JAS
Was bedeutet DL2JAS? Amateurfunk, www.dl2jas.com
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