Auf Internetseiten entdeckt
#1
Habe ich auf der Startseite von T-Online entdeckt. Hoffentlich werden jetzt nicht die „Weckerträger“ verärgert, oder heißen die U(h)rheber. Wenn dem so sein sollte, bitte wieder löschen.

Hinweis: Tiefgefrorenes "wieder auftauen"

Das französische Verbrauchermagazin "UFC-Que choisir" hat kuriose Hinweise auf Verpackungen und Beipackzetteln aufgelistet: "Das Produkt wird heiß sein, wenn es erhitzt wurde", wird der Verbraucher beispielsweise auf der Verpackung eines Puddings aufgeklärt. Einem Fön ist die Warnung beigelegt: "Nicht im Schlaf benutzen!" Und bei einer Kettensäge sieht der Fabrikant besonders abwegige Gefahren kommen: "Nicht versuchen, die Kette mit der Hand oder den Geschlechtsteilen anzuhalten."


Was Verbraucher wirklich wissen müssen

"Achtung: Enthält Erdnüsse", steht auf einer Erdnuss-Verpackung. Der Kunde wird auch darüber aufgeklärt, wie man Kekse verzehrt: "Instruktion: 1. Verpackung öffnen. 2. Kekse essen." Bei Tiefgefrorenem findet sich der Zubereitungsvorschlag: "wieder auftauen". Bei einem Paket mit Weihnachtsschmuck geben die Hersteller den unschlüssigen Rat: "Nur für drinnen oder draußen." Und beim Tiramisu kann der Verbraucher nur mit schlechtem Gewissen einem Hinweis auf das Verfallsdatum auf der Unterseite folgen, weil am Rand "nicht umdrehen" steht.


Instruktionen in der Chipstüte

Besonders "genial" fand die Verbraucherzeitschrift das Gewinnspiel eines Chips-Produktes "mit vielen Preisen und ohne Kaufzwang". Wer mehr wissen will, wird angeleitet: "Einzelheiten im Inneren der Packung."
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#2
Das erinnert mich an die Akai 747 Anleitung, wo dem Benutzer empfohlen wird, seinen Kopfhörer an eine Inbusschraube anzuschliessen...leider fehlt dort der wichtige Vermerk, beim schnellen Umspulen nicht zu versuchen, das Band mit den Geschlechtsteilen anzuhalten!
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