Speicherung der Zugangsdaten
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Laut dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist die Speicherung der Zugangsdaten durch den InternetProvider derzeit unzulässig. Wenn das wirklich stimmt, müssten die derzeit wegen 'Tauschbörsenvergehens' verfolgten nur klagen, um mit heiler Haut rauszukommen!

http://www.heise.de/newsticker/meldung/48756
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