GEMA
#1
(Verschoben von hier.)

Hallo Martin!

Schön wär´s.

Solche Gedankengänge schwirrten uns auch durch die Köpfe.
Allein, die GEMA hat uns auf den harten Boden der Realität
(ihre rm. E.  restriktiven Vorgaben) zurück geholt.

NEIN - es ist nicht erlaubt, Kopien von Original-Tonträger (selbst
wenn das Original daneben steht) ÖFFENTLICH abzuspielen.

Und "öffentlich" sind wir als Museum nun mal...

Gruß
Wolfgang
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#2
Schade. Dann bliebe als Ausweg vielleicht noch lizenzfreie Musik von Youtube? Da tummeln sich zwar hauptsächlich unbekannte Meisterwerke zurecht vergessener Künstler, aber besser als ein ganz stummes Tonbandgerät fände ich es schon.

Viele Grüße,
Martin
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#3
Hallo Martin!

OT ein:
Daran haben wir auch schon gedacht.
Aus Zeitgründen aber noch nicht weiter verfolgt.
OT aus

Gruß
Wolfgang
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#4
(11.11.2023, 07:55)cisumgolana schrieb: NEIN - es ist nicht erlaubt, Kopien von Original-Tonträger (selbst
wenn das Original daneben steht) ÖFFENTLICH abzuspielen.

Und "öffentlich" sind wir als Museum nun mal...

Genauso ist es.

Was Martin übersieht, ist, dass auch der Rundfunk Gebühren an die Gema abführen muss und nicht zu wenig.

Aber warum holt Ihr Euch nicht eine Lizenz von der Gema ? Habt Ihr mit denen mal gesprochen ? Für so eine originelle "öffentliche Vorführung" in einem privaten Museum werden die sicher irgendeinen Spezialtarif haben, wenn man gut verhandelt.

Beste Grüße

Arno
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#5
Hallo Arno!

Das haben wir und konnten die GEMA nicht erweichen.

So bezahlen wir eine Jahres-Pauschalgebühr, mit eben den 
vorgenannten Auflagen!

Gruß
Wolfgang
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#6
Hallo Wolfgang,

ja wo ist denn dann das Problem, wenn Ihr - gegen Gebühr - abspielen dürft ? Oder dürft Ihr keine Eigen-Überspielungen vorführen ?

Huh 

Beste Grüße

Arno
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#7
Moin Arno!

Zitat: "Oder dürft Ihr keine Eigen-Überspielungen vorführen ?"

Dachte, daß ginge aus meinen vorherigen Zeilen zu diesem Thema bereits hervor.

Nun denn: "Nein, dürfen wir nicht."

Gruß
Wolfgang
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#8
Früher war es doch üblich, daß in vielen Restaurants, Kneipen und Geschäften Musik von überspielten Kassetten dudelte. Das kann doch nicht immer illegal gewesen sein...?

Konkreter Fall: In meinem engsten Verwandtenkreis gab es ein Geschäft, da spielte ständig im Kundenbereich Musik. Für die Musik wurden immer aktuelle Pop- und Schlager-Sampler-LPs angeschafft und auf Kassette überspielt. Die LPs verblieben im Privathaushalt, während im Geschäft die Kassetten zum Einsatz kamen.

Später wurde dann auf CDs umgestellt. Ich weiß es nicht mehr präzise, aber ich habe in Erinnerung, daß sich dadurch die zu entrichtenden GEMA-Gebühren reduzierten, weil eben nicht mehr überspielt wurde.

Ergo, ohne Gewähr: Überspielen kostet(e) in meiner Erinnerung zwar extra, aber es war grundsätzlich erlaubt.
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#9
Hallo in die Runde,
wie wäre es wenn mann im Museum sebst besprochene oder bespielte(live,mit Musikinstrumenten mit Werke von mehr als 70 Jahren verstorbenen Komponisten gespielt von Amateuren ohne Gehalt/Museumspersonal)vorspielen würde.Ich habe z.B.in einem Rundfunkmuseum,in dem Besuchern die Möglichkeit gegeben wurde auf ein Gerät zu sprechen,meinem Chef,von dem ich wußte,daß er das Museum im Urlaub besuchen würde,Glückwünsche zum Geburtstag und Grüße auf ein Drahttongerät gesprochen.Das ist aber über ca.15 Jahre her,aber die Bestimmeungen waren damals wohl die selben.
Grüße,Ralf
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#10
(12.11.2023, 08:48)timo schrieb: Früher war es doch üblich, daß in vielen Restaurants, Kneipen und Geschäften Musik von überspielten Kassetten dudelte. Das kann doch nicht immer illegal gewesen sein...?
...
Ergo, ohne Gewähr: Überspielen kostet(e) in meiner Erinnerung zwar extra, aber es war grundsätzlich erlaubt.

Das Überspielen bzw Abspielen von Kopien ist doch gar nicht der wesentliche Punkt,
sondern die öffentliche Vorführung.
Dafür hat der Künstler Ansprüche.
Die werden über die GEMA "eingetrieben".
Wenn man dafür bezahlt, darf man,
wenn man nicht bezahlt, ist es illegal, egal ob vom Original-Tonträger, von einer Kopie oder von Musikern live gespielt.
Dafür gibt es allerdings eine Mindest-Anzahl von Takten.

Beim Rundfunk ist so, dass da manchmal nur für das Recht einer einzelnen Vorführung bezahlt wird. Solche Sendungen dürfen dann nicht in Mediatheken zum Nachhören angeboten werden. Deshalb findet man dort zB nicht das nächtliche Musik-Programm von DLR Kultur, das von 01:05 bis 5 Uhr gesendet wird.
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#11
(12.11.2023, 13:42)kaimex schrieb: Das Überspielen bzw Abspielen von Kopien ist doch gar nicht der wesentliche Punkt,
sondern die öffentliche Vorführung.

Ja, aber genau darum ging's doch in meinem Beispiel: Abspielen ("Vorführen") von kopierten Tonträgern im Kundenbereich eines Geschäfts.
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#12
Ich würde einfach Musik aus der [url=https://www.youtube.com/audiolibrary?feature=blog]Youtube Audio Library[/quote] nehmen. Da ist alles gemafrei und wirklich jedes Genre abgedeckt. Das darf man dann rechtlich einwandfrei so viel hin und her kopieren wie man will, ohne dass die Gema-Contentmafia rumheult.

Schöne Grüße
Alexander
Schnürsenkelband: Teac A3300SX-2T, Revox A77 MK3, Sony TC-366, Grundig TK 3200, Grundig TK 8, Simonetta TB 491
Kassette: Onkyo TA-2870, RFT SK 3000 Hifi
--
Lieblings-Bandsorten / Empfehlungen in zufälliger Reihenfolge:
Standardband: Orwo 104, Orwo 106, Orwo 103, Orwo 100, BASF/Agfa PER-528
Langspielband: Orwo 113, BASF/Agfa PER-368, LPR-35, BASF PES-40, BASF LGS-35, Agfa PE-31/PE-36/PE-39
Doppelspielband: Orwo 120, BASF LGS-26, Agfa PE-41/PE-46/PE-49, Grundig GD15
Dreifachspielband: Orwo 130
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#13
Lieber Alexander, so einfach ist das leider auch nicht: Diese Musik steht ausschließlich für die Gestaltung von YouTube-Videos zur Verfügung:

YouTube-Nutzungsbedingungen schrieb:Du darfst Musikdateien aus dieser Mediathek nicht unabhängig von Videos und sonstigen Inhalten, in die du diese Musik integriert hast, für andere Personen verfügbar machen, verbreiten oder wiedergeben.


Außerdem sind bei der ganzen Sache zwei Parteien im Spiel: Einmal die Gema, die die Einnahmen aus öffentlicher Aufführung an die Urheber der genutzten Musik ausschüttet, der ist es wurscht, woher die gespielte Musik kommt. Darüber hinaus kassiert noch die GVL, die die Erlöse an die Interpreten und die Tonträgerindustrie weiterreicht. Dieser insbesondere sind die Tonträgerkopien ein Dorn im Auge.
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#14
(12.11.2023, 15:25)eudatux23 schrieb: Ich würde einfach Musik aus der [url=https://www.youtube.com/audiolibrary?feature=blog]Youtube Audio Library nehmen. Da ist alles gemafrei und wirklich jedes Genre abgedeckt. Das darf man dann rechtlich einwandfrei so viel hin und her kopieren wie man will, ohne dass die Gema-Contentmafia rumheult.

Schöne Grüße
Alexander

Hallo,

leider nicht - auch diese Musik muss gemeldet werden, damit die Gema prüfen kann, ob es denn wirklich Gema-freie Musik ist... Dodgy 

Gruß,
Klaus
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#15
(11.11.2023, 15:17)R2R schrieb: wenn man gut verhandelt.

Beste Grüße

Arno

Das Verhandeln habe ich mal versucht. Wenn ich sicher Gema-pflichtige Musik auf Masterband vermarkte, wollen die genauso 10% vom Endkunden-Preis wie bei einer CD. Wenn ich denen erkläre, dass vom Endpreis von z.B. 249,-€ an diie 90,-€ nur Materialkosten sind, die sie doch nicht mit Musik-Lizensgebühren belegen dürfen, winken die nur ab. Jede Diskussion wird im Keim erstickt. Angry
Schöne Grüße

Rainer

Unterwegs als „Tonmeister h.c.“ unter www.tapemusic.eu[url=www.tapemusic.eu][/url]
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#16
Guten Abend,

mal ein paar eher theoretische Gedanken.

Die GEMA ist ein Verein, die GVL eine GmbH, demzufolge dürften die doch gar keine Hoheitsrechte haben vor Ort zu kommen. Klar kann sich einer unter die Zuschauer mischen, die Chance ist aber recht gering. Mit der Kontaktaufnahme hat man halt schon die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Und kommt einer mit GEMA bzw. GVL Ausweis kann man (da private Institution) eigentlich auch Hausverbot aussprechen.

Also für mich ein typisch deutsches Problem, was es woanders nicht gibt. Gibt bestimmt auch viele wo sowas nicht anmelden und damit besser und billiger fahren.
Den das ganze ist Zivilrecht und was soll im schlimmsten Fall schon passieren? Würde mich mal sehr interessieren, wie ein Richter in so einem Bagatellfall entscheiden würde...

Aber wird sind ja in Deutschland, da werden fragwürdige Geldeintreibende Strukturen wie GEMA, GVL, GEZ, Schornsteinfeger u.v.m noch vom Staat gedeckt.

Gruß Micha
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#17
Hallo zusammen,

alle, die hier auf die GEMA eindreschen, sollten sich mal mit dem Thema Urheberrechte auseinandersetzen. Es geht letztendlich darum, dass die Arbeit der Künstler vergütet wird. Oder würdet ihr eure Arbeitskraft/Kreativität verschenken (bzw. könntet euch das leisten)? Ach ja, wie bei meinem Namensvetter gerade zu lesen, ist am Ende noch der böse deutsche Staat schuld.

Nachdenkliche Grüße
Micha
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#18
Verwertungsgesellschaften wie Gema und GVL sind mitnichten ein deutsches Phänomen. Die gibt es in nahezu jedem ziviisierten Land. Im Detail mögen sich die Regelungen unterscheiden, das Prinzip ist aber überall ähnlich.

Als Betreiber eines ehrenamtlichen Museums hätte ich auch keine Lust, das Risiko auf mich zu nehmen, daß mir einer dieser Vereine Zahlungsaufforderungen oder Abmahnungen schickt. Die brauchen noch nicht einmal unbedingt Personal ohne Verdacht loszuschicken. Es reicht ein unzufriedener Besucher, oder ein interner Streit, und schon stehen sie auf der Matte, natürlich unangemeldet.

Den eigentlichen Sinn und Zweck solcher Institutionen halte ich für ehrenwert und wichtig. Die Alternative wäre nämlich, daß jeder Künstler selbst die Eintreibung der Gebühren für das Spielen seiner Musik organisieren muß, was für die meisten schwierig bis unmöglich wäre. Kritikwürdig finde ich allenfalls deren starre Regelungen und eine gewisse Realitätsferne, nicht nur in diesem Beispiel hier - ich bin im Besitz eines lizenzierten Tonträgers und darf nur diesen selbst abspielen, aber keine Kopie - sondern teilweise auch aus Sicht der Musiker und Interpreten selbst. Wer schonmal als Chor mehr als nur gemeinfreie Musik aufgeführt und dafür Eintrittsgeld genommen hat, kann im wahrsten Wortsinne ein Lied davon singen, darf aber mitunter nicht oder nur gegen hohe Gebühren, von denen dann wiederum beim Komponisten nur ein ziemlich geringer Anteil ankommt.

Viele Grüße,
Martin
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#19
Hier fehlt halt wie bei so vielem das richtige Maß der Dinge. Es ist schon wichtig das Künstler ordentlich vergütet werden. Das jedoch so ein Bagatellfall derart kompliziert wird verursacht bei mir nur Kopfschütteln. Es ist doch eindeutig dass es sich hier um einen guten Zweck handelt und nicht um Gewinnmaximierung geht. Hier könnte man einfach auch mal fünf gerade sein lassen. Aber Nein, es soll (wie heute fast immer) das maximale Geld rausgezogen werden. Viele Künstler sind übrigens mit der GEMA auch nicht zufrieden. Hier ein Interessanter Beitrag zu dem Thema: https://www.frankenpost.de/inhalt.kunst-...6b0a3.html und https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d...87905.html

Zitate:

Zitat:Noch nie mehr Geld gesammelt

Würde man das stetige Wachstum der Gema-Umsätze als Indikator für die Musikbranche heranziehen - im Jahre 2000 waren es 801 Millionen Euro, 2010 gar 863 Millionen Euro -, müsste man nicht nur die Musikindustrie Lügen strafen, sondern auch ihrem ständigen Wehklagen und Getöse um Kontrolle und Sanktionen von Kopien eine überzogene Selbstinszenierung attestieren. Dennoch: Noch nie wurde im Namen der Urheber und ihrer Rechte mehr Geld von der Gema eingesammelt als heute.


„Musik ist uns etwas wert“

Jene Verleger, denen einst nur die Vermarktung von Musiknoten oblag, haben sich ein lukratives Tätigkeitsfeld zwischen Repertoirepflege, Talentscouting, Promotion und Gewinnmaximierung eröffnet. Sie lassen sich das häufig mit fürstlichen vierzig Prozent der Gema-Einnahmen honorieren und verdienen dabei mehr als der einzelne Komponist. Das Motto der Gema, „Musik ist uns etwas wert“, bekommt eine bittere Note, denn die Höhe der Einnahmen eines „ordentlichen“ Verlegers verleihen ihm durchaus ein überragendes Stimmgewicht gegenüber dem „angeschlossenen“ Urheber, der am Rande des Prekariats seine Songs komponiert und dichtet.

Nur Bruchteile der Erlöse

In den Neunzigern hatte die Gema das Pro-Verteilungsverfahren unter Reinhold Kreile eingeführt. Dieses Umverteilungsmodell maß den Standardwerken und Gassenhauern der „ordentlichen“ Mitglieder besonderes Gewicht zu. Es verlieh zusätzliche regionale Wertungspunkte für die häufigere Aufführung, die dann durch Multiplikation einen ungerechtfertigt höheren Anteil der eingesammelten Gelder für die Inhaber dieser Werke garantierten. Kleine Independent-Bands mit eigenem Repertoire, die häufig als Veranstalter auch die Gema-Gebühr bezahlen mussten, bekamen durch das Pro-Verfahren nur Bruchteile der ihnen zustehenden Erlöse und der selbst bezahlten Beträge vergütet.

Grundlegende Reformfähigkeit?

Ihre Verwaltung lässt sich die Gema gut bezahlen, denn fünfzehn Prozent der eingesammelten Beträge - das waren im Jahr 2011 120 Millionen Euro - werden großzügig auf Altersversorgung, Sozial- und Rentenfonds, fürstliche Bezüge für Vorstände und eine repräsentative Infrastruktur verteilt. Dabei gibt sich die Gema wenig auskunftsfreudig. Gerade die Verteilung für soziale Härtefälle und Förderungen wird nach kaum nachvollziehbaren Kriterien entschieden, die Bestimmungen hierfür sind in der Satzung nur wolkig formuliert.

Na, wenn man sowas noch gut findet... Dringend Reformbedürftig.
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#20
Hallo!

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der GEMA gilt m. W.
NICHT die Unschuldsvermutung!.
Vielmehr liegt die Beweislast beim Beschuldigten...

Anm.:
Grundsätzlich finde ich es absolut legitim, wenn Künstler durch eine
Organisation die Urheberrechte überwachen lassen. Und Gelder bei
Nutzung dafür einsammeln.

Es gibt da ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von vor einigen Jahren,
daß die Praktiken der GEMA bestätigt. Und im Falle von Marktbeschallung
sogar noch ausgeweitet hat (aktuell: Musik auf Weihnachtsmärkten).

Gruß
Wolfgang
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#21
(13.11.2023, 08:13)cisumgolana schrieb: Hallo!

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der GEMA gilt m. W.
NICHT die Unschuldsvermutung!.
Vielmehr liegt die Beweislast beim Beschuldigten...

Anm.:
Grundsätzlich finde ich es absolut legitim, wenn Künstler durch eine
Organisation die Urheberrechte überwachen lassen. Und Gelder bei
Nutzung dafür einsammeln.

Rechtlich sehr interessant. Bei fast allen anderen Privatverfahren muss mir bewiesen werden dass ich etwas unrechtmäßiges getan habe. Ich sage ja, (quasi) Rechtsbeugung (?) wie bei der GEZ...

Ansonsten stehe ich ganz klar auf der Seite der Künstler, die in Zeiten von Streaming nur noch 0,0007 Cent bekommen. Kaufe selbst gerne Platten und CDs von (neuen) Künstlern um diese zu unterstützen. Das seitens der GEMA jedoch nur 5 % an die Künstler und 40 % an den Verleger gehen und der Rest bei der GEMA versinkt ist schon ein starkes Stück was man mal hinterfragen sollte.

Mich stimmt das ganze Thema sehr nachdenklich.

Aber ich schweife ab... Drücke euch von Herzen die Daumen dass Ihr für euer Museum eine vertretbare (risikolose) Lösung findet um eure schönen Geräte vorführen zu können.
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#22
Von Tante Google :

Wie lange sind Songs urheberrechtlich geschützt?
#1 Wann sind musikalische Werke urheberrechtlich geschützt? Geschützt sind Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Aber auch wissenschaftliche Ausgaben und Erstausgaben sind 25 Jahre lang ab Erscheinen geschützt, selbst wenn der Urheber schon länger als 70 Jahre tot ist.

Wie lange ist das Urheberrecht gültig?
Urheberrecht, Copyright & Co. | IHK München
Wie lange ist ein Werk urheberrechtlich geschützt? Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, das heißt, es besteht von der Schaffung des Werkes an während der ganzen Lebensdauer des Schaffenden und 70 Jahre nach seinem Tod.

Wann ist Musik Public Domain?
In den meisten europäischen Ländern und in anderen Ländern, in denen das Urheberrecht nach dem Tod des Urhebers plus 70 Jahre abläuft, sind Komponistinnen oder Komponisten, die 1952 gestorben sind, in diesen Ländern gemeinfrei ab 14.02.2023

Welche Musik darf ich verwenden?
Öffentliche Musik kann ohne Genehmigung oder Zahlung verwendet werden, da sie nicht urheberrechtlich geschützt ist. Das Urheberrecht schützt Musikkompositionen bis siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Lizenzfreie, nicht urheberrechtlich geschützte Musik - 1000 Titel
https://www.premiumbeat.com/de/royalty-f...hted-music
....für deine Anlage kann ich nix....
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#23
585,- USD pro Jahr für 60 Titel, was ist daran lizenzfrei?
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#24
Man kann mit den Jungs handeln....

Andere Projekte

Wenn Sie an einer gebietsübergreifenden Kampagne, einem Studiofilm oder einem Projekt arbeiten, das oben nicht aufgeführt ist, steht Ihnen unser Team gerne mit einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lizenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns

Ansonsten Public Domain musik spielen ? Machen sie auf den Weihnachtsmärkten auch ? Oh du fröhliche ist umsonst, Wham Last Christmas eben nicht.....
....für deine Anlage kann ich nix....
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#25
Wenn die Musik gemeinfrei ist, heißt es noch lange nicht, daß sie stets kostenlos aufgeführt werden darf. Denn wenn sie (Beethoven zum Beispiel ist länger als siebzig Jahre tot) auf einem Tonträger erschienen ist, dann … siehe oben.
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#26
Hallo,

das hat nichts mit dem Tonträger zu tun, sondern mit den Musikern, die das Stück aufführen. Denn auch der ausübende Künstler schafft durch seine Interpretation des "Klassikers" ein - insoweit neues - Werk. Wenn die Aufführung an sich nichts "wert" wäre,  würde wohl kaum jemand für eine Oper oder ein klassisches Konzert den zum Teil happigen Eintritt zahlen.

Wer aber noch eine selbst erstellte Liveaufnahme der Uraufführung von Beethovens 9. Symphonie auf Tonband hätte, dürfte das heute durchaus vorführen.
Big Grin 

Beste Grüße

Arno
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#27
P.S.:

Eine "Unschuldsvermutung" gibt es nur im Strafrecht, sonst nirgends, vor allem nicht im Zivilrecht.

Im Urheberrecht gibt es die sogenannte "Gemavermutung". Es gibt zwar auch Künstler, die mit der Gema nichts zu tun haben wollen (sehr wenige, Gründe: siehe oben), es wird aber vermutet, dass die Gema einen Lizenzvertrag mit allen in- und ausländischen Künstlern hat.

Praktisch heißt das: Ist bewiesen (Zeugen), dass Musik aufgeführt/abgespielt wurde, muss der Aufführende beweisen, dass die Gema die Urheber dieser Musik nicht vertritt bzw die Gema gar keinen Lizenzvertrag mit dem Künstler hat.

Das Ganze ist heute in § 49 des Verwertungsgesellschaftengesetz kurz VGG, gesetzlich so geregelt.

Und bevor jetzt wieder jemand Veranlassung sieht, zu sagen, dass seien doch diese neuen Gesetze, früher sei usw... noch der Hinweis, dass diese Vermutung auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1955 (BGHZ 17, 376) beruht, das seinerseits das Kammergericht zur entsprechenden Rechtslage vor dem zweiten Weltkrieg zitiert.
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#28
Genau,
dann hast du einen Tonträger der GEMA geschützt ist. Die Musik kannst du aber ohne Lizenz frei spielen. Und genau das passiert auf dem Weihnachtsmarkt. Glockenspiel, Chor oder Schulorchester können das Gema befreit spielen und aufnehmen und wieder abspielen... ist doch nicht so schwer....
....für deine Anlage kann ich nix....
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#29
Wie siehts eigentlich mit dem Überspielen von uralten Schellackplatten oder 76er Masterbändern aus den 40er aus? Gehen die Rechte da an jemand neues über oder ist das nach 75 Jahren abgegolten?
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#30
(13.11.2023, 14:56)R2R schrieb: das hat nichts mit dem Tonträger zu tun, sondern mit den Musikern die das Stück aufführen.

Sowohl als auch. Wenn die Tonträger von der Musikindustrie stammen kostet es, und die Interpreten wollen auch entlohnt werden.


(13.11.2023, 14:56)R2R schrieb: der ausübende Künstler schafft durch seine Interpretation des "Klassikers" ein - insoweit neues - Werk.

Das trifft es nicht ganz. Das Werk bleibt dasselbe, aber die Interpretation des Künstlers ist natürlich ebenso zu honorieren. Eben diese beiden sog. Leistungsschutzrechte nimmt die GVL wahr.


(13.11.2023, 14:56)R2R schrieb: Wenn die Aufführung an sich nichts "wert" wäre,  würde wohl kaum jemand für eine Oper oder ein klassisches Konzert den zum Teil happigen Eintritt zahlen.

Richtig, aber in diesem Falle kommen natürlich noch unter anderem Saalmiete, Bewirtschaftung und, ja, die sog. Materialentschädigung, also etwa die Miete der Notenblätter bei den Verlagen (was nicht wenig ist), hinzu.


(13.11.2023, 14:56)R2R schrieb: Wer aber noch eine selbst erstellte Liveaufnahme der Uraufführung von Beethovens 9. Symphonie auf Tonband hätte, dürfte das heute durchaus vorführen.
Big Grin 

Das trifft den Nagel auf den Kopf!

Im übrigen für alle Zweifler: Auch Musik (oder lyrische Werke) zu nutzen, ist kostenpflichtig. In etwa so, wie auch die Nutzung von Bussen und Bahnen kostenpflichtig ist.




(13.11.2023, 16:53)luckyx02 schrieb: dann hast du einen Tonträger der GEMA geschützt ist. Die Musik kannst du aber ohne Lizenz frei spielen.

Nein. Die Nutzung des Tonträgers ist bei der GVL gebührenpflichtig. Das Werk, also „was auf der Platte drauf ist“, ist durch die Gema geschützt. Fällt die Nutzung des Werkes in den Zeitraum von 70 Jahren nach dem Tode des letzten (!) Begünstigten, so sind hierfür Abgaben zu entrichten.


(13.11.2023, 16:53)luckyx02 schrieb: Chor oder Schulorchester können das Gema befreit spielen und aufnehmen und wieder abspielen... ist doch nicht so schwer....

Aber sie spielen das sicher nicht auswendig. Wenn Du also die Noten nicht eigenhändig nach Gehör niedergeschrieben hast, so fallen Gebühren beim Verlag an (durch die Gema wahrgenommen), der die Rechte daran besitzt.




(13.11.2023, 18:01)Micha94 schrieb: Wie siehts eigentlich mit dem Überspielen von uralten Schellackplatten oder 76er Masterbändern aus den 40er aus? Gehen die Rechte da an jemand neues über oder ist das nach 75 Jahren abgegolten?

Überraschung: Leistungsschutzrechte laufen nach 50 Jahren aus. (Man ist auf europäischer Ebene daran, diesen Zeitraum auf 70 Jahre zu erweitern.) Mit dem Begriff „Masterbändern“ wäre ich vorsichtig, da all diese Regeln für legal veröffentlichte Tonträger gelten. Was ich unter „Masterbänder“ verstehe, ist aber nie veröffentlicht worden (sondern nur die davon hergestellte Schallplatte), so daß hier auch Eigentumsrechte wirksam werden.
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#31
"Aber sie spielen das sicher nicht auswendig. Wenn Du also die Noten nicht eigenhändig nach Gehör niedergeschrieben hast, so fallen Gebühren beim Verlag an (durch die Gema wahrgenommen), der die Rechte daran besitzt."

...kann er ja nicht ....die Rechte liegen beim Verfasser....dem er nix schuldig ist da schon über 70 Jahre verstorben....

Ein Urheberrecht ohne Noten und Text ist nur schwer vorstellbar....bzw nicht vorhanden. Mann kann sich kaum "ungefähre" Noten, oder "ungefähren" Text rechtlich sichern....
....für deine Anlage kann ich nix....
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#32
Nein, es liegen auch noch Rechte bei den Verlagen!
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#33
...ja wenn du die Verlagseigenen Notenzettel kopieren würdest. Das hat aber nichts mit den NOTEN ansich zu tun !

Wollt ihr mich verarschen oder was läuft hier ????

Weder Schriftzeichen, noch einzelne Töne oder Farben lassen sich patentieren bzw rechtlich sichern. Da gibts genug Bespiele für (Magenta!)
....für deine Anlage kann ich nix....
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#34
Wo kommen sie denn her, die

(13.11.2023, 19:01)luckyx02 schrieb: NOTEN

??

Wie gesagt: Wenn Du alle Stimmen nach Gehör selber (oder mithilfe anderer) notiert hast, dann bist Du aus dem Schneider. Wenn aber irgendwo ein Kopierer im Spiel war, fangen die Probleme an.


Kurioses Beispiel: Bei einer mir bekannten ö.-r. Rundfunkanstalt dürfen Eigenproduktionen des hauseigenen Sinfonieorchesters nicht von den (zuvor selbst erstellten) Masterbändern gesendet werden, sofern diese irgendwann mal auf Industrie-CD erschienen sind, sondern nur von der entsprechenden CD (die natürlich von ebendiesen Masterbändern erstellt wurde)! Weil nämlich sonst ein Haufen Materialentschädigung an den Verlag fällig wird, während die Industrie-CD durch die schon bezahlten (da GVL-Repertoire) Gebühren nicht weiter kostenpflichtig ist. Es klingt absolut lächerlich, aber es ist tatsächlich so.
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#35
...komm lass es du willst es nicht verstehen. Ein Urheberrecht hat der Komponist und sonst niemand. Was du da erzählst hat nur wenig mit der Musik zu tun. Du redest von Tonträgern mein Junge....
....für deine Anlage kann ich nix....
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#36
Leider verstehe ich schon ein bißchen was davon, deshalb ist es ja so kompliziert. (Nur ein kleiner Hinweis für Dich: Es geht nicht einzig um das Urheberrecht. Das habe ich übrigens auch nirgendwo dementiert.) Aber okay, mach mal so wie Du meinst. Aber versuche bitte erstmal, meine Ausführungen zu verstehen. Alternativ: Mach Dich bei den zuständigen Stellen schlau.
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#37
(13.11.2023, 19:01)luckyx02 schrieb: Wollt ihr mich verarschen oder was läuft hier ????

Weder Schriftzeichen, noch einzelne Töne oder Farben lassen sich patentieren bzw rechtlich sichern. Da gibts genug Bespiele für (Magenta!)

Erstens mal ist das absoluter Quatsch.

Siehe § 3 Abs. 1 Markengesetz: " Als Marke können alle Zeichen......einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werde...."
und Schriftzeichen können sehr wohl als Design (früher Geschacksmuster) schutzfähig sein

Und was sonst #33 so "läuft": ich sperr Dich mal für mich, da muss ich solche unflätigen Ausfälle nicht lesen.


Arno
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#38
(13.11.2023, 19:19)Tondose schrieb: Kurioses Beispiel: Bei einer mir bekannten ö.-r. Rundfunkanstalt dürfen Eigenproduktionen des hauseigenen Sinfonieorchesters nicht von den (zuvor selbst erstellten) Masterbändern gesendet werden, sofern diese irgendwann mal auf Industrie-CD erschienen sind, sondern nur von der entsprechenden CD (die natürlich von ebendiesen Masterbändern erstellt wurde)! Weil nämlich sonst ein Haufen Materialentschädigung an den Verlag fällig wird, während die Industrie-CD durch die schon bezahlten (da GVL-Repertoire) Gebühren nicht weiter kostenpflichtig ist. Es klingt absolut lächerlich, aber es ist tatsächlich so.

Wieso wurden dann für die Schlagerwellen damals Schallplatten auf Band kopiert und von Band gesendet, wenn das doch gar nicht zulässig sein soll?
Wieso wurden/werden CDs in das digitale Sendesystem kopiert und von dort aus gesendet, wenn das gar nicht zulässig sein soll.

Ich erbitte Aufklärung.  Smile
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#39
luckyx02: Ich bitte um einen etwas freundlicheren Tonfall.
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#40
(13.11.2023, 20:40)96k schrieb: Wieso wurden dann für die Schlagerwellen damals Schallplatten auf Band kopiert und von Band gesendet, wenn das doch gar nicht zulässig sein soll?
Wieso wurden/werden CD in das digitale Sendesystem kopiert und von dort aus gesendet, wenn das gar nicht zulässig sein soll.

Ich erbitte Aufklärung.  Smile

Ganz praktisch: Aus Gründen der Betriebssicherheit.

Rechtlich: Die ö.-r. „dürfen das“. Sie haben dafür bezahlt. Es darf übrigens auch jeder Webradiobetreiber. Nur weitergeben darf er die Kopien nicht. (Ja, ich weiß: Jetzt kommt die Frage, warum dann das Museum – nach eigener Aussage – diese blöde Bandkopie nicht verwenden darf. Ehrlich: Ich weiß es nicht. Aber es erscheint mir weiterer Forschung wert.)
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#41
(13.11.2023, 20:56)Tondose schrieb:
(13.11.2023, 20:40)96k schrieb: Wieso wurden dann für die Schlagerwellen damals Schallplatten auf Band kopiert und von Band gesendet, wenn das doch gar nicht zulässig sein soll?
Wieso wurden/werden CD in das digitale Sendesystem kopiert und von dort aus gesendet, wenn das gar nicht zulässig sein soll.

Ich erbitte Aufklärung.  Smile

Ganz praktisch: Aus Gründen der Betriebssicherheit.

Rechtlich: Die ö.-r. „dürfen das“. Sie haben dafür bezahlt. Es darf übrigens auch jeder Webradiobetreiber. Nur weitergeben darf er die Kopien nicht. (Ja, ich weiß: Jetzt kommt die Frage, warum dann das Museum – nach eigener Aussage – diese blöde Bandkopie nicht verwenden darf. Ehrlich: Ich weiß es nicht. Aber es erscheint mir weiterer Forschung wert.)

Ok, damit geht die Diskussion wieder in die richtige Richtung. Smile


Viele Grüße

Joachim


PS. Habe unseren geplanten Termin nicht vergessen, habe aber die nächsten Wochen noch viel zu tun und melde mich danach ...
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#42
(13.11.2023, 20:56)Tondose schrieb: Ja, ich weiß: Jetzt kommt die Frage, warum dann das Museum – nach eigener Aussage – diese blöde Bandkopie nicht verwenden darf....

Es würde mich überaus wundern, wenn das nicht irgendwie möglich wäre....aber wohl kaum unentgeltlich. Das ist jedenfalls für den Zweck (öffentliche Aufführung) keine zulässige Privatkopie mehr.

Beste Grüße

Arno
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#43
Natürlich nicht unentgeltlich! Aber warum sollte nicht eine für alle akzeptable Regelung möglich sein? Ich verstehe das nicht. Sind da wirklich nur Gipsköppe an den entscheidenden Stellen?
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#44
Genau mein Reden. Aber das erklärt schon warum so einiges in diesem Land an die Wand läuft, wenn schon eine blöde Bankkopie zum Staatsakt erhoben wird.
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#45
Angeregt durch diesen Thread habe ich mich etwas ins Urheberrecht eingelesen. Da sind Musiker und Literaten gegenüber Wissenschaftlern schon sehr privilegiert. Wer Stücke schreibt oder komponiert (z.B. Herr Bohlen) bekommt für jede Aufführung, Covern etc. lebenslang Geld (steht ihm ja auch zu). Wer einen Roman schreibt bekommt für jedes verkaufte, übersetzte oder verwertete Exemplar lebenslang Geld. Wer eine hochrangige wissenschaftliche Arbeit veröffentlicht, hat nur das Recht am Text, nicht am Inhalt. Wenn aus der Veröffentlichung danach Industrien mit Milliardenumsätzen entstehen, gibt es genau nichts. Man könnte das Patentrecht einwenden. Das funktioniert in der Grundlagenforschung in der Regel nicht und falls doch muss es erst kostenpflichtig angestoßen werden. So als wenn ein Komponist sein Werk erst kostenpflichtig zum Schutz anmelden müsste, man erkennt den Unterschied? Drum sind bekannte Künstler in der Regel reich, bekannte Wissenschaftler eher arm.
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#46
Nunja....wer die zugegebenermaßen recht hohen Kosten für eine Patentanmeldung oder die niedrigeren für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters sparen will, darf sich später halt nicht beschweren, wenn er das Patent überhaupt erhalten hätte.Die Erfindungshöhe ist doch oft eine Hürde. Außerdem wäre es für den technischen Fortschritt nicht gerade förderlich, wenn z.B.: Die Glühbirne bis 70 Jahre nach Edisons Tod nicht hätte nachgebaut werden dùrfen.....das Problem ist eher, was für ein Mist heute z.B.: In den USAalles als patentfæhig angesehen wird, z.B. In der Computerbranche, bei Handys usw

P.S.: Übrigens musste das dem deutschen Urheberrecht entsprechende Copyright in etlichen Staaten der USA auch erst angemeldet werden und in einigen meines Wissens nach heute noch. Daher kommt das bekannte © für die Registrierung
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#47
Heute morgen wurde im NDR berichtet,
dass im Gegensatz zu Vor-Corona-Zeiten die GEMA jetzt darauf pocht,
dass bei öffentlichen Veranstaltungen nicht nur der mit Musik beschallte Bereich Gebüren-pflichtig ist,
sondern der gesamte Veranstaltungsbereich.
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#48
GEMA = Gemeine Ekelhafte Miese [zensiert] Angry

Edit: Bitte keine Beleidigungen, auch nicht in verkürzter Form.
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#49
Ich bin überzeugt, daß Du mit dieser Auffassung bei den Künstlern auf wenig Verständnis stößt.
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#50
(14.11.2023, 09:52)R2R schrieb:  Außerdem wäre es für den technischen Fortschritt nicht gerade förderlich, wenn z.B.: Die Glühbirne bis 70 Jahre nach Edisons Tod nicht hätte nachgebaut werden dùrfen.....

Doch, wäre in Ordnung, wenn man den gleichen Massstab wie bei Künstlern anlegen würde! Warum diese privilegiert sind, erschliesst sich mir nicht. Nach 20 Jahren sollte es m. E. mit dem Urheberrecht gut sein, wie bei Patenten.
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