Hab dann mal daneben gegriffen TEAC X-20R
#63
"ich habe rechtlich nichts zu befürchten, mein Anwalt sieht das auch recht gelassen") Ganz so einfach ist es für den Verkäufer nicht. Auch bei dem ( rechtlich möglichen ) Ausschluss von Garantien bei nicht gewerblichen Anbietern.

Man müsste das kennen, was der Verkäufer versprochen hat. Was hat er an Eigenschaften des Kaufgegenstands zugesichert? Hast Du die Beschreibung des Angebotes? 


Werden Eigenschaften beschrieben, die der Gegenstand nicht hat, bestehen reichliche Möglichkeiten. Wurde etwa durch Formulierungen Eigenschaften suggeriert die nicht zutreffen hast Du auch Möglichkeiten.

Entgegen der verbreitenden Ansicht „alte Kiste von Privat, selber schuld“ bestehen sehr wohl Rechte des Käufers über die Lieferung des Schrotthaufens hinaus.
Drummer machen Fehler, die meistens laut sind. www.stompology.org
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RE: Hab dann mal daneben gegriffen TEAC X-20R - von stompology - 04.04.2023, 21:09

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