Hallo Arndt,
Hier die gewünschten Unterlagen
http://www.terhechte-edv.de/teac-x20r.zip
Gruß, Jan
p.s.
Ich will den Verkäufer auch keineswegs in Schutz nehmen, der wird wohl gewußt haben was Sache ist.
Aber den Nachweis wirst du nicht führen können...
Mein Rat: Versuch es erst gar nicht mit der Rückgabe. Du wirst nur Ärger und weitere Kosten haben, garantiert.
Gütliche Einigugn scheint ja auch ausgeschlossen zu sein, wenn der "Anwalt" schon im Spiel ist.
Laß es dir für die Zukunft eine Lehre sein. Demnächst schalte besser vorher immer jemanden zum Besichtigen ein.
Hier die gewünschten Unterlagen
http://www.terhechte-edv.de/teac-x20r.zip
Gruß, Jan
p.s.
Ich will den Verkäufer auch keineswegs in Schutz nehmen, der wird wohl gewußt haben was Sache ist.
Aber den Nachweis wirst du nicht führen können...
Mein Rat: Versuch es erst gar nicht mit der Rückgabe. Du wirst nur Ärger und weitere Kosten haben, garantiert.
Gütliche Einigugn scheint ja auch ausgeschlossen zu sein, wenn der "Anwalt" schon im Spiel ist.
Laß es dir für die Zukunft eine Lehre sein. Demnächst schalte besser vorher immer jemanden zum Besichtigen ein.