Ware defekt, obwohl als Neu beschrieben
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(02.03.2023, 19:01)Sonicman schrieb: Ganz ehrlich? Der Verkäufer hat hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Betrug, strafbar nach §263 StGB, begangen. Ich würde den Vorgang direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigen und Strafantrag stellen, dann muss diese qua Offizialdelikt tätig werden. Ebay und PayPal zusätzlich. Nur die Strafanzeige führt letztendlich dazu, dass solche Typen es lassen. Das geht ganz einfach schriftlich.
Gerhard

P.s. nicht abwischen etc. da sind garantiert die Fingerabdrücke des Verkäufers drauf. Allein die Ankündigung gegenüber dem Verkäufer, eine kriminaltechnische Untersuchung durchführen zu lassen, lässt garantiert dessen A….. auf Grundeis gehen

das würde ich auch so machen: das erfüllt den Tatbestandes des Betrugs. 

Frank
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RE: Ware defekt, obwohl als Neu beschrieben - von Frank Stegmeier - 02.03.2023, 19:20

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