Die B77 auf einem TEPPICH??!?!?!!!?!!?
#1
Moin,

Grade entdeckt:
https://m.de.aliexpress.com/item/1005004...c2deuMsite

Bei Ali express, naja

Viele Grüße
Joni
Meine Maschinen sind:
A77 MKIII Dolby, Revox A77 MKII, Revox A36, Telefunken M203 Studio, Telefunken KL65, 2x Uher Report 4000-L,1 1/2 Uher RdL , Grundig TK 248 HIFI, Philips ???, Grundig TK 754, Akai 265D, Telefunken M2000 
Meine aktuell neuste und beste Maschine: Studer A80  Big Grin Cool
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#2
Hat was! Braucht aber einen großzügigen freien Raum, damit man nicht erschlagen wird. Meine Frau wäre nicht begeistert. :-)
Drummer machen Fehler, die meistens laut sind. www.stompology.org
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#3
Mich würde ständig die Weitwinkel-Verzerrung angucken (Hebel 'fliehen' nach außen).
Für ein solches Projekt hätte man wohl besser ein gutes Foto gemacht!
Gruß nach China!
Dieter
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#4
(09.02.2023, 10:40)gd521 schrieb: Für ein solches Projekt hätte man wohl besser ein gutes Foto gemacht!

Wink  Das unterschreibe ich auch.

Gruß Klaus
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#5
....und sich auch die Rechte besorgt, was ich hier stark bezweifele

Grüße
Arno
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#6
Hallo Fans,
habe hier eine Firma, diese macht so Produkte
auf einem Teppich, Teppichfarbe kann man sich aussuchen,
das Gleiche bei der Größe.
Schickt denen eine gute Datei vom Foto,
die machen ein Angebot und drucken es perfekt.
Lieferzeit 14 Tage
Habe mir letztes Jahr einen Teppich mit Revox Händler Logo machen lassen,
ist einwandfrei und Waschmaschinen tauglich ( je nach Größe )
Gruß
Peter
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#7
(09.02.2023, 20:04)R2R schrieb: ....und sich auch die Rechte besorgt, was ich hier stark bezweifele

Grüße
Arno

Genau das habe ich auch gedacht und beruflich vorbelastet schon automatisch überlegt:

Urheberrecht:
kein Problem, wenn die Reproduktion auf den Teppich mit einem Foto erfolgt, für dessen Nutzung "Ali" entweder eine vertragliche Lizenz oder eine gesetzliche Lizenz erworben hat. Nötiger Lizenzumfang: Vervielfätigungsrecht, körperliches Verbreitungsrecht sowie "öffentliche Zugänglichmachung" (Internet-Veröffentlichungen). Eine Vereinbarung zur beschriebenen Nutzung zwischen Urheber und Verwerter ist unbekannt. Eine gesetzliche Lizenz (zB Zitatrecht oder Satire) ist nicht ersichtlich.

Fraglich ist noch, ob das abgebildete Tonband selbst einen Werkstatus (Schöpfungshöhe) erreicht und damit auch eine Vereinbarung zwischen "Schöpfer der Maschine" und "Ali" bestehen muss. Eher nicht, denn die Gestaltung dieses Industriedesigns erreicht keine Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechts. Revox-Fans mögen mir verzeihen!

Aber Vorsicht: jüngere Rechtsprechung weitet "Schöpfungshöhe" zunehmend auf Industrie-Designs aus. So könnte zB bei einem Gerät des Herstelles Braun durchaus auch eine Schöpfungshöhe der optischen Gestaltung des Gerätes denkbar sein.

Gewerbliche Schutzrechte:

1) Markenrecht: Es wird das Logo "Revox" gezeigt und durch das Angebot von "Ali" in den geschäftlichen Verkehr gebracht. Hierzu bedarf es der Zustimmung durch den Markeninhaber. Ob diese vorliegt, ist unbekannt.

Eine Verletzung des Markenrechts liegt dann vor, wenn die Gefahr von Verwechselungen besteht, oder ein Image-Transfer erfolgt oder eine Verunglimpfung der Marke Revox mit dem Zeigen des Logos erfolgt. Denkbar ist ein ausbeuterischer Image-Transfer, da der Verbraucher denken könnte der Billigprodukteanbieter "Ali" habe etwas mit der Edelmarke Revox zu tun. Auch eine Verunglimpfung der Marke kommt in Betracht. Denn wer möchte als Markeninhaber, dass auf seiner Marke herum getrampelt wird oder noch schlimmeres passiert.

2) Designrecht: Das Design der abgebildeten Maschine müsste geschützt sein. Fraglich, ob grundsätzlich für ein älteres Produkt Designschutz besteht. Auch wenn das Gerät als Design amtlich eingetragen wurde, ist zu bedenken, dass der Schutz des eingetragenen Designs spätestens 25 Jahre nach dem Anmeldetag endet. Eine Verletzung des Designrechts ist daher in diesem Fall "Revox Tonbandgerät auf Teppich" unwahrscheinlich.


So, fertig. Bitte nicht zu ernst nehmen. Die Ausführungen enthalten Spuren von Satire.

Viele Grüße

Christian
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#8
Hallo,

vor 25 Jahren gab es in Deutschland noch keinen Designschutz in dieser Form (Gesetz von 2004), sondern allenfalls ein Geschmacksmuster....

Aber ein anderer Aspekt: der bietet doch weltweit an. Wie ist das also z.B.: in der Schweiz ? Und was macht der Zoll, wenn man das importiert...

Beste Grüße
Arno
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#9
Hi Arno,

mit dem Rechtsystem der Schweiz (nicht EU) kenne ich mich nicht aus. Aus dem Bauch geschrieben: Grundsätzlich gilt das "Teretorialprinzip". Es werden die Rechstvorschriften angewendet, die am Ort der Verletzunghandlung bestehen. Hinzu treten internationale Abkommen im Zivilrecht. Ich nehme an, dass die gewerblichen Schutzrechte sowie auch das Urheberrecht in der Schweiz einen dem Rechtsraum der EU und dem nationalen deutschem Recht ähnlichen Schutz gewähren.

Was den Zoll anbelangt: In Deutschland hat er Kompetenzen zur Verfolgung von Markenrechtsverstößen durch eingeführte Waren. Hierzu gehören nicht nur Produktplagiate. Mehr weiss ich darüber leider nicht. Du könntest dich auf den Info-Seiten des Zolls schlau machen. Die sind inzwischen auch verständlich geschrieben.

Willst du "Ali" Probleme machen? Der Markenrechtsinhaber "Revox" könnte es ja mal versuchen sich mit der KP China und dem großen Vorsitzenden anzulegen und die Herausgabe des zu Unrecht erlangten Gewinns aus dem verruchten Teppichhandel geltend machen. Mit dem so in einem Aufsehen erregenden Prozess erstrittenen Geld baut Revox eine kleine Fabrik in der Schweiz und es gibt neue Geräte für Tonbänder. Das wäre was. Leider bin ich kein Anwalt.

Viele Grüße
Christian
Drummer machen Fehler, die meistens laut sind. www.stompology.org
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#10
Na ja, was Revox betrifft können das ja nicht nur die Chinesen:
- Ein Engländer auf eBay verkauft Motorkondensatoren mit aufgedrucktem Revox Logo
- Ein anderer verkauft neue Frontplatten für B77 und PR99 und schreibt sogar noch drauf, dass das Design von ihm ist
- Eine Firma nennt sich Revox-Online, obwohl sie mit der Firma nichts zu tun haben
- Andere Verkaufen irgendwelche Alu-Spulen und kleben ein Revox-Logo drauf
usw.

Wie viele davon haben wohl um Erlaubnis gefragt?

Gruß
Robert
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#11
Hallo Revox Fans etc.
Ich vertreibe Nebenberuflich die Fa. Revox mit den jetzigen Produkten.
Sollte jemand Ersatzteile Revox benötigen, zu einem vernünftigen Preis,
einfach melden. Hier gibt es Original/Neue Revox Teile.
Gruß
Peter
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#12
Jetzt mal sehr ernsthaft: Inhaber der Marke "Revox" ist die Revox Deutschland GmbH?

Wie auch immer: Wenn sich ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin nicht gegen Markenrechtsverletzungen wehrt, kann die Marke untergehen. Sie genießt nach einem länger geduldeten Gebrauch durch Fremde keinen Schutz mehr. Darum ist die Verteidigung der Marke Pflicht. Auch dann, wenn es gelegentlich kleinlich erscheint.
Drummer machen Fehler, die meistens laut sind. www.stompology.org
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