Gerichtsurteil zu ebay Auktioen
#1
Diesen Artikel habe ich heute auf der T-Online Seite gefunden

Zitat:

Vorzeitiges Auktionsende kein Schutz

Die Wirksamkeit eines Angebotes werde durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt, entschieden die Oldenburger Richter. Wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre schon zu diesem Zeitpunkt, dass er das höchste wirksame Gebot annehme (Aktenzeichen: 8 U 93/05).

Zitat ende

Der ganze Wortlaut ist bei www.t-online.de nachzulesen.
Zitieren
#2
Hier der betreffende Artikel aus Spiegel-Online.


http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0...33,00.html


SPIEGEL ONLINE - 03. August 2005, 15:57
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0...33,00.html

eBay-Urteil
Wer Auktion startet, muss auch verkaufen


Wenn ein eBay-Versteigerer mit den abgegebenen Geboten nicht zufrieden ist, darf er nicht einfach die Auktion abbrechen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach einem leer ausgegangenen Bieter jetzt Schadensersatz zu.



Auktionsportal eBay: Angebote sind wirksam
Oldenburg - Wer auf der Website von eBay eine Ware zur Versteigerung offeriert, gibt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ein bindendes Verkaufsangebot ohne Rücktrittsrecht ab. Das Gericht sprach in der heute veröffentlichten Entscheidung einem Bieter Schadensersatz zu, nachdem der Besitzer eines Autos eine Internetauktion vorzeitig ohne Zuschlag gestoppt hatte.

Für einen Gebrauchtwagen mit einem geschätzten Verkehrswert von 7000 Euro hatte der Bieter bei Abbruch der Versteigerung das Höchstgebot von 4550 Euro abgegeben. Der Besitzer des Wagens weigerte sich anschließend jedoch, das Auto für den gebotenen Preis herauszugeben. Nach dem Urteil muss er nun die Differenz zwischen Höchstgebot und Verkehrswert, also 2450 Euro, dem Bieter als Schadensersatz für entgangenen Gewinn auszahlen.

Die Wirksamkeit eines Angebotes werde durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt, entschieden die Oldenburger Richter. Wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre schon zu diesem Zeitpunkt, dass er das höchste wirksame Gebot annehme (Aktenzeichen: 8 U 93/05).
Michael(F)
Zitieren
#3
Ich halte das Urteil für wirkungslos. Wer behauptet, der Artikel sei nicht mehr vorhanden (Diebstahl, Verlust) oder kaputt gegangen, der kann auch nicht gezwungen werden, zu verkaufen.

Wahrscheinlich werden die Auktionstexte um eine Floskel reicher:

Die Auslieferung der Ware erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Lieferung. Ich behalte es mir vor, die Auktion vorzeitig zu beenden, sollte der angebotene Artikel verlustig gehen oder sollte sich eine gravierende Abweichung von der Beschreibung herausstellen.

In der Praxis geht das so:
Sorry, Folks, gestern stellte mir ein Interssent ein paar Fragen zum Gerät. Ich habe verschiedenes ausprobiert und muss feststellen, daß .... dieses und jenes ....(passenden Text einfügen) ....leider...
Leider..... nicht funktioniert.
Michael(F)
Zitieren
#4
Schon heute nehmen die privaten 'AGB's oft mehr Platz ein, als der gesamte Auktionstext. Bin gespannt, wieviel da noch kommen wird. Jedenfalls wirken AGBs auf mich immer abstoßend, auch wenn ich selbst bei meinen Auktionen einiges reinschreibe...
Zitieren
#5
Du verlässt Dich nur auf Deine AGBs? Und ansonsten ganz ohne Rechtsbeistand? Das wird der Job der Zukunft: Rechtsanwalt für ebay-Angelegenheiten, beratende Prophylaxe.
Michael(F)
Zitieren
#6
Es wird nur noch Vermittleragenturen geben, kein Privater wird sich mehr trauen, selbst Geschäfte abzuwickeln...
Zitieren
#7
Da muß ich ein Wenig Widersprechen mit Volgende Begründung(en):

1 - Bevor ich was Verkaufe Teste ich die ware bzw. Das Gerät

2 - Nach Einstellung des Artikels berühre ich die Ware nicht mehr, ausgenommen es zu Verpacken für den Versand. Dabei kann nichts Kaput gehen. Ich habe kein Verstendnis für ein Verkäufer was ein Artikel Einstellt und bis Auktion Ende es Fleisug benützt ( Abnützt).

3 - Bin Ich Verkaufsagent, Bevor ich ein Kundenartikel einstelle, Teste Ich es und Dokumentiere mich Entsprechend um Für Fragereien Gerüstet zu Sein.

4 - Will Ich ein nicht Angemesenen Preis Vermeiden, Stelle ich das Start Mindest- Gebot so ein das anschliesend der hochstgebot sich wie Möglich Nah an meine Preisvorstellungen Naht. Ich findes es Ausergewönlich Dämlich z.B. ein Auto an zu Bieten und den Startpreis bei 1 EURO zu Setzen. Wer so was Blödes macht und dabei auf der Schneuze Fält ist Selber Schuld.

5 - Ich sorge dafür das Ich das Artikel Kurz und Sachlich Beschreibe Ohne Zusätzliches Nutzloses Gelaber was den Bieter nur Verwirt und anschliesend zu Unvermeidbare Fehleinschätzung des Angebotes Führt.

Wer sich an Diese 5 Punkten Hält hat nichts zu Befürhten, Hat kein Erger, Fählt nicht auf Die schnauze und Brauch auch keine AGB in 20 buchseitenlänge was so wie so keiner liest.

Was Diese Nutzlosen EBAY MICH- SEITE Betrifft, ich habe bei mir ein Verstekten Kounter eingebaut gehabt. Ihr wird es nicht Glauben aber Obwohl ich Fleisig seit einige Monate Verkaufe (und Kaufe) meine EBAY MICH SEITE wurde Insgesamt 8 Mahl Aufgerufen. Davon war 3 Mahl ICH was Die seite Bearbeitet bzw. Aktualisiert habe. Den Mist liest kein Mensch.

Und..............was SPERMÜLL SAMMLER Betrifft was es sich zum Geschäft gemacht Haben mit den Kleintransporter den Spermüll vom Strassenrand ein zu Sammeln und Alls Dach- bzw. Kellerfund bei Ebay (Wurde Mehrmahls im TV Darüber Berichtet) an zu Bieten und Dabei auf der Schnautze Fallen, Geschiet es Ihnen Recht so.

Wen man die EBAY Angebote genauer Betrachtet, Mitlerweile wird Wirklich Jeder Dreck Angeboten. Auf der Strasse ist Plötzlich kein Spermüll Mehr (Auser Sperliche Sachen) da nun Alles bei EBAY Landet.

Ich Hate Mahl das Vergnügen eine Unitra M2405S zu Ersteigern mit 48 EURO und wie die Kiste Angekommen ist und Ich diese zur Inspektion Geöffnet habe, waren drinn nur Wasser Spuren (Regen) und Russ-abgasen Spuren. Das ding Stamte vom Spermüll wo in Unitelbarer Nähe ein Diesel Fahrzeug Lief und Die Gesamten Abgasen in der Bandmaschine Pustete. Meine Bewertung war Anschliesend auch Dementsprechend.

Von Betrüger......... kann Ich ein Lied Singen. Ich weis nicht was Ihr sagen wurdet wen Ihr 200 EURO auf 10 MAXELL UD18-180 Ausgeben wurdet und Geliefert bekommen Uhralte ORWO Bj. 1976 auf Neue MAXELL Spulen in MAXELL Verpakung? Unmitelbar nach Lieferung Hat der Verkäufer den EBAY Acount Gekündigt. Was Nun ?
Zitieren
#8
Zitat:Wer sich an Diese 5 Punkten Hält hat nichts zu Befürhten, Hat kein Erger, Fählt nicht auf Die schnauze und Brauch auch keine AGB in 20 buchseitenlänge was so wie so keiner liest.
Dem muss ich widersprechen! Du gehst von fairen Käufern aus und einem Versandunternehmen, das pünktlich und überhaupt liefert sowie nichts zerstört. Durch all diese Dinge kann dir Ärger entstehen, der meiste jedoch durch Abzocker, die Fehler erkennen, wo keine sind, falsche Behauptungen aufstellen usw. -> hier im Forum gibt es dazu etliche Berichte. Viele Chancen hast du in solchen Fällen nicht. Jeder eBay-Kauf/Verkauf ist und bleibt ein gutes Stück Vertrauenssache.
Zitieren
#9
Zitat:highlander postete Jeder eBay-Kauf/Verkauf ist und bleibt ein gutes Stück Vertrauenssache.
Selbstverständlich.
Es Liegt aber an dir Alls Verkäufer in Wie fern du das Vertrauen des käufers Weckst und Das Kannst du machen auch Ohne Hunderte Positive Bewertungen wo "ALLES OK" Drinn Steht.

Tatsache ist auch, das Auch käufer eine Zimliche Schuld daran Tragen. Manche nehmen sich Keine Zeit Irgendwas zu Lesen und Bieten Wikürlich drauflos. Anschliesend kommt das Große Gemeckere mit den Blöden Spruch ICH WUSTE ES NICHT obwohl Alles Auf der Seite Steht. Betrüger nützen so was aus.
Zitieren
#10
Hallo Freunde !

90 % meiner Gerätesammlung stammt von ebay. Trotz aller Vorsicht sind hin und wieder ein paar Zitronen unter den überwiegend guten Geschäften. Man muss es einfach als "Flohmarkt" betrachten. Die augenscheinliche gute Ware kann nun mal versteckte Mängel haben, schon aufgrund des Alters. Daher sind mir Beschreibungen lieber, in denen steht was (Rücklauf geht nicht) nicht funktioniert, als solche, die einen Toppzustand heucheln. Den gibt es auch bei einer unbenutzten, aber eben 30 Jahre alten Technics nicht. Die Bauteile sind eben nun mal alt, wenn auch unbenutzt. Das ist wie beim Auto, welches durch die Benutzung und die Jahre seit Herstellung, altert. Ich hatte allerdings auch schon nagelneue Uher Royal 562 für 38 € dabei-ein positiver Ausrutscher.
In der Summe gleicht das, wo man 30 € für Müll bezahlt hat, eben wieder aus. Ich selber schreibe auch lieber jeden entdeckten Mangel rein, auch wenn ich dadurch weniger Geld bekomme. Aber mein Gewissen ist dann besser.

Viele Grüße,

Ralf.
Zitieren
#11
Ja Man. Ist auch klar und Verständlich.

Ich kann aber kein Verständnis Aufbringen für Sachen (Wie in mein oberen Posting Bereits Geschildert) das man ein Gerät vom SPERMÜLL gesetigt mit Regenwasser und Diesel Abgasen alls Gepflegt in Top Zustand Anbietet.
Das ist Schon Betrug.
Zitieren
#12
Zitat:Michael Franz postete
Ich halte das Urteil für wirkungslos. Wer behauptet, der Artikel sei nicht mehr vorhanden (Diebstahl, Verlust) oder kaputt gegangen, der kann auch nicht gezwungen werden, zu verkaufen.
Es geht nicht allein um Herausgabe, sondern auch um Schadenersatz. Und wenn tatsächlich eingebrochen wurde (Bandmaschinenraub auf offener Straße ist ja ein eher seltenes Vergehen Wink ), wird man das auch beweisen müssen.

Ob das Urteil in der Praxis die Leute abhält, die verfahren wollen wie der Anbieter im konkreten Fall, wage ich aber auch zu bezweifeln. Dreist genug sind viele ja und übersehen sicher auch, dass sie sich schnell strafbar machen können. Und wieviele Käufer werden wegen einer entgangenen Bandmaschine o.ä. schon den Anwaltsknüppel rausholen... es geht ja bei eb*y in der Mehrzahl nicht um Autos, Häuser oder Hochseeyachten.

Chut goahn,
Thomas
Zitieren
#13
Zitat:snzgl postete
Diesen Artikel habe ich heute auf der T-Online Seite gefunden

Zitat:

Vorzeitiges Auktionsende kein Schutz

Die Wirksamkeit eines Angebotes werde durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt, entschieden die Oldenburger Richter. Wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre schon zu diesem Zeitpunkt, dass er das höchste wirksame Gebot annehme (Aktenzeichen: 8 U 93/05).

Zitat ende

Der ganze Wortlaut ist bei www.t-online.de nachzulesen.
Zitieren
#14
Zitat:Kepheus postete
...Ob das Urteil in der Praxis die Leute abhält, die verfahren wollen wie der Anbieter im konkreten Fall, wage ich aber auch zu bezweifeln ... Und wieviele Käufer werden wegen einer entgangenen Bandmaschine o.ä. schon den Anwaltsknüppel rausholen ...
...Eben. Die Frage ist doch: Selbst wenn der Geprellte vor Gericht Recht bekäme - bis dahin hat er ja schon kräftig in die Tasche langen müssen (Anwalt, Gerichtskosten etc.) - Was dann?

Einmal hab' ich's probiert. Von einem Händler ein Neuteil gekauft, der hat ein falsches Modell geliefert und sich geweigert, nachzubessern.
Kein Problem vor Gericht Recht zu bekommen; nur hat das den Händler nicht gekümmert! Ich habe weder die richtige Ware, noch mein Geld zurück bekommen.
Der Händler hat schon lange die EV abgelegt, benutzt bei Ebay das Konto der Oma und handelt weiter. Ebay stört das nicht. die Gebühren zahlt die oma wohl.

Was bliebe wäre eine Taschenpfändung. Auch das kostet zunächst mal Geld für den Gerichtsvollzieher und bringt nur was, wenn der Mensch tatsächlich was 'in der Tasche' hat.

Was folgt: Bei den paar Euros, um die es hier geht, besteht ein rechtsfreier Raum. Entweder der Verkäufer ist ehrlich und weiss was er tut, oder eben nicht...

Allerdings bleibe ich dabei, daß das ein Dingsda-Phänomen ist: Soviel Irreführung und Gemauschel wie in den Anzeigen bei Dingsda erlebe ich in Kleinanzeigen oder am 'Schwarzen Brett' im Supermarkt nicht!

Tschüß, Matthias M
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
Zitieren
#15
Ich frage mich nun volgendes:

1 - Sind wir EBAY Abhängig ?
2 - Gibt es keine Second Hand läden Mehr ?
3 - WIR sind Alle Samler. WARUM bauen wir nich auf unseren EIGENEN Kauf / Verkauf Anzeigenmarkt wo wir einer vom anderen zum Fespreis kaufen Können ?
Zitieren
#16
Zitat:EinarN postete
Ich frage mich nun volgendes:

1 - Sind wir EBAY Abhängig ?
2 - Gibt es keine Second Hand läden Mehr ?
3 - WIR sind Alle Samler. WARUM bauen wir nich auf unseren EIGENEN Kauf / Verkauf Anzeigenmarkt wo wir einer vom anderen zum Fespreis kaufen Können ?
Eigentich hast Du ja recht.
Das Problem ist nur: Diesen "ersten Markt" gibt es doch schon. Hier im Forum, in anderen Foren, beim Händler, in Anzeigenblättern...
Doch sind wir immer noch auf der Jagd nach all den Sachen, die dort nicht angeboten werden, hoffen das sich unter der "Bastlerware" doch ein Schätzchen versteckt, wollen die ersten sein und suchen einen Weg das besondere Stück zu schnappen, ohne morgens um halb Vier aufzustehen...

Vor allem - seien wir ehrlich - will sich keiner von uns die Arbeit machen, die ein HiFi-Stereo-Tonband-Dingsda bedeutet.

Ja wir SIND abhängig. Freiwillig.

Tschüß, Matthias M!
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste