13.09.2022, 13:56
Das sind aber halt zwei paar Stiefel -
Person A kauft eine überholungsbedürftige Maschine zum „günstigen“ Preis und richtet sich die her. Wenn dann ein VU-Meter oder ICs der A700 hops gehen, ist das sein (eventuell teures) Problem.
Person B kann oder will das nicht, kann also nur eine überholte Maschine kaufen und legt auf Gewährleistung Wert - dann bleibt nur der gewerbliche Anbieter, und der muss die eventuell anfallende Inanspruchnahme einer Gewährleistung mit einkalkulieren.
Person A kauft eine überholungsbedürftige Maschine zum „günstigen“ Preis und richtet sich die her. Wenn dann ein VU-Meter oder ICs der A700 hops gehen, ist das sein (eventuell teures) Problem.
Person B kann oder will das nicht, kann also nur eine überholte Maschine kaufen und legt auf Gewährleistung Wert - dann bleibt nur der gewerbliche Anbieter, und der muss die eventuell anfallende Inanspruchnahme einer Gewährleistung mit einkalkulieren.
Viele Grüße aus Kiel,
Hans-Volker
Hans-Volker