Grundsteuer-Reform
#1
Lange habe ich es vor mir her geschoben,
auch heute vormittag noch,
aber am späten Vormittag habe ich tatsächlich angefangen
mit dem Ausfüllen der Formulare zur Grundsteuer-Reform.
Komischerweise war ich am frühen Nachmittag schon fertig, hatte schlimmeres befürchtet.

Es geht los mit 5 Seiten "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts".
Da sind auf Seite 1 Sachen einzutragen, die alle im Anschreiben des Finanzamts bzw der Anleitung drinstehen.
Da fragt man sich, warum soll ich die eingeben ?
Ist das als Finger-Übung in Blockschrift gedacht, damit die folgenden Eingaben lesbarer werden ?
Dann kommt tatsächlich eine Herausfprderung:
Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner und Fläche werden verlangt.
Glücklicherweise stößt man im Kauf-Vertrag oder den Haus-Unterlagen auf das benötigte Blatt aus dem Grundbuch und kann alles abschreiben.
Stellt sich nur die Frage, warum sich das Finanzamt nicht selber die Daten vom Grundbuchamt holt.
Will man testen, ob der Erklärende richtig abschreiben kann und nicht die Grundstücksfläche etwas "günstiger" ansetzt ?
Dann wird's heftig: Es wird eine Angabe verlangt, die auf die Anlage GW-2 "Grundstück" Bezug nimmt, die man sich ja noch gar nicht angesehen hat.
Nach einigen Minuten hat man aber begriffen, was gemeint ist und kann erleichtert eine 1, 2 oder 3 eintragen.
Nun kommt noch eine Doppelhürde:
Gefragt wird der Zähler des "zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils" (hä?) für ein 10 Kästchen langes Eingabefeld,
und der Nenner zu selbigem mit einem 7-stelligen Feld. Ich wollte erst rechtsbündig "1" und "1" eintragen, habe aber verunsichert die Anleitung zu Rate gezogen. Da hätte ich fast was falsch gemacht: Es ist 1,0000 und 1 einzugeben.
Damit war ich mit Seite 1 schon durch.
Seite 2: Lauter Kram, der nicht zutrifft.
Seite 3: Angaben zum Eigentümer, mal was leichtes, kann man von der Einkommensteuer-Erklärung abschreiben, wenn man's nicht auswendig weiß.
Seite 4: Nächster Eigentümer, entfällt, bleibt leer
Seite 5: Nächster Eigentümer, entfällt auch, bleibt fast leer, nur ganz unten soll man sich mit Unterschrift und Datum dazu bekennen.
Auch wenn man das über ELSTER eingibt ?

Nu die Anlage:
Geht einfach los mit Steuer-Nummer, Finanzamt und Stichtag,. Dient vermutlich dazu, damit man sich das besser einprägt. Das Finanzamt weiß das ja schon.
Noch mal die Fläche angeben, für den Fall, daß der Hauptbogen davon geflogen ist.
Aber nun den Bodenrichtwert mit zwei Nachkomma-Stellen eintragen.
Dazu gibt es im Anschreiben einen Link, unter dem man ihn aus einer Datenbank abfragen kann.
Das könnte das Finanzamt eigentlich auch selber tun.  Die Zahlen, die ich dort sah,hatten keine Nachkomma-Stellen.
Der Laie könnte jetzt auf die Idee kommen, nun sei alles nötige für eine Grundbesitz-Abgabe mitgeteilt.
Es geht aber weiter mit "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert".
Es wird das Baujahr verlangt, Anzahl der Garagenstellplätze, Anzahl der Wohnungen mit welcher Wohnfläche...
Da will offenbar jemand mehr als das Grundstück besteuern.
Da heißt es Obacht, es geht nicht um Verkauf (Baujahr und Wohnfläche nach oben aufrunden) sondern um drohende Abgaben.
Dann war schon das Schlimmste überstanden, der Rest der Seite und die ganze Rückseite konnten leer bleiben.

Wenn man überlegt, was von all dem den Ämter eigentlich nicht bekannt sein mag, so sind es Ausbau-Zustand eines Hauses uU das Baujahr und wieviele Garagenplätze man noch aufs Grundstück gedrückt hat.

Das Formular scheint nicht auf dem neuesten Stand der Weltgeschichte zu sein, denn sonst würde ich erwarten, daß in den Wert des Grundbesitzes auch eingeht, ob das Gebäude eine Gas-Heizung oder eine Wärmepumpe hat.

MfG Kai
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#2
Hab ich schon gleich nach Öffnung des Portals gemacht.
Hatte ich mir als Horror vorgestellt, war aber erstaunlich easy.
Hab das über Elster gemacht, da brauch man einen Key und authentifiziert sich damit. Somit auch keine Unterschrift im analogen Sinne.

Hatte ich alles in allem in 1h durch, da der Bodenrichtwert in meinem Fall über den Link schon erreichbar war.
Bei einem Kumpel in der Nachbargemeinde waren die Behörden wohl erst ein paar Wochen später soweit.

Was mich aber auch gewundert hat:
Wieso macht man da so eine Act draus, hätte das FA wirklich fast alles selbst ermitteln können.
Vermutlich sind deren Systeme aber so heterogen, daß da elektronisch nichts geht (1st World Probkems Wink ) und man zig Leute zum abtippen hätte bemühen müssen.
Das kann der Bürger in seiner Freizeit ja billiger Rolleyes
Gruß, Kuni
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#3
...wenn es nur um ein Grundstück geht ist es trivial....kompliziert wird es bei mehreren Grundstücken. Z.B. Haus auf Grundstück Nr. 1, Garage auf Grundstück Nr.2, Garagenhof auf anteiligen Grundstück Nr.3
Mein Motto "Zitat" »Opa Deldok«: »Früher war alles schlechter. !!!!

Noa and Mira Awad
NOA Keren Or  

reVox B251 Revision und Modifikationsliste!

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#4
Bei mir lag im Anschreiben ein Infoblatt bei, welches schon alle Angaben des Grundstückes inkl. Bodenrichtwert enthielt. Das hatte ich nur noch zu übertragen zzgl. der Angaben zu Baujahr und zur Kernsanierung, die das Grundbuch nicht kennt. Das ist übrigens der interessanteste Teil. Ein 1980 errichtetes und 2020 kernsaniertes Haus muss deutlich mehr bezahlen, als ein 1980 errichtetes und nur teilsaniertes Haus. Wer also ein neueres Datum bei Kernsanierung angibt, und vielleicht nur Fenster getauscht und das Haus neu angestrichen hat, schmeisst Geld zum Fenster raus. Was das FA unter Kernsanierung versteht, kann man nachlesen, das ist im Wesentlichen komplett auf Neubaustandard bringen.
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#5
Bei Eröffnung des Portals ging in Hamburg/Schleswig-Holstein noch nichts. Entweder überlastet oder noch nicht fertig.

Auf einem Faltblatt von "SH Finanzministerium" zu "Die neue Grundsteuer" steht an zwei Stellen
"In Ausnahmefällen, wenn Ihnen z.B. hierzu die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die Erklärung auch in Papierform abgeben."

Habt Ihr alle ELSTER benutzt oder hat jemand die Formulare eingereicht ?

Auch ohne Kern-Sanierung gibt es für mich kaum nachvollziehbare Unterschiede schon beim Bodenrichtwert:
der beträgt für ein Reihenhaus-Grundstück in der Landeshauptstadt Kiel, ca. 10-12 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmittel vom Stadtzentrum entfernt beispielsweise 460 €/qm
beträgt in Halstenbek bei Hamburg, ca. eine halbe Stunde mit der S-Bahn vom Stadtzentrum entfernt  675 €/qm.

MfG Kai
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#6
Ich per Elster.
In BW war aber der Fragebogen glaube ich auch viel einfacher als Sonst wo. Angaben zu Sanierung hatten wir glaube ich nicht.
Gruß, Kuni
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#7
Elster. Gleich im Juli erledigt. Mindestens einen richtigen Bug im Portal identifiziert, Workaround gefunden. Wichtig: Aufgrund Bundesländer spezifischer Implementierung sind Erfahrungswerte nicht immer austauschbar. Hessen hat es z.B. verhältnismäßig einfach realisiert und der Standardfall 1 Ehepaar, 1 Haus, 1 Grundstück läuft recht reibungslos durch. Bin aber auch Hauptberuflich in SW unterwegs. Viele dürften auch verzweifeln.

Viele Grüße
Linus
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#8
Ich habe noch ein Verständnis-Problem:
Die bisherige Erhebung der Grundsteuer wurde wegen Verletzung des Gleichheits-Grundsatzes für verfassungs-widrig erklärt.
Wieso
1. darf es dann unterschiedliche Bewertungs-Kriterien in den Bundesländern geben (zB Berücksichtigung von Kern-Sanierung)
2. wieso eine Festsetzung des Grundsteuermessbetrages durch die lokalen Finanzämter
3.  Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen

Würde Gleich-Behandlung nicht eine Bundes-einheitliche Bewertung und Festsetzung der Beträge erfordern ?

MfG Kai
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#9
(01.09.2022, 20:07)kaimex schrieb: Ich habe noch ein Verständnis-Problem:
Die bisherige Erhebung der Grundsteuer wurde wegen Verletzung des Gleichheits-Grundsatzes für verfassungs-widrig erklärt.
Wieso
1. darf es dann unterschiedliche Bewertungs-Kriterien in den Bundesländern geben (zB Berücksichtigung von Kern-Sanierung)
2. wieso eine Festsetzung des Grundsteuermessbetrages durch die lokalen Finanzämter
3.  Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen

Würde Gleich-Behandlung nicht eine Bundes-einheitliche Bewertung und Festsetzung der Beträge erfordern ?

MfG Kai

Servus zusammen.
Genau das frage ich mich auch, und ich sehe im Hinterkopf schon neue Klagen kommen.
Bei uns macht das ein Steuerberater, da unser Haus offiziel 2 Wohnungen sind, der Vorbesitzer hat die...55 m2 oben früher vermietet gehabt.
Das haben wir nicht, er lebte allein hier ohne Kinder, wir als Familie. auf Ca 125 m2
Es bleibt spannend...
Wünsche allen viel Erfolg damit (und glaube insgeheim nicht, das das Versprechen eingehalten wird, den Bürger nicht mehr zu belasten als vorher).
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#10
Es gibt einen Grundsteuerrechner, damit kann man schon einmal sehen was auf einen zukommt.
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#11
(01.09.2022, 20:07)kaimex schrieb: Wieso
...
Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen

Ganz einfach: weil es eine Gemeindesteuer ist. Ihr Ertrag fließt komplett der Gemeinde zu.

Das hat das BVerfG auch nicht beanstandet.
Die Kritik galt dem Einheitswert, der ebenfalls in die Berechnung der Grundsteuer einfließt.
Dieser Einheitswert wurde vor Jahrzehnten eingeführt, um den Wert eines Grundstücks nach landesweit einheitlichen Kriterien zu bestimmen. Das Problem war, daß die westlichen Bundesländer sich auf Einheitswerte aus den sechziger Jahren stützten, die östlichen auf Werte vor dem Zweiten Weltkrieg. Man hat die Werte irgendwie bis in die heutige Zeit fortgeschrieben, aber das BVerfG meinte, daß diese Methode inzwischen nicht mehr zu realistischen Verkehrswerten führt. Deshalb war eine Neuordnung fällig.

Im zentralistisch regierten Frankreich ist es übrigens genauso.
Dort ist die Steuer aufgespalten in eine taxe foncière, eine Grundsteuer, die der Grundstückseigner zu zahlen hat, und - bei bebauten Grundstücken - eine taxe d'habitation auf den Wohnraum, die der zu zahlen hat, der den Wohnraum auch tatsächlich nutzt, also z. B. ein Mieter. Beides sind Gemeindesteuern, deren Hebesätze von der Gemeinde festgelegt werden und von Ort zu Ort stark variieren, je nach Finanzlage der Gemeinde.

Gruß
TSF
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#12
Danke für die Erläuterung.
Nur bleibt es dabei, daß lokal unterschiedliche Bewertungen und Hebesätze zur Ungleich-Behandlung führen.
Ich kann nicht erkennen, wieso das weniger verfassungswidrig wäre.

MfG
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#13
(02.09.2022, 14:35)kaimex schrieb: Nur bleibt es dabei, daß lokal unterschiedliche Bewertungen und Hebesätze zur Ungleich-Behandlung führen.
Ich kann nicht erkennen, wieso das weniger verfassungswidrig wäre.

Es ist ausdrücklich verfassungskonform. Siehe Art. 106 (6) GG.


Gruß
TSF
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#14
Juristen verwenden anscheinend eine andere Logik als Naturwissenschaftler,
bzw sie definieren Verfahren einfach als -widrig oder -konform.
Der Nicht-Jurist kann ihnen dabei geistig nicht folgen und muß sich in die "Obrigkeit" fügen, wenn er nicht auffällig werden will.

MfG Kai
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#15
(02.09.2022, 15:03)kaimex schrieb: Juristen verwenden anscheinend eine andere Logik als Naturwissenschaftler,

Unter den Vätern und Müttern des Grundgesetzes waren nicht nur Juristen.  Wink

Aber so unlogisch ist es doch eigentlich gar nicht:
Man bestimmt zunächst nach einem landesweit einheitlichen Verfahren den Wert aller Grundstücke und überläßt es dann den Gemeinden, welchen Prozent- (oder Promille-)satz davon sie jährlich als Steuer erheben wollen.
Den Satz beschließt der Gemeinderat, also die gewählten Vertreter der Bürger, um so die Infrastruktur und Dienstleistungen zu finanzieren, die die Gemeinde ihren Bürgern bieten will und die ebenfalls das Ergebnis von Gemeinderatsbeschlüssen sind.

Wenn man den Bürgern gewisse Freiheiten läßt, ihre Gemeinden selbst zu gestalten, dann muß das auch für die Finanzierung gelten.

Es steht einem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgedanken ja auch nicht im Wege, daß es in manchen Gemeinden öffentliche Bibliotheken, Hallenbäder oder Sportplätze gibt und in anderen nicht.

Wäre es verfassungswidrig, daß die Gemeinden selbst die Höhe der Grundsteuer bestimmen, dann gälte dies auch für die Gewerbe- und die Hundesteuer.

Gruß
TSF
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#16
Auch für Naturwissenschaftler leicht zu verstehen: Es ist ein Axiom basierendes System wie die Mathematik. Mathematische Axiome erscheinen uns oft wie Naturgesetze, sind aber doch nur Vereinbarungen, die möglichst Widerspruchsfrei sein sollten. Mit Gesetzen ist es genauso, reine Vereinbarung. Wir kennen nur das zugrunde liegende Regelwerk nicht so gut, weil wir als Naturwissenschaftler das nicht studiert haben.
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#17
Es ist doch viel einfacher:
Es war von einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-Prinzip die Rede.
Gleichheit ist ein ziemlich klarer Begriff, der nicht auf Axiomen basiert.
Wenn Gemeinde-abhängig unterschiedliche Bewertungen und Hebesätze festgelegt werden, liegt keine Geichbehandlung mehr vor.

Abgaben können mit beliebiger Willkür/Lokalität per "Order de Lokal-Mufti" erhoben werden,
zB ob Garagenplätze vorhanden sind, ob der Garten nach Süd-West ausgerichtet ist, ob man Sat-Empfang hat, ob man freie Sicht auf den FKK-Strand hat...
Nur ist es dann nicht überzeugend, bezüglich der Legitimität mit dem Gleichbehandlungs-Prinzip zu argumentieren.

MfG Kai
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#18
Der "Order de Lokal-Mufti" ist der von Dir mitgewählte Gemeinderat. Und das Ziel der Grundsteuerreform war nicht dich und mich gleich zu behandeln sondern Grundstücke gleicher Lage und Größe. Wie gesagt, ein axiomatisches System mit komplexem Regelwerk.
Grüße Gerhard
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#19
(02.09.2022, 18:25)kaimex schrieb: Es war von einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-Prinzip die Rede.
Gleichheit ist ein ziemlich klarer Begriff, der nicht auf Axiomen basiert.

Irrtum!
Weißt Du denn, hinsichtlich welcher Kriterien Gleichheit hergestellt werden soll?
Hast Du das Urteil des BVerfG mal gelesen?

Zitat:Abgaben können mit beliebiger Willkür/Lokalität per "Order de Lokal-Mufti" erhoben werden,
zB ob Garagenplätze vorhanden sind, ob der Garten nach Süd-West ausgerichtet ist, ob man Sat-Empfang hat, ob man freie Sicht auf den FKK-Strand hat...

Falsch!
Genau das wird eben nicht von der Gemeinde festgelegt, sondern landeseinheitlich vom Finanzamt.
Deshalb hast Du Deine Grundsteuererklärung ja auch ans Finanzamt geschickt und nicht an Deine Gemeinde.

Die Ungleichbehandlung liegt in folgenden Punkten:

Die Einheitswerte wurden in den 1930ern eingeführt und sollten in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. D.h. Grundstückseigner hätten alle 6 oder 7 Jahre eine solche Erklärung abgeben sollen wie wir das jetzt tun.
Kriegsbedingt ist das erst mal unterblieben, weshalb es für die östlichen Bundesländer keine neueren Werte gibt als diese.
In der alten BRD gab es eine Neubewertung in den 1960ern, aber danach ist die eigentlich fällige regelmäßige Neubewertung ebenfalls unterblieben.
Wird heute ein Haus neu gebaut, wird für dieses vom Finanzamt ein Einheitswert nach heutigen Wertmaßstäben neu festgelegt. Für ein 1922 gebautes Haus stützt man sich dagegen auf die letzten verfügbaren Werte und versucht, diese in die heutige Zeit zu extrapolieren, wobei das Finanzamt noch nicht mal über alle seitherigen Zu- und Umbauten informiert ist, da es für Eigentümer in solchen Fällen keine Auskunftspflicht ggüb. dem Finanzamt gibt. Eine Ungleichbehandlung von altem und neuem Bestand.

Es gibt noch weitere Steuerarten, bei denen der Wert von Grund- und Hauseigentum eine Rolle spielt: die Erbschafts- und die Grunderwerbsteuer. Bei diesen beiden findet inzwischen bei gegebenem Anlaß grundsätzlich eine Neubewertung der Sache durch das Finanzamt statt, nur bei der Grundsteuer nicht, eine steuerliche Ungleichbehandlung ein und derselben Sache.

Daß Gemeinden unterschiedliche Hebesätze beschließen, ist dagegen keine Ungleichbehandlung, wie oben schon erläutert. Oder willst Du vor dem Verfassungsgericht auch einen Bolzplatz einklagen, den es im Nachbarort gibt, aber in Deinem Wohnort nicht?

Gruß
TSF
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#20
Hab's heute auch in Angriff genommen und ne gute Stunde gebraucht (mit Elster).
Wer nicht dauernd mit derlei Dingen zu tun hat, kann an manchen Details verzweifeln.

Erstaunlich fand ich bei der Ermittlung des Bodenrichtwertes im Netz, wie gläsern man als Grundstückseigner/Hausbesitzer ist.

Gruß, Frank
Hau wech, den Schiet - aber sech mir, wohin


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#21
Hast du dich denn wenigstens gewundert, warum du überhaupt danach gefragt wirst ?
Das hätte doch der Finanzamt-Computer selber "nachschlagen" können.

Da ich bei der Fertigstellung des Hauses nicht dabei war,
und beim Kauf auch keine Unterlagen bekam, aus denen das hervorgeht,
und die Gemeinde auch nix weiß,
mußte ich mir für das "Bezugsfertigkeitsjahr" was ausdenken.
Jetzt bin ich gespannt, ob das Finanzamt meine Aussage mit denen der Nachbarn vergleicht und meinen geratenen Wert bei Abweichung als Betrugsversuch einstuft.

Ich habe übrigens völlig problemlos die ausgefüllten Formblätter beim Finanzamt abgegeben..
ELSTER hab ich bis heute nicht.

MfG Kai
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#22
Ich gebe dir Recht, im Grunde wissen die F-Ämter bereits alles, was sie abfragen.

In NRW waren die einzig relevanten Fragen die das/die Gebäude betreffenden:
Wohnungsgröße, Alter, z.B. vor/nach 1949 und Kernsanierung ja/nein/wann.
Garage/Stellplatz ja/nein

Ich bin gespannt, wie die Kosten für die Bürger sich entwickeln und die Absicht, es nicht teurer werden zu lassen, eingehalten werden wird.

Gruß, Frank
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#23
Wenn ein Haus verkauft wird, wird die Wohnungsgröße "mit allen erlaubten Gestaltungsmöglichkeiten" nach oben gerundet, das Alter minimiert, Sanierungen genannt, ebenso ein Stellplatz.
Wenn man bei der Grundsteuererklärung ebenso verführe, würde man für den vielleicht selbst "nachgerüsteten" Stellplatz und die Sanierung steuerlich "bestraft".
Die Absicht, es nicht teurer werden zu lassen, gilt nur für das Mittel über alles. Richtiger formuliert müßte es bestimmt heißen, die Summe der Steuern über alle soll nicht anwachsen.
Ich würde mich aber nicht wundern, wenn jede Zusatz-Einnahme willkommen wäre und man zur Überwindung der Energie-Krise noch einen Solidaritätszuschlag einführt.

MfG Kai
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#24
Heute fand ich im Briefkasten den "Bescheid über den Grundsteuerwert" auf den 1.1.2022 und den "Bescheid über den Grundsteuermessbetrag" auf den 1.1.2025 für eine Immobilie in Kiel.
Der festgesetzte Grundsteuermessbetrag ist um 14,5 % höher als der aktuelle.
Angekündigt wird, daß die Gemeinden dazu noch einen neuen Hebesatz festlegen werden.
Der aktuelle beträgt 500 %.
Wenn das nicht geschieht, steigt die Grundsteuer um 14,5 %.
Angekündigt war, daß die Änderung (über alle Steuerpflichtigen gemittelt) "Erhebungs-neutral" ausfallen soll.

Dass es auch persönlich Belastungs-neutral ausfällt, kann man nur hoffen.
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#25
Man hat nur einen Widerspruchsfrist von 4 Wochen, danach sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Wenn also die Gemeinde den neuen Hebesatz mitteilt kann gegen den Grundsteuerbescheid kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Daher hat mein Steuerberater mir empfohlen fürsorglich gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch innerhalb der 4 Wochen Frist einzulegen. Das habe ich -über den Steuerberater - getan. Jetzt kann ich gemütlich abwarten, ob die Geschichte kostenneutral aufgeht oder später ggf. dagegen klagen. Alle die keinen Widerspruch einlegen müssen zu gegebener Zeit die Kröten schlucken, selbst wenn ich erfolgreich sein sollte, würde ein ggf. positives Urteil nur für diejenigen gelten, die Widerspruch eingelegt haben.
Gerhard
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#26
Meines Wissens hat aber niemand Anspruch auf persönlich kostenneutrale Neufestsetzung der Grundsteuer.
Womit soll man dann eine Klage begründen ?
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#27
Die Begründung ist zunächst Sache des Anwalts. Zunächst muss man Widerspruch einlegen, sonst hat man keine Rechtsmittel mehr. Ob die ganze Sache dann verfassungsgemäß ist, das war ja der Grund der Gesetzesänderung, kann man erst feststellen, wenn die Gemeinden ihre Hebesätze veröffentlicht haben, das kann noch zwei Jahre dauern. Keiner muss Widerspruch einlegen und keiner muss klagen, nur sollte sich dann später auch nicht beklagen.
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#28
Es gibt die zusätzliche Komplikation, daß sich der Widerspruch gegenüber dem Finanzamt nur gegen die Festlegung des "Grundsteuerwertes" und des Grundsteuermessbetrages richten kann, nicht aber gegen den Hebesatz, den die Gemeinde festlegt.
Man kann also gegenüber dem Finanzamt nur gegen die Art der Berechnung des Wertes und des Messbetrages argumentieren.
Wenn die "schlau" sind, fordern sie die Widersprechenden jetzt zur Begründung auf, belegen, dass sie richtig gerechnet haben, und weisen die Widersprüche ab.
Dafür, daß das Ganze Verfassungs-gemäß ist, sind sie sowieso nicht zuständig.
Ob  man die Gemeinden wegen der Hebesätze verklagen könnte, weiß ich nicht.
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#29
Ich verlass mich da auf meinen STB und werde zu gegebener Zeit berichten.
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#30
Hauptsache es ergeht euch nicht so:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ver...r-165.html

Eine absolute Frechheit ist das...
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#31
Sag ich doch, Widerspruch einlegen, bevor es zu spät ist! Dafür hat man genau vier Wochen Zeit. Danach nützt auch kein Jammern mehr. Als Begründung genügt es schon darauf hinzuweisen, dass man ohne Kenntnis der finanziellen Auswirkungen im Einzelfall wie in der Breite die Verfassungsmäßigkeit nicht beurteilen kann und dadurch rechtlich beschwert ist. Aber jeder wie er mag …
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#32
Ich persönlich habe nichts zu meckern.

Bei meinem selbst bewohnten Eigenheim hat sich so gut wie nichts geändert.
Dann besitze ich noch 3 Eigentumswohnungen, bei den beiden neueren (ca. 15 Jahre alt) ist es etwas teurer geworden, aber verschmerzbar.
(bezahlen müssen das leider sowieso die armen Mieter)
Bei einer weiteren Immobilie (Wohn- und Geschäftshaus mit 4 Wohnungen und einer großen Arztpraxis), die ich von meinem Vater geerbt habe, wird es voraussichtlich erheblich billiger. (Hier freuen sich dann die Mieter)
Den Bescheid habe ich noch nicht, aber der STB hat es bereits errechnet.

Gruß, Jan
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#33
Wie läßt sich der künftige GrSt Betrag heute schon berechnen bzw überschlagen?
Gruß, Kuni
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#34
Bei uns (BaWü) gar nicht, weil die künftigen Hebesätze der Gemeinde noch nicht bekannt sind.
Multipliziert man allerdings die neuen Werte vom Finanzamt mit dem alten Hebesatz der Gemeinde, wird einem schlecht.

Ist aber mom. noch, so sehe ich das, Äpfel und Birnen Thema.
Gruß
Manfred

Neu........ Uher Royal de Luxe. 2 & 4 Spur; 320nWb@0dB; 1,1V/2,2kOhm@0dB am Ausgang.
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#35
(27.02.2023, 17:35)Kuni schrieb: Wie läßt sich der künftige GrSt Betrag heute schon berechnen bzw überschlagen?

Ich bezog mich auf den neuen Meßbetrag. Was meine Gemeinde mit dem Hebesatz veranstalten wird, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.
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#36
Dann darf man aber auch den oben verlinkten Tagesschau Artikel in den Bereich der Panikmache schieben.
Ich meine von 433€ auf 14k€ kann auch keine Gemeinde wollen. Schließlich bringt das nix, lauter zahlungsunfähige Hausbesitzer zu haben.
Gruß, Kuni
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#37
Hi

Hier in Melle - Niedersachsen haben viele Einfamilienhaus Besitzer zwischenzeitlich ihre Bescheide bekommen, alle mit denen ich darüber gesprochen habe, liegen den bisherigen Hebesatz angewendet, bei -20 bis +40 Euro im Jahr, also letztendlich Rundung.

Lars
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#38
Ich dachte die endgültigen Sätze sind bundesweit erst 2025 verfügbar. Ist das in den Ländern unterschiedlich?
Gruß, Kuni
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#39
Nein, 2025 geht das Gejammer los, ohne Widerspruchsmöglichkeit (siehe oben)!
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#40
Ah sorry, hatte das von LaBor so gelesen, als wären in Niedersachsen die endgültigen Bescheide schon verschickt worden, aber er schrieb ja:

(27.02.2023, 19:33)LaBor schrieb: den bisherigen Hebesatz angewendet
Gruß, Kuni
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#41
Wenn die Gemeinden sich an die Vorgabe halten, die Hebesätze so festzulegen, daß die Steuereinnahmen unverändert bleiben, müssen sie mit der Festlegung warten, bis die Messbeträge für jeden ihrer Steuerpflichtigen berechnet wurden.
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#42
Anstrengendes Thema,

ich durfte gleich sieben mal eine Grundsteuererklärung in ELSTER reintippen. Mit erheblichen Hürden.

Einerseits half ich den schlechten Datenbeständen der Kommune auf die Sprünge und korrigierte manchen Alteintrag, der schon 30 Jahre falsch war. Andererseits waren Dutzende wertarme Grünflächen von Erbsengemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften abzuarbeiten - eine stellte sich als komplettes Doppel der Behörden heraus. Andere Angaben waren ebenfalls fehlerhaft. Wenn man z.B. Miteigentümer wie ich eingeben muss, die im Ausland leben mit einer dortigen anders gearteten Steuernummer, dann wirds lustig, denn dann kann man die Erklärung nicht mehr so einfach absenden. ELSTER hat hier Lücken, die ich umschiffen musste.

Eine unerfreuliche "Neben-Auswirkung" der "aufkommensneutralen" GS-Reform wird sein: ländliche Grünland-Grundstücke, die im Nebenerwerb bissel beackert oder gemäht wurden, deren Ertrag albern ist, werden nun aufgrund der "landwirtschaftlichen Nutzung" neuerdings sp. ab 2025 besteuert, dank kommunal ausgewerteter Google Earth-Fotos, im Ergebnis gibt der Hobbybauer auf. Das Gelände wird zum großen Teil wohl nicht mehr bestellt, da keine kilometerlange Agrarwüste - und die bäumeumrankte Hasen- und Spazierwiese wird zuwuchern. So ist das jedenfalls im Hunsrück bereits absehbar. Kleinbauern sperren zu, Großbauern werden ggf. noch größer, wie ihre Traktoren.

Na, und ich würde gern die "aufkommensneutrale" Berechnung mal sehen. Ein Heer an Prüfern, die sich unabkömmlich machen, wird sich mit diesem Nebenschauplatz zeitraubend beschäftigen müssen. Ich habe wenig für diese Beschäftigungstherapie übrig. Und dass Millionen Bürger die von den Kommunen in ihren Datengräbern schlummernden Eintragungen selbst übertragen müssen (!) von Amt A nach Amt B, ist schon ein starkes Stück. Das hätte Softwäre gekonnt, wenn die Strukturen denn mal da gewesen wären, was wiederum die mangelnde und dramatisch versäumte Digitalisierung der Kommunen, Ämter und Länder eindrücklich zeigt. Das geht doch auch anders! Die meisten Länder um uns herum sind hier bereits viel weiter. Wie gern hätte ich der Einfachheit halber angekreuzt: "Alles beim Alten", aber dann wären die Daten ja nicht übertragen und Fehleinträge nicht als externe Bürger-Dienstleistung für die Ämter korrigiert worden ...

Gruß Klaus
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#43
(27.02.2023, 21:45)kaimex schrieb: Wenn die Gemeinden sich an die Vorgabe halten, die Hebesätze so festzulegen, daß die Steuereinnahmen unverändert bleiben, müssen sie mit der Festlegung warten, bis die Messbeträge für jeden ihrer Steuerpflichtigen berechnet wurden.

Man kann ja auch "interpolieren" bzw. eine Hochrechnung anstellen... Big Grin
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#44
Wenn ein Politiker sagt „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten“ dann ist das genauso glaubwürdig, als wenn er sagt „Niemand hat die Absicht die Grundsteuer zu erhöhen“. Allein die Ankündigung aus Politikermund etwas nicht zu tun impliziert das Gegenteil, so die allgemeine Lebenserfahrung der Bürger.
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#45
Ich habe mich gestern auch mal spaßeshalber dran gemacht die neue Grundsteuer aus den erhaltenen Bescheiden mit den aktuellen Hebestätzen zu berechnen.
Demnach würde sich die Grundsteuer für eine 1 Zi Whg in der stuttgarter Zentrumsrandlage von rund 200€ auf 500€ erhöhen, während sie in den Gemeinden rund um Stuttgart um ca. 10% geringer ausfällt.

Was mich aber vewundert hat, und das ist der eigentliche Grund dieses Posts:
Wir leben mit den Familien unserer Kinder in einem Mehrfamilienhaus in einem stuttgarter Vorort.
Für das Haus habe ich gar keine Aufforderung zur Abgabe bekommen. Weiß einer wieso ?
Gruß, Kuni
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#46
Hallo Kuni,
die Erklärung muss man als Eigentümer auch ohne Aufforderung abgeben. Vielleicht hat das schon jemand aus der Hausgemeinschaft erledigt? Ansonsten mit dem Steuerberater besprechen und möglichst nicht aussitzen. Zu meinem o. g. Hinweis Widerspruch einzulegen, hier ein Link: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/...82632.html
Grüsse
Gerhard
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#47
In meiner vermieteten Wohnung habe ich eine Aufforderung von der (ich meine) Gemeinde bekommen. 
Im Haus in dem wir leben nicht. Eine Eigentümergemeinschaft gibt es da nicht. 
Am Ende bin ich in beiden Eigentümer, 1x halt Miteigentümer und im Haus Alleineigentümer. 
1x bekommt man eine Aufforderung, 1x nicht?
Gruß, Kuni
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#48
Sind dein Haus und deine Wohnung im gleichen Bundesland? Bei mir war es so, das ich von Schleswig-Holstein eine Aufforderung bekommen hatte, aus Hamburg nicht...

Perry
Mein "Hausrat"... Tonbänder: Grundig TK745, Philips N4510, TEAC A2300SD - Verstärker: Sony STR-515, Onkyo TX-7730, Panasonic SA-HE100, Onkyo TX-8511Tapedecks: JVC KD-A55E, Onkyo TA-2750, AKAI DX-1200, Aiwa AD-WX707, Aiwa AD-WX888 - CD-Player: Onkyo DX-6720, Onkyo DX-C340, Kenwood DPF-R3030, Pioneer PD-F705 - Graphic Equilizer: Kenwood GE-87 - Radios: Noxon A540+, Noxon A300, Noxon iRadio A310 - Plattenspieler: JVC L-F210, Dual 1224, Dual HS 132, Philips F-7120, ELAC Miracord 50H.
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#49
Ja, sogar in der gleichen Stadt.
Gruß, Kuni
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#50
Ich habe meinen neuen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auch diese Woche erhalten.

Wenn ich mit den neuen Messbetrag und mit dem aktuellen Hebesatz der Gemeinde die Grundsteuer berechne, dann komme ich auf rund 140€ Mehrkosten im Jahr. Steigt der Hebesatz ab dem 01.01.2025, dann steigt die Grundsteuer entsprechend an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hebesatz in meiner Gemeinde sinkt.
Gruß André
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