Zwei A77 zum Start in die Tonband-Welt
#13
Da braucht man eigentlich gar nicht bei "Mauser" anzufragen, denn das ist hier an anderer Stelle schon durchgekaut worden.

Seit dem 1. Juli 2021 müssen grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland Zollanmeldungen abgegeben werden. Die bisherige Freigrenze von 22,- Euro gilt nicht mehr.
Diese Aufgabe übernimmt in den meisten Fällen der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst oder der Onlinehändler selbst. Diese zahlen die fälligen Abgaben in der Regel unmittelbar an die Zoll- bzw. Steuerverwaltung. Für diese Serviceleistung erheben die Post- bzw. Kurierdienste meist eine Servicepauschale. Ob und in welcher Höhe eine Servicepauschale verlangt wird, obliegt den Post- bzw. Kurierdiensten.

Bei einem Sendungswert bis 150 Euro ist die Einfuhr weiterhin zollfrei. Dafür muss aber die Einfuhr-Umsatzsteuer von 19 % bezahlt werden. Diese bisherige Wertgrenze von 150 Euro bleibt also auch nach dem 1. Juli 2021 bestehen.

LG Holgi
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RE: Zwei A77 zum Start in die Tonband-Welt - von hannoholgi - 13.10.2021, 15:33

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