21.08.2016, 12:57
Legal, illegal, sch..ssegal. Leute, ihr macht euch zuviel Gedanken. Solange man nicht die neuesten Bravohits von einer Filesharing Plattform runterlädt, hat man eigentlich kaum etwas zu befürchten. Bei unserer deutschen Gerichtsbarkeit hat sich inzwischen eine Einsicht durchgesetzt, es gibt für diese Produkte einen "Verwertungszeitraum", der beträgt maximal 12 Monate nach Veröffentlichung. Das heisst, bei einem älteren Produkt hat der Abmahnanwalt kaum Chancen, hohe Schadenersatzforderungen durchzusetzen und damit lohnt sich die Klage für den Abmahnanwalt nicht mehr. Also immer schön bei den alten Sachen bleiben und kein Filesharing, dann passiert auch nichts.
MfG, bitbrain2101
MfG, bitbrain2101
Strom kann erst dann fliessen, wenn Spannung anliegt.