01.07.2020, 15:10
Hallo Kai,
primär ging es mir darum, daß der/die neue Benutzer(in) "sundance99" gleich mehrere Merkmale früherer Benutzer auf sich vereint, die durch eine Häufung von Nonsense-Beiträgen negativ aufgefallen sind, u.A. halt den "geliehenen" Avatar.
Möglicherweise verstößt die Verwendung der Muppet-Show-Bildchen (früher - eventuell immer noch? - gab's im Standard-Fundus des Forums auch welche von Southpark) als Avatar auch gegen das Urheberrecht. Vielleicht kann man aber in dem Fall darauf vertrauen, daß die Rechteinhaber das als Teil der Fankultur sehen und dulden. Auch die Logos gewisser Fussballvereine werden ja munter als Avatar verwendet, ohne daß dagegen rechtlich vorgegangen wird. Im US-amerikanischen Recht gibt's m.W. auch eine "Fair Use"-Klausel, die z.B. unter gewissen Umständen (u.A. begrenzter Bildauflösung) die Verwendung von Plattencovern auf Webseiten erlaubt, das könnte ja in ähnlicher Form auch für Avatar-Bildchen gelten.
Das Profilbild eines mutmaßlich fremden Facebook-Accounts als Avatar zu verwenden, sofern dies ohne Einwilligung der Inhaberin geschehen ist, hat für mich aber aber eine andere Qualität.
Gruß,
Timo
primär ging es mir darum, daß der/die neue Benutzer(in) "sundance99" gleich mehrere Merkmale früherer Benutzer auf sich vereint, die durch eine Häufung von Nonsense-Beiträgen negativ aufgefallen sind, u.A. halt den "geliehenen" Avatar.
Möglicherweise verstößt die Verwendung der Muppet-Show-Bildchen (früher - eventuell immer noch? - gab's im Standard-Fundus des Forums auch welche von Southpark) als Avatar auch gegen das Urheberrecht. Vielleicht kann man aber in dem Fall darauf vertrauen, daß die Rechteinhaber das als Teil der Fankultur sehen und dulden. Auch die Logos gewisser Fussballvereine werden ja munter als Avatar verwendet, ohne daß dagegen rechtlich vorgegangen wird. Im US-amerikanischen Recht gibt's m.W. auch eine "Fair Use"-Klausel, die z.B. unter gewissen Umständen (u.A. begrenzter Bildauflösung) die Verwendung von Plattencovern auf Webseiten erlaubt, das könnte ja in ähnlicher Form auch für Avatar-Bildchen gelten.
Das Profilbild eines mutmaßlich fremden Facebook-Accounts als Avatar zu verwenden, sofern dies ohne Einwilligung der Inhaberin geschehen ist, hat für mich aber aber eine andere Qualität.
Gruß,
Timo