Neue Masche bei der Rückabwicklung
#1
Angenommen, man erhält postalisch ein Gerät und es stellt sich ein Defekt heraus - ein durchaus häufig anzutreffendes Szenario bei eBay-Auktionen. Bislang war es schon schwer, dem Verkäufer das Wissen über den Defekt nachzuweisen. Jetzt gibt es eine neue Variante:

der Verkäufer behauptet schlicht: dieses Gerät ist nicht das von mir versendete Gerät!

Das ist sicher oberdreist. Was kann man dagegen unternehmen?

Meine erste Idee dazu: bei teuren Gütern Seriennumer ablichten und schicken lassen und beim Auspacken unter Zeugen kontrollieren...
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#2
Ich beware mir immer die Auktionsnummer auf. Hinterher kann man (ich glaube 3 oder 6 Monate) noch auf die beendete Auktion zugreifen. So kann man den Verkäufer mit den im Text gemachten Zusagen und den Bildern konfrontieren. Nicht selten sind bei hochpreisigen Sachen gute Detailbilder vorhanden, eventuell sogar das lesbare Typenschild mit Seriennummer.

Andreas, DL2JAS
Was bedeutet DL2JAS? Amateurfunk, www.dl2jas.com
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#3
Darauf das die Bilder nach der Auktion noch vorhanden sind würde ich mich nicht verlassen. Es besteht durchaus die Möglichkeit bei Erstellung des Angebotes die Bilder von einem ebay unabhägigen Server zu laden, so dass ebay selbst nicht über die Bilder verfügt.
Das habe ich selbst schon bemerkt, es sind dann lediglich die Platzhalter der Bilder vorhanden.

Gruß

Thomas
Mein Motto "Zitat" »Opa Deldok«: »Früher war alles schlechter. !!!!

Noa and Mira Awad
NOA Keren Or  

reVox B251 Revision und Modifikationsliste!

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#4
Und das die Bilder auch wirklich die von dem Artikel sind, sicher ist das auch nicht. Haben wir ja schon an anderer Stelle hier im Forum diskutiert und es war ja nicht nur erst einmal, daß zum Beispiel "meine" Geräte bei ebay verkauft wurden.
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#5
Wenn es um hochpreisige Geräte geht, so sind diese meistens in einem tadellosen Zustand. Ohne das Typenschildfoto kann man da jedes andere Gerät dieses Typs mit optisch gleichem Zustand nehmen. Und selbst wenn Kratzer die Maschine verraten, könnte der Verkäufer ja behaupten, daß so eine Frontplatte in Nullkommanichts gewechselt werden kann...
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#6
@snzgl:

sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich dazu schreibt, daß die Fotos nicht von seinem Gerät sind, hat ER ein Problem, nicht der Käufer. Die Bilder gehören zur Auktionsbeschreibung.
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#7
Auf dem Gerät müssten sich doch die Fingerprints des Verkäufers befinden. Vielleicht mal mit einer Anzeige drohen und in diese Richtung hinweisen.. ?
Michael(F)
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#8
Ich habe dieses Problem gottlob nicht, habe davon nur erfahren. Die Fingerabdrücke sind natürlich ein Fakt. Aber in dem Verfahren ging es um die Rückabwicklung. D.h. der Verkäufer ließ sich das Gerät anständigerweise zurückschicken, verweigerte dann die Bezahlung, weil das Gerät nicht das seinige sei. Nun hat das Gerät seine Fingerabdrücke 'legal' bekommen. Daher müßte man sich ja irgendwie vorab schon vor den Verkäufertricks schützen.

Übrigens sind auch bei manchen teuren Geräten die Seriennummern nur aufgeklebt. Theoretisch könnte man die Aufkleber auf Gerätewanderschaft schicken... Gibt es weitere Indizien, wie man ein Gerät einer Person zuordnen kann o.ä.???
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#9
Zitat:highlander postete
der Verkäufer behauptet schlicht: dieses Gerät ist nicht das von mir versendete Gerät!
Wie genau ging das denn vor sich? Hat der Verkäufer das Gerät nach der Reklamation noch mal zu Gesicht bekommen? Wenn nicht, müßte er sich im Falle eines Rechtsstreits mit Sicherheit die Frage gefallen lassen, woher er zu wissen glaubte, daß ihm ein fremdes Gerät untergeschoben werden soll. Allein die Begründung "Mein Gerät hat funktioniert, und das reklamierte ist kaputt" wird ihm da nicht weiterhelfen, denn das könnte auch ganz andere Gründe haben (Transportschaden etc.).
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#10
Bei Teslas zum Beispiel sind bei manchen Typen die Seriennummern in das Chassis gestanzt. Oftmals sind auch die einzelnen Baugruppen mit Fertigungsnummern versehen (BG19) Ob das bei den "Wessis" auch so ist?
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#11
@snzgl:
Genau das ist die Frage. Bei den neueren Geräten, so ab 1980, könnte ich mir vorstellen, daß die Fließbanderei nebst fortschreitender Rationalisierung das Stanzen verhindern...

@timo:
Nun, der Verkäufer hat einfach behauptet, sein Gerät hätte ein selbstgemachtes Netzkabel gehabt. Wer will nun wem was beweisen??? Für den Käufer ist das eine üble Situation!
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#12
Wenn er nicht Elektromeister ist darf er am Netzkabel überhauptnichts machen.
Wenn er wissentlich ein Gerät mit defektem Netzkabel nicht an Bastler verkauft und dann behauptet das rückgesendete Gerät wäre das falsche kannst du ihm vieleicht noch einen wegen grober Fahrlässigkeit reinwürgen. Wink
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#13
Also ich würde dann an Verkäufers Stelle einfach behaupten, das Kabel war schon so, als er das Gerät gebraucht erworben hat.
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#14
Hallo,

ein frustrierendes Thema was?
Glaubt aber nicht, selbst wenn Ihr im Rechts seit, daß sich die Staatsanwaltschaft für sowas interessiert!
Das Problem:Geübte Abzocker wissen das!

Mir ist es schon mehrfach passiert, daß ich bezalt, aber keine oder die falsche Ware bekommen habe.
Strafanzeige.
Ermittlung wegen Geringfügigkeit eingestellt.
In einem Fall hatte der Ebay-Profi mit tausenden Bewertungen (diverse schlechte) schon lange die Finger gehoben. Sein bei Ebay hinterlegtes Abwicklungskonto gehörte der Oma.
Ebay hats nicht interessiert. Trotz rechtskräftigem (zivil)-Urteil.
Auf den Anwalts- und Gerichtskosten etc. bin ich natürlich sitzen geblieben.

Eigentlich kann man nur versuchen, die Sachen selber abzuholen. Wenn der Verkäufer sich prinzipiell weigert, kann eigentlich etwas nicht stimmen.
Ich frage inzwischen grundsätzlich (!) vorher darum nach, auch wenn ich mir die Sachen dann hinterher doch schicken lasse.

Ansonsten bleibt nur ein Treuhandservice.

Übrigens: Wenn Ihr Euch mal richtig über einen Trickser ärgert, bleibt vielleicht die Steuerknute. Das gleicht natürlich nicht den Schaden aus, der schon entstanden ist, aber eventuell verhindert es zukünftige Betrügereien des Verkäufers.

Die meisten Verkäufer sind sich nämlich nicht darüber im klaren, daß sie ab einer Gewissen Anzahl von Verkäufen behördlicherseits als gewerbliche Händler angesehen werden. Sie brauchen dann einen Gewerbeschein und müssen versteuern. Der Nebeneffekt: Sie müssen Gewährleistung bieten und geraten in Beweiszwang.
Ich musste mal miterleben, wie die Freizeithändler auf einer Fotobörse vom Ordnungsamt aufgemischt wurden.

Aber wie gesagt: Das ist eigentlich fies, weil es theoretisch auch ehrliche Sammler treffen könnte, die teuer erworbenen E-Dingsda-Schrott billig wieder abgeben.

Bis denn, Matthias M
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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