10.12.2019, 22:00
Hallo Matthias,
<Wer als privater Verkäufer einen Versand anbietet oder akzeptiert, der haftet auch. Selber Schuld.>
Das scheint so nicht zu stimmen.
Laut ebay- Rechtsportal:<Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen
Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der
Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem
Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er
beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben
auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware
geschieht also auf Ihr Risiko.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß
verpackt und dadurch beschädigt wurde.
Beim Kauf von einem privaten Verkäufer bietet es sich daher gerade bei höherpreisigen
Artikeln an, eine versicherte Versandart zu wählen. Prüfen Sie vor dem
Kauf, ob der Verkäufer eine solche Versandart anbietet oder fragen sie
vor dem Kauf direkt beim Verkäufer nach. Klären Sie mit dem Verkäufer
unbedingt, um welche Art des versicherten Versands es sich handeln
soll.
Bei teuren Artikeln empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung,
da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht
ausreichen.>
Bedeutet also, wenn man so verpackt wie es original verpackt war (siehe Revox) ist man raus aus der Haftung.
Aus dem Grund mache ich immer Fotos vom Gerät und der Verpackung vor dem Versand! Dann kann der Käufer nachher nicht behaupten, ich hätte unsachgemäß verpackt.
Deckt die Transportversicherung den Schaden nicht ab, Pech für den Käufer. Versand immer auf Risiko des Käufers.
Gruß, Helmut
<Wer als privater Verkäufer einen Versand anbietet oder akzeptiert, der haftet auch. Selber Schuld.>
Das scheint so nicht zu stimmen.
Laut ebay- Rechtsportal:<Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen
Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der
Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem
Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er
beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben
auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware
geschieht also auf Ihr Risiko.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß
verpackt und dadurch beschädigt wurde.
Beim Kauf von einem privaten Verkäufer bietet es sich daher gerade bei höherpreisigen
Artikeln an, eine versicherte Versandart zu wählen. Prüfen Sie vor dem
Kauf, ob der Verkäufer eine solche Versandart anbietet oder fragen sie
vor dem Kauf direkt beim Verkäufer nach. Klären Sie mit dem Verkäufer
unbedingt, um welche Art des versicherten Versands es sich handeln
soll.
Bei teuren Artikeln empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung,
da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht
ausreichen.>
Bedeutet also, wenn man so verpackt wie es original verpackt war (siehe Revox) ist man raus aus der Haftung.
Aus dem Grund mache ich immer Fotos vom Gerät und der Verpackung vor dem Versand! Dann kann der Käufer nachher nicht behaupten, ich hätte unsachgemäß verpackt.
Deckt die Transportversicherung den Schaden nicht ab, Pech für den Käufer. Versand immer auf Risiko des Käufers.
Gruß, Helmut