04.06.2004, 10:29
Nachdem ebay immer dicker und fetter wird und sich als DER Warenumschlagplatz gerieren will hat man in sog. Ebay-Academien versucht, die Verkäufer zu schulen. Natürlich nicht in Richtung "Wie verkaufe ich seriös und kompetent" sondern - die Schulungen müssen ja auch bezahlt werden und brauchen somit Lockmittel - eher mit dem Slogan "Reich durch ebay in 3 Stunden".
Nach langer Zeit wieder bei ebay unterwegs ist mir aufgefallen, daß die Verwendung der Begriffe "Kult" "Rarität" und "High-End" offenbar zwingend notwendig für jede Auktion geworden sind. Unter jeder Auktion findet sich auch der obligatorische Hinweis auf den Ausschluß der Garantie. Ausgeschlossen wird dort oft auch die Rücknahme.
Weniger ausführlich sind in der Regel die Beschreibungen an sich. "Guter Zustand" heißt es dort, aber kein Hinweis darauf, ob das Teil funktioniert.
Wenn nun so jemand ein kaputtes Gerät verschickt, so wird er die Reklamation mit dem Hinweis auf den Ausschluß der Rückgabe kontern und notfalls behaupten, bei ihm hätte alles getan.
Fragen nach der Funktion werden oft nicht beantwortet, es fehlt auch an der Zeit dazu.
Wie groß sind die Chancen, sich hier schadlos zu halten? Beinhaltet "guter Zustand" auch die Funktion? Kann man die Funktion generell vorraussetzen?
Wenn jemand großkotzig die technischen Daten abbildet, hat man ja eigentlich gute Chance, die meisten vergessen den Hinweis darauf, daß diese natürlich nur für den Neuzustand gelten. Auch funktionierende Geräte werden diese nicht immer halten können, und eine defekte Bandmaschine hat zwar einen perfekten Gleichlauf von konstant 0 aber leider keinen Frequenzgang mehr..
Vielleicht gibt es ja ein paar Juristen hier, die Spaß an solchen Spielereien haben.
Michael
Nach langer Zeit wieder bei ebay unterwegs ist mir aufgefallen, daß die Verwendung der Begriffe "Kult" "Rarität" und "High-End" offenbar zwingend notwendig für jede Auktion geworden sind. Unter jeder Auktion findet sich auch der obligatorische Hinweis auf den Ausschluß der Garantie. Ausgeschlossen wird dort oft auch die Rücknahme.
Weniger ausführlich sind in der Regel die Beschreibungen an sich. "Guter Zustand" heißt es dort, aber kein Hinweis darauf, ob das Teil funktioniert.
Wenn nun so jemand ein kaputtes Gerät verschickt, so wird er die Reklamation mit dem Hinweis auf den Ausschluß der Rückgabe kontern und notfalls behaupten, bei ihm hätte alles getan.
Fragen nach der Funktion werden oft nicht beantwortet, es fehlt auch an der Zeit dazu.
Wie groß sind die Chancen, sich hier schadlos zu halten? Beinhaltet "guter Zustand" auch die Funktion? Kann man die Funktion generell vorraussetzen?
Wenn jemand großkotzig die technischen Daten abbildet, hat man ja eigentlich gute Chance, die meisten vergessen den Hinweis darauf, daß diese natürlich nur für den Neuzustand gelten. Auch funktionierende Geräte werden diese nicht immer halten können, und eine defekte Bandmaschine hat zwar einen perfekten Gleichlauf von konstant 0 aber leider keinen Frequenzgang mehr..
Vielleicht gibt es ja ein paar Juristen hier, die Spaß an solchen Spielereien haben.
Michael
Michael(F)