10.09.2005, 12:00
In der Praxis dürfte es sehr schwierig werde, den gewerblichen Charcter einer fortwährenden Verkaufstätigkeit nachzuweisen.
Wer bei ebay kauft und verkauft, das über einen langen Zeitraum hinweg und das auch noch nachweislich, so mag das noch einfach sein. Aber diese eindeutigen Fälle dürften sich schnell dünne machen, wenn diese Schwachstelle bekannt wird. Möglichkeiten gibt es genug.
Was ist, wenn ich nun anfange meine Sammlung aufzulösen und dazu Stück für Stück verkaufe? Oder Teile davon, weil ich die Sammlung anders orientieren will? Dann verkaufe ich z. b. 20 Geräte innerhalb von einem halben Jahr, ist das schon gewerblich?
Oder jemand "macht das halt für Bekannte" weil die keine Ahnung von ebay und Computern haben.
Umgekehrt: Sich 20 Nicks zulegen um damit die Aktivitäten pro Nick auf ein unverdächtiges Maß zu reduzieren dürfte für einen auf diese Weise Gewerbetreibenden nicht allzu schwierig sein.
Rechte hat man sicherlich. Wenn jemand schreibt "Gerät funktioniert" und es ist kaputt, so stimmt die Beschreibung nicht. Damit hat man auch gegen Privatpersonen Rechte, die man geltend machen kann. Sofern man beweisen kann, daß das Gerät den Mangel schon beim Verpacken hatte.
Was Dir geholfen hat war die Drohung mit dem Finanzamt. Das scheint mir auch das einzige, wirksame Mittel zu sein. Die Finanzämter sind in Zeiten leerer Kassen gerne bereit, solche Tips entgegen zu nehmen. Auch wer sich im Recht wähnt, wird den Ärger vermeiden wollen.
Meiner Ansicht nach das einzige Druckmittel, daß Du hast. Wäre dieser Verkäufer erst am Anfang seiner Karriere gestanden, hätte er darüber gelacht.
Wer bei ebay kauft und verkauft, das über einen langen Zeitraum hinweg und das auch noch nachweislich, so mag das noch einfach sein. Aber diese eindeutigen Fälle dürften sich schnell dünne machen, wenn diese Schwachstelle bekannt wird. Möglichkeiten gibt es genug.
Was ist, wenn ich nun anfange meine Sammlung aufzulösen und dazu Stück für Stück verkaufe? Oder Teile davon, weil ich die Sammlung anders orientieren will? Dann verkaufe ich z. b. 20 Geräte innerhalb von einem halben Jahr, ist das schon gewerblich?
Oder jemand "macht das halt für Bekannte" weil die keine Ahnung von ebay und Computern haben.
Umgekehrt: Sich 20 Nicks zulegen um damit die Aktivitäten pro Nick auf ein unverdächtiges Maß zu reduzieren dürfte für einen auf diese Weise Gewerbetreibenden nicht allzu schwierig sein.
Rechte hat man sicherlich. Wenn jemand schreibt "Gerät funktioniert" und es ist kaputt, so stimmt die Beschreibung nicht. Damit hat man auch gegen Privatpersonen Rechte, die man geltend machen kann. Sofern man beweisen kann, daß das Gerät den Mangel schon beim Verpacken hatte.
Was Dir geholfen hat war die Drohung mit dem Finanzamt. Das scheint mir auch das einzige, wirksame Mittel zu sein. Die Finanzämter sind in Zeiten leerer Kassen gerne bereit, solche Tips entgegen zu nehmen. Auch wer sich im Recht wähnt, wird den Ärger vermeiden wollen.
Meiner Ansicht nach das einzige Druckmittel, daß Du hast. Wäre dieser Verkäufer erst am Anfang seiner Karriere gestanden, hätte er darüber gelacht.
Michael(F)