30.09.2019, 14:53
ManiBo,'index.php?page=Thread&postID=245144#post245144 schrieb:Die Nullung ist Mai 1973 bei Neuinstallationen verboten.Sollte ich mich mal bei der Verwaltung erkundigen? Da müsste Einiges erneuert werden, grade die Anschlüsse an den Decken für Leuchten, haben allesamt keinen separaten Schutzleiter.
Bestandsschutz ist nach 30Jahren abgelaufen, also 2003.
Falls nach dem 1.5.1973 neu vermietet wurde, muss umgerüstet werden. Ohne Wenn und aber.
Falls jetzt ein Schaden wegen noch vorhandener Nullung entsteht hat der Staatsanwalt einen zusätzlichen Fall.
Als Vermieter, Eigentümer ist man in der Haftung.