10.10.2019, 14:02
Für technische Übertragungs-Qualität fühlt sich niemand zuständig.
Das hat vorher schon die MA-HSH (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein) vorgetragen.
[Die sind aber dafür zuständig, gegen Diskriminierung aller Art vorzugehen. ]
Da die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur vermutlich Beamte (o.ä.) sind, ist die Aussage wohl ernst zu nehmen.
Es hat den Anschein, daß niemand daran gedacht/vorhergesehen hat, daß es Firmen geben könnte, die im Rahmen der Digitalisierung aus Profit-Interessen (Unterbringung möglichst vieler Extra-Gebühren-pflichtiger Zusatzdienste) die bis dato erreichten Qualitätsstandards wieder rückwärts entwickeln könnten.
Deshalb gibt es zwar Vorschriften übar maximale störende Beeinflussungen und zB Funk-Störungen und Kompetenzen, dagegen vorzugehen, aber anscheinend keine gegen die Praxis, mit der Übertragungsbandbreite zu den Werten der 50-Jahre des vorigen Jahrhunderts (12,5 kHz auf UKW) zurückzukehren.
Von der MA-HSH kam mal der Rat, man könne es doch über den Verbraucherschutz versuchen, im Sinne vom "Verkauf mangelhafter Ware".
[Ein Vodafone-Hotline Mitarbeiter hat mal zu mir gesagt: "Sie können das Produkt nutzen, wie es ist, oder es sein lassen."]
Ich finde allerdings, daß durch die Praxis von Vodafone/KD alle diejenigen diskriminiert werden, die nicht die Möglichkeit haben, eine Anlage zum Satelliten-Empfang und damit einem Zugang zur Übertragungsqualität zu errichten, die von den Programm-Anbietern rausgegeben wird.
Die Medien-Anstalten verstehen unter Diskriminierung (zunächst) eine durch den Inhalt von Sendungen. Ich meine eine minderwertige Übertragungsqualität, der man nicht ausweichen kann, gehört auch dazu.
Dafür sind sie zuständig. Die Anstalten und die Gehälter werden von der "Rundfunkabgabe" finanziert. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung, sich für die Interessen der "Rundfunkteilnehmer" einzusetzen.
MfG Kai
Das hat vorher schon die MA-HSH (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein) vorgetragen.
[Die sind aber dafür zuständig, gegen Diskriminierung aller Art vorzugehen. ]
Da die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur vermutlich Beamte (o.ä.) sind, ist die Aussage wohl ernst zu nehmen.
Es hat den Anschein, daß niemand daran gedacht/vorhergesehen hat, daß es Firmen geben könnte, die im Rahmen der Digitalisierung aus Profit-Interessen (Unterbringung möglichst vieler Extra-Gebühren-pflichtiger Zusatzdienste) die bis dato erreichten Qualitätsstandards wieder rückwärts entwickeln könnten.
Deshalb gibt es zwar Vorschriften übar maximale störende Beeinflussungen und zB Funk-Störungen und Kompetenzen, dagegen vorzugehen, aber anscheinend keine gegen die Praxis, mit der Übertragungsbandbreite zu den Werten der 50-Jahre des vorigen Jahrhunderts (12,5 kHz auf UKW) zurückzukehren.
Von der MA-HSH kam mal der Rat, man könne es doch über den Verbraucherschutz versuchen, im Sinne vom "Verkauf mangelhafter Ware".
[Ein Vodafone-Hotline Mitarbeiter hat mal zu mir gesagt: "Sie können das Produkt nutzen, wie es ist, oder es sein lassen."]
Ich finde allerdings, daß durch die Praxis von Vodafone/KD alle diejenigen diskriminiert werden, die nicht die Möglichkeit haben, eine Anlage zum Satelliten-Empfang und damit einem Zugang zur Übertragungsqualität zu errichten, die von den Programm-Anbietern rausgegeben wird.
Die Medien-Anstalten verstehen unter Diskriminierung (zunächst) eine durch den Inhalt von Sendungen. Ich meine eine minderwertige Übertragungsqualität, der man nicht ausweichen kann, gehört auch dazu.
Dafür sind sie zuständig. Die Anstalten und die Gehälter werden von der "Rundfunkabgabe" finanziert. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung, sich für die Interessen der "Rundfunkteilnehmer" einzusetzen.
MfG Kai