19.03.2018, 11:20
Wenn bei Programmen der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten kein Empfang möglich ist, weil der UKW-Sender gerade abgeschaltet ist, hätte eine Klage auf Gebührenbefreiung doch wieder grosse Chancen. Ich bezahle doch nicht für etwas, das ich dann nicht nutzen kann.
MfG, Tobias
MfG, Tobias
Strom kann erst dann fliessen, wenn Spannung anliegt.