Seltsame Urteile
#1
Ich kenne die genaueren Umstände zwar nicht, aber die Richter müssen wohl frauenfeindlich eingestellt sein:

eine Frau wurde zu 180 Euro Abschleppkosten verdonnert, weil sie nicht im Parkverbot stand...denn durch ihr Parken wurde die Straße zu eng für Notfahrzeuge...oder waren es doch die 15 Autos, die auf der gegenüberliegenden Seite im Parkverbot standen?

Sehr merkwürdig das!
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#2
Was soll uns diese Information ohne Quellenangabe sagen!
Neue Gerüchte, Verschwörungstheorie??

Kleiner Hinweis:
Wenn die resultierende Fahrbahnbreite durch ein darauf abgestelltes Fahrzeug sich auf unter 3m reduziert, ist dies nach Straßenverkehrsordnung unzulässig!
Mein Motto "Zitat" »Opa Deldok«: »Früher war alles schlechter. !!!!

Noa and Mira Awad
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#3
Was gibt es da zu meckern?

Ich nehme an, die Frau hat als letztes geparkt.

Die 15 Autos auf der gegenüberliegenden Seite parken zwar ordungswidrig, aber nicht verkehrsgefährdend. Der Rettungsweg für Notfallfahrzeuge wurde erst durch das, wenn auch korrekt, parkende Fahrzeug, der Verurteilten versperrt. Dafür wurde sie auch verdonnert.

Stell Dir vor, 10 Meter vor einem Zebrastreifen geht ein Fußgänger über die Straße, deutlich sichtbar, vielleicht auch noch bei "Rot". Du überfährst ihn! Natürlich hat er sich ordnungswidrig verhalten, und Du hast lediglich von Deinem Recht gebraucht gemacht, auf einer dafür vorgesehenen Straße Dienes Wegs zu zu fahren. Trotzdem wird man Dich dafür verurteilen, weil das Recht auf Leben auch dann fortbesteht, wenn man gerade eine Ordnungswidrikeit begeht. Wink

Ich nehme an, der Richter wollte die Dame dafür sensibilisieren, daß man sich im Interesse des Gemeinwohls - freie Fahrt für Notfallfahrzeuge - auch mal um sein Recht auf korrektes Parken bescheissen lassen muss. Wenn Du jemanden zuparkst, der sich auf Deinem Grundstück auf Deinem Abstellplatz breit machst, begehst Du eine Nötigung! Dafür wirst Du verurteilt!

Und falls Du einen ungesicherten Tümpel auf Deinem Grundstück hast, ein Einbrecher beim Versuch Dich auszuplündern auf das Grundstück gerät, in den Tümpel fällt - nachts, ohne Beleuchtung passiert das recht schnell - und wegen einer Lungenentzündung seinen Job nicht mehr machen kann, bist Du haftbar. In Amerika ist ein von der Polizei verfolgter Flüchtiger auf eine Straßenbahn gesprungen und dabei verunglückt. Er hat das Straßenbahnunternehmen verklagt, weil es nicht dafür sorge getragen hat, daß man in voller Fahrt nicht aufspringen kann. Er hat gewonnen.

Ausserdem: 15 Autos à 10.-- Euro macht 15 Verwaltungsakte für 15.-- Euro. Das rentiert sich nicht.
Das eine Auto bringt 180.-- Euro, zudem werden die öffentlichen Dienstleister gefördert, hier die Ablschleppunternehmen. Das war doch eine ökonomische Entscheidung.

Ach so, es geht Dir um's Recht? Na, dann bist Du hier falsch.

By the way: Ein Frankfurter Gebrauchtwagenhändler musste wg. Bush ca. 100 Autos umsiedeln. Da nicht zugelassen, kam parken of öffentlichen Straßen nicht in Frage. Hat 'ne Stange Geld gekostet und war von ihm zu zahlen!
Michael(F)
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#4
Zu Highlanders Fall:

Korrekt wäre es meiner Meinung nach gewesen, der Frau ein Verwarnungsgeld aufzudrücken, denn sie hat ja offensichtlich die Straße verschmälert.

Abzuschleppen wären die Falschparker gewesen, um den korrekten Zustand wieder herzustellen.

=> Gyrator:
Wieso Verschwörungstheorie?
Behördenwillkür ist keine Theorie, sondern geübte Praxis! Daß die Justiz nicht Recht spricht sondern Urteile fällt ist bekannt.
Michael(F)
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#5
Habt ihr alle ein gemeinsames Rundschreiben gelesen, welches bei mir noch nicht angekommen ist?
Wo habt ihr den betreffenden Artikel gelesen?
Mein Motto "Zitat" »Opa Deldok«: »Früher war alles schlechter. !!!!

Noa and Mira Awad
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#6
Nö, Rundschreiben gab's keines, aber die FAZ oder die örtlichen Stuttgarter Pendants, auch Spiegel und Focus zählen zu den überwiegend seriösen Quellen. Dort findest Du genug Fälle dieser Art.
Michael(F)
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#7
Zitat:Michael Franz postete
Stell Dir vor, 10 Meter vor einem Zebrastreifen geht ein Fußgänger über die Straße, deutlich sichtbar, vielleicht auch noch bei "Rot". Du überfährst ihn!
Uuups, seit wann darf man das denn nicht? Smile

Gelesen übrigens in der heutigen Ausgabe der Osnabrücker Zeitung... Stehen müßte das hier:
http://www.osnabruecker-zeitung.de/servi...index.html
leider aktualisieren sie sehr selten ihre Seiten im Netz...
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#8
Zitat:highlander postete
Uuups, seit wann darf man das denn nicht? Smile
In den überwiegenden Teilen Deutschlands ist das tatsächlich verboten. In Ostfriesland aber sowie den angrenzend beeinflussten Gebieten hat man das letztendlich legalisiert, weil die Polizei mit der Beurteilung des Sachverhalts überfordert war Wink

Insofern bewegt sich Andreas noch im Rahmen der gefühlten Legalität!
Michael(F)
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#9
Leider werden deutsche Gerichte zu oft mit Schwachsinn beschäftigt.

Der an erster Stelle genannte Fall zeigt recht deutlich, warum dies so ist.

Klar ist die Frau im Recht, wenn sie an der richtigen Stelle parkt, aber man darf doch von Menschen, die eine´Fahrerlaubniss haben erwarten, eine gewisse Portion Gehirn erwarten.

Wenn es so ist, daß 15 Leute falsch parken, die Strasse dadurch noch nicht zu Eng für einen Rettungswagen wird, dies aber eben durch einen Richtig parkenden passiert, der erst dann das Auto abstellt, wenn die Falschparker schon dort stehen, dann handelt das Gericht in meinen Augen Richtig! Es kann nicht angehen, daß man Fahrlässig ein Menschenleben gefährdet, nur weil man denkt das Recht auf seinerSeite zu haben.
Allerdings sollte man auch mal prüfen, 15 Auto`s im Halteverbot ist viel Zeug, ob man die Falschparker nicht auch ein wenig zur Rechenschaft ziehen sollte.
Sicher sind viele Halteverbotschilder und Geschwindigkeitsbeschränkungen Überflüssig, aber wie sieht es denn tatsächlich aus? Ein Großteil der Bevölkerung sagt doch, daß machen doch alle so! Ist deshalb ein Fehlverhalten entschuldigt?
Es regen sich jeden Tag tausende Menschen über Knöllchen und Blitzfoto`s auf. Aber statt zu akzeptieren, daß man Regeln überschritten hat, wird auch hier geklagt.

Solche Fälle, wie der vorgenannte wären nicht nötig, wenn der eine sich angewöhnen würde zu sagen O.K. ist nicht rechtens die Karre dort abzustellen und die andere Person bedenken würde, ich bin zwar im Recht, aber die Strasse wird durch meine Sturheit blockiert.

Wäre schön, wenn sich so einige darüber Gedanken machen würden.

Gruß Thomas
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