29.07.2017, 18:07
Matthias M,'index.php?page=Thread&postID=208378#post208378 schrieb:Moin, moin,moinmoin................was hat die Merkel mit dem Blatt zu tun? ?( ?( ?( ?(
ich bin sicher, unser Bundeskassettenminister wird sich in diesem Fall mit einer Zusage der Industrie begnügen, Cassettenrecorder-Halter mit Geräten, die nicht älter als drei Jahre sind, können eine Atemschutzmaske nachgerüstet bekommen. Auf Antrag und irgendwann innerhalb der nächsten zehn Jahre. Bei Bandgeräten geht das hingegen nur innerhalb der Garantiefrist der Auto-Halterung. Angesaugt wird die Atemluft übrigens über die Benzinpumpe und daher aus dem Motorraum.
Für Heimgeräte wäre der Vermieter verantwortlich. Aber nur, wenn der Cassettenrecorder zur Grundausstattung der Wohnung gehört. Ansonsten gibt es ein "Software-Update": Ein Merkblatt auf dem steht: "bitte nur draußen und bei starkem Wind benutzen."
Tschüß, Matthias
Gruß vom Benno