Kassettenfunde spielen?
#1
Guten Nachmittag,

wie schon in meiner damaligen Vorstellung erwähnt, bin ich jemand, der sehr gerne alte Kassetten sammelt und das auch wegen der teils kuriosen Aufnahmen, die mir darauf begegnen.

Podcastausgaben sende ich schon länger und so stellte ich mir eines Tages die Frage, ob ich nicht auch mal ein paar Kassettenfunde vorspielen und kommentieren sollte. Beispiele habe ich genug. Aber über das Vorstellen habe ich mir viel Gedanken gemacht und mache es mir immer noch, falls mal wieder so eine Ausgabe kommt. Denn: Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass die Aufnahmen zur Veröffentlichung bestimmt waren. Im Gegenteil: Eher für die Person selbst, allerhöchstens im kleinen Kreis.
Dabei geht es mir nicht um eine Präsentation à la 'Hört mal, was ich da bescheuertes gefunden habe', das würde mir auch nicht gefallen. Eher um eine Präsentation von ungewöhnlichen Aufnahmen.
Im Netz habe ich verschiedenste Beispiele gefunden, wie man an das Thema herangehen kann, von einzelnen Aufnahmen auf freesound.org (http://freesound.org/people/NoiseCollect...nds/43400/, http://freesound.org/people/klankbeeld/sounds/191840/, http://freesound.org/people/NoiseCollect...nds/41593/) bis hin zu einem sehr kurzweiligen Blog (http://www.sweetthunder.org/tapes/) zu dem Thema.
Da es in den meisten Fällen aber unmöglich ist, herauszufinden, wer da spricht oder ihn zu kontaktieren, dürfte eine Genehmigungsanfrage in den meisten Fällen ins Leere laufen.
Da hier sehr viele andere Nutzer von Zweispulengeräten sind, frage ich einmal: Wie ist eure Meinung dazu? Eine detailierte rechtliche Beratung erwarte ich ausdrücklich nicht, will eher wissen, wo ich mit meiner Meinung stehe. Denn ich bin Autist, wäre nicht das Erste Mal, dass ich denke, alles richtig zu machen und am Ende doch sehr viel ungewöhnliches tun würde.


Freue mich übrigens auch über eine kurze Einschätzung. Ich weiß, dass ich mehr schreibe als die meisten anderen ;-).
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#2
Tunefisch,'index.php?page=Thread&postID=207896#post207896 schrieb:Da hier sehr viele andere Nutzer von Zweispulengeräten sind, frage ich einmal: Wie ist eure Meinung dazu? Eine detailierte rechtliche Beratung erwarte ich ausdrücklich nicht, will eher wissen, wo ich mit meiner Meinung stehe. Denn ich bin Autist, wäre nicht das Erste Mal, dass ich denke, alles richtig zu machen und am Ende doch sehr viel ungewöhnliches tun würde.

Autist? Ehrlich? Hm, da habe ich aber Vorurteile ... und zwar positive. Autismus treibt das, was uns Deutschen nachgesagt wird, nämlich klar zu sagen, was Phase ist, auf die Spitze. Kein "zwischen den Zeilen lesen", kein " das hättest du doch wissen müssen" sondern klar das was gesagt wird, ist so gemeint. Ich finde das extrem sympatisch. Leider ticken Juristen genau anders, insbesondere Abmahnanwälte. Und auch da wird nicht jeder gleich behandelt sondern, nach scheinbar zufälligem Muster, kommt der eine mit etwas durch, während bei einem anderen jedes Wort im Mund umgedreht wird, um doch noch einen Stich zu landen. Selbst ob du Recht hast oder Unrecht interessiert dann vor Gericht nicht, wenn die Gegenseite ausgerechnet hat, dass ihr mehr Geld zur Verfügung steht als dir. So kannst du dann auch dadurch verlieren, weil du schlicht Pleite gehst obwohl du letztinstanzlich eigentlich Recht hättest bekommen müssen.

Ich selbst bin kein Autist, habe bei amtlichen Dokumenten allerdings den Anspruch absolut korrekt zu arbeiten, um mich nicht angreifbar zu machen. Das beinhaltet dann nicht nur den Inhalt sondern auch Schriftbild, Interpunktion, Rechtschreibung, ordentlicher Bebilderung usw. Mit Technikern auf der anderen Seite fährt man damit recht gut. So habe ich zahlreiche Umbauten am Motorrad auf diese Weise pflichtenheftartig dokumentiert und damit Sachen von einem TÜV-Ingenieur eingetragen bekommen, die er ohne diese Dokumentation nie vorgenommen hätte. Mit Juristen sieht das aber völlig anders aus. Vor einiger Zeit hatten wir eine Erbschaft familiär auszuschlagen und das geht natürlich nur mit Anwalt. Was die Schreibkraft da für ein Dokument aufgesetzt hatte ... furchtbar! Das strotzte vor Formatfehlern. Hat aber rechtlich funktioniert. Es kann aber leider auch umgekehrt laufen.

Was ich damit sagen will, juristisch kann dir Niemand einen passenden Tipp geben gerade und insbesondere, wenn es um Uhrheberrecht geht. Da gibt es nicht richtig und falsch. Keiner steht auf der Seite des Rechts oder des Unrechts. Da wird gekungelt, nach Nase entschieden und dann fällt das Urteil auf den, den man sich dafür ausgeguckt hat. Wie verlogen und hinterhältig das Uhrheberrechtsspiel und die da tätigen Anwälte sein können, hat gerade ab den 1980ern das Auftreten des Günther Freiherr von Gravenreuth gezeigt. Wie besessen hat er Jagd auf Jugendliche gemacht, die Computerspiele kopierten und weiter gaben. Gleichzeitig hat er mit Kim Schmitz (heute Dotcom) betreffend Raubkopiermailboxen zusammen gearbeitet. Beides steht völlig widersinning im Gegensatz zueinander.

Ähnlich sieht es mit den Bildern von Künstlern aus. Einige freuen sich, wenn ihre Werke auch privat weiter verbreitet werden und dann plötzlich mit den Tod treten rachsüchtige Erben auf den Plan und klagen wild um sich herum. Etwa wie die Erben von Loriot, die sogar gegen Wikipedia ins Feld zogen, weil dort Bilder von Wohlfahrtsbriefmarken abgebildet waren, die Werke Loriots zeigen. Auch das kann dir theoretisch passieren, nämlich dass der Hass der Erben auf den Erblasser so groß ist, dass sie diesen nach dem Tod zusätzlich aus jeglicher Erinnerung steichen wollen und deshalb auf dich losgehen, weil du seine Erinnerung mit der Vorführung aufrecht erhälst. Gerade für dich als Autisten wäre das unerwartet, wenn dann diese rein emotional aggierenden Menschen so handeln würden.

Auch macht eine Gesinnung Menschen blind vor Hass und führt zu irrsinnigem Aktionismus. Angenommen du findest ulkige Aufnahmen von den Sätzen, die ein Papagei spricht und verwendest die im Podcast. Wenn dann die Tierschutzorganisation Peta in einer Sitzung entscheidet, dass du ein mieser Tierquäler wärst und dagegen was getan werden muss, kommt auf dich am Ende eine Klage zu mit der du niemals rechnen würdest. Absurd und unrealistisch? Ja, durchaus. Aber dem Tierfotografen David Slater, der ein vermeintliches Selfie eines Affen veröffentlicht hat, ist genau das passiert.

Ok, das war nur mal in meinen Worten warum ich glaube, dass der Satz "auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand" stimmt (also Rechtssprechung ist für mein Empfinden Würfeln außerhalb des Rechtsstaats sobald sie vor Gericht landet).

Du hast aber gefragt, was wir persönlich meinen. Nun, wenn ich Fundkassetten hätte aus denen ich einen Audio-Blog machen wollen würde, wäre erst mal alles Gema-geschtützte tabu, auch als Hintergrunduntermalung. Bei den noch verbliebenen, persönlich eingesprochenen Texten von Privatleuten würde ich dann auf alles verzichten, was diese über andere Familienmitglieder zum Besten geben. Was bliebe, wären eingesprochene Audiotexte, wo der Sprecher über alles Mögliche (Politgeschehen, Modellbau, Musik, usw.) philosphiert. Meinem Empfinden nach handelt es sich bei solchen Aufnahmen, die den Weg zu mir auf legalem Weg gefunden haben, um ein modernes Äquivalent zur Flaschenpost ... und da habe ich auch noch nie gehört, dass jemand verklagt wurde, weil er ein Pergament aus einer gefundenen Flaschenpost veröffentlicht hat. Aber das ist auch nur meine Meinung und ich würde die auch vor Gericht vertreten wollen.
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#3
Hallo
GX75_MKII,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Dann werde ich das besser lassen.
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#4
Habe soeben eine Folge des Oddity Archives gefunden, in dem auch Kassettenfunde vorgestellt werden.
Fast genauso interessant sind die Marken und Modelle, auf die aufgenommen wurde.
https://www.youtube.com/watch?v=xB1wjKUWiTw
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