Überspielung von Spotify etc mittels Smartphone untauglich, ?
#1
Hallo,

ich dachte, bin ich mal ganz sparsam und hol mir für n Monat ne Spotify Gratis Version, die 320 kbps Version, die danach 10€/Monat kostet. Da Digitalkopien nicht direkt gehen, sollte die A77 dran glauben und stundenlang gefüttert werden mit allen Alben, die ich schon immer mal haben wollte, aber immer zu geizig war zu kaufen.

LPR35 kostet 34€ für 6 Stunden bei 9,5, macht rd 4€ an Bandkosten pro 45 min Album. Ganz guter Deal und stylisch, dachte ich.
Jedoch, dieses hochfrequente Einwahlgeräusch vom Smartphone (Sirren für einige Sekunden) ist leider auch leise auf der Aufnahme zu hören und verdirbt diese.

Da werde ich nicht umhin kommen, mir ein längeres Verbindungskabel zu beschaffen, 1m reicht nicht.

Frage: wodurch wird dieses Geräusch überhaupt hörbar?

Thomas
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#2
Diese sogenannten "GSM-Geräusche" werden bei jedem Verbindungsaufbau hörbar, selbst an Geräten die gar nicht mit dem Smartphone verbunden sind, wie etwa ein in der Nähe stehendes Radio. Da Smartphones ständig am Internet nippen, um z.B. E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten abzurufen oder nach Updates zu suchen, treten diese Geräusche immer wieder sporadisch auf. Am besten, du schaltest beim Überspielen das Smartphone in den Flugmodus oder nimmst die SIM ganz heraus.

Weil es so böse Menschen gibt, die gern ihre A77 an das iPhone hängen, hat der Fallobsthändler aus Cupertino die Klinkenbuchse bei der neuesten Generation einfach weggelassen. Big Grin
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#3
Hallo,

Spotify funktioniert auch auf PC und Mac. Möglicherweise hast Du hier keine Nebengeräusche. Nur der Vollständigkeit halber: Laut den Nutzungbedingungen von Spotify sind Aufnahmen des Streams nicht gestattet.
Grüße,
Wayne

Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.
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#4
The_Wayne,'index.php?page=Thread&postID=194322#post194322 schrieb:Nur der Vollständigkeit halber: Laut den Nutzungbedingungen von Spotify sind Aufnahmen des Streams nicht gestattet.

Soso, das steht also in den Nutzungsbedingungen. Sag das mal meinem Tapedeck, das bekommt da immer so ein Leuchten im Display...

Gruß
Jochen
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#5
Das ist schon richtig, siehe hier:    

Gruß

Thomas

PS: Also nichts mit dem man öffentlich hausieren geht, dass man sich nicht daran hält.

PPS: Auszug aus folgender Information https://www.spotify.com/de/legal/end-user-agreement/
Mein Motto "Zitat" »Opa Deldok«: »Früher war alles schlechter. !!!!

Noa and Mira Awad
NOA Keren Or  
ESC
ESC Diva
reVox B251 Revision und Modifikationsliste!

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#6
Wenn man versucht, den Sinn der Nutzungsbedingungen ernst zunehmen, ergibt sich daraus, daß man die Inhalte nicht über Lautsprecher wiedergeben darf, weil dann Nachbarn mithören könnten und es keinen Unterschied mehr zu einer "Aufführung" gibt. Also bleibt wohl nur Anhören mit Kopfhörer übrig.
Wenn das Aufzeichnungsverbot auch die analoge Kopie beinhaltet, bezahlt man die Nutzungsgebühr für einmaliges "transientes" Zuhören während des Downloads.

MfG Kai
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#7
kaimex,'index.php?page=Thread&postID=194329#post194329 schrieb:Wenn man versucht, den Sinn der Nutzungsbedingungen ernst zunehmen, ergibt sich daraus, daß man die Inhalte nicht über Lautsprecher wiedergeben darf, weil dann Nachbarn mithören könnten

Sei beruhigt, das ist keine Aufführung im rechtlichen Sinne. Die setzt nämlich voraus, daß das Werk a) eigens für Menschen abgespielt wird, die b) mehrheitlich in keiner persönlichen Beziehung zum Nutzer stehen. Ein zufälliges Mithören durch den Nachbarn widerspricht dem gleich in doppelter Hinsicht. Smile
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#8
Wenn ich versuche, den Sinn "zwischen den Zeilen" des Geschriebenen zu verstehen, nehme ich hauptsächlich war, daß jeder, der mal hören will, auch eine Nutzungsgebühr zahlen muß. Ich wundere mich dann nur noch, daß nicht definiert ist, bis zu welchem verwandtschaftlichem Grad ohne weitere Gebühr mitgehört werden darf.
Nâchste Frage wäre, darf ich während einer Party alle Anwesenden mit Spotify- Inhalten beschallen oder nur die, die ich schon ein paar Tage per Namen kenne ?

MfG Kai
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#9
kaimex,'index.php?page=Thread&postID=194332#post194332 schrieb:Nâchste Frage wäre, darf ich während einer Party alle Anwesenden mit Spotify- Inhalten beschallen oder nur die, die ich schon ein paar Tage per Namen kenne ?

Gesetzt den Fall, daß die Regelung die gleiche ist wie bei den GEMA-Gebühren, dann sind auch private Feierlichkeiten keine Aufführung. Der Umstand, daß Du Leute zu Dir einlädst, ist alleine schon "persönliche Beziehung" genug.
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#10
Hallo Thomas,
du hast schon Recht, ABER: hat uns in unserer Jugend irgendetwas abgehalten, das Radioprogramm mitzuschneiden? Mann, wir haben die Musikindustrie ruiniert! Eigentlich finde Musiker ich richtig klug, die ihre Musik selbst vermarkten, z.B. Serge Blenner. Der brannte dem Kunden für'n 10er mal eben das Wunschalbum, vor ein paar Jahren noch zumindest...

War die analoge Kopie für den persönlichen Gebrauch denn nicht als einzige erlaubt? Wenn "DIE" gegen ein Rippen des Streams auf digitaler Ebene Verbote aussprechen, kann ich es noch verstehen, aber alles, was analog aus meinem Computer "rauskommt", das darf ich behalten.

Gruß
Jochen

edit: Verbale Kraftmeierei entfernt...
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#11
Ich habe wieder ne Menge gelernt, habe auch Spotify am Laufen, nehme natürlich niemals auf (!) und würde auch auf jede verbale Kraftmeierei verzichten,

zumal ja hier alles googelbar ist von der verehrten Außenwelt.

Es gab mal eine russische Kopie namens Tidido, die ist ganz schnell dichtgemacht worden und vorbei war es mit der schönen Wunschmusik.

Hier im Thread war ich eher auf technische Lösungen gespannt, aber Thomas hat recht, die Bedingungen sind eindeutig.

Ansonsten ist mir bei Spotify aufgefallen, daß doch manche Aufnahmen ganz schön leiern.

Also nicht die Aufnahmen, die ich nicht mache, sondern die gespeicherte Musik.

Und ja, auf einem Laptop kommt die Musik recht störungsfrei.
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#12
Hier mal ein interessanter Beitrag zu diesem Thema:

http://www.focus.de/digital/internet/neu...23963.html

Demnach dürfte sich das Mitschneiden eines Streams in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Solange die Aufnahme für den privaten Gebrauch gemacht wird und keine Schutzmechanismen umgangen werden, dürfte man dafür nicht belangt werden. Selbst eine digitale Aufnahme auf DAT vom Ausgang der Soundkarte sollte bei Spotify problemlos möglich sein. Wie sonst soll man die Musik ohne eingeschalteten Computer oder Smartphone auf einer hochwertigen Anlage genießen können? Völlig legal ist auch der "Analog Loop Transfer" der ASUS-Xonar Soundkarten. Hierbei wird der eingehende DRM-geschützte Stream während der Wiedergabe wieder digitalisiert und parallel dazu auf die Festplatte geschrieben. Im Gegensatz zu verschiedenen Softwarelösungen erfolgt hierbei die gesamte Verarbeitung der Audiodaten innerhalb des DSP in höchstmöglicher Qualität.
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#13
Hallo Ralf,
Tidido gibt es noch, nur mit deutscher Ursprungskennung bekommst du eben nichts zu hören. Das kann man mit Sicherheit umgehen, aber wenn man das tut, macht man sich wohl eher strafbar, wie wenn man ein frei zugängliches, digitales Musikangebot analog (!) mitschneidet. Man umgeht ja keine Schutzmechanismen. Eine "Raubkopie" würde sich unweigerlich durch ihr Rauschen verraten. Sorry übrigens, dass ich mich verbal so verstiegen habe. Ich bin eben auch nur ein Mensch. Rolleyes

Der Beitrag von "Houseverwalter" war in der Hinsicht aufschlußreich. Wenn man die Nutzungsbedingungen wirklich zu 100% einhalten wollte, dürfte man keine Endgeräte mit irgendeinem Audioausgang oder Kopfhöreranschluß verwenden, nur solche mit einbauten Lautsprechern. Es gibt aber Receiver, z.B. von ONKYO den TX-8050, der mit Spotify funktioniert, und der hat einen Tape-Anschluß (strengenommen könnte der sogar zwei Tapes bedienen)... :whistling:

Was sagt ihr denn dazu?

Gruß
Jochen
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#14
Hallo Jochen,

alles bestens, gefühlsmäßig war ich völlig bei Dir, bin nur manchmal selber erschrocken, bei welcher zufälligen Googelei man manchmal uralte Fotos oder Beiträge von sich findet. Die würde ich heute oft nicht mehr unterschreiben. Das heilt...

Zum Nichtaufnehmen habe ich selbst eine Terratec DMX 6 Fire mit sagenhaften 3 Audioausgängen, würde also theoretisch sogar 4-Kanalmaschinen anschließen können und hätte dann immer noch einen Ausgang für eine normale BM ... aber das mache ich natürlich nicht. Somit ist auch die Sache Vergangenheit, daß der frevelnde Ralf Y-Adapter für seine 3440er Teacs einsetzt - die kriegen jetzt pro Kanal ein Originalsignal ... natürlich nur Vorband.

Und dafür hat sich bei mir auch die Anschaffung eines kleinen Laptops gelohnt. Ich hab zwar minimal Ahnung, aber über USB ist die Qualität irgendwie besser als über Klinke. Kann natürlich Voodoo sein...
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#15
Eigentlich war es aus Sicht der Musikindustrie niemals erlaubt irgendwas auf Band oder Kassette aufzunehmen.

Ich frag mich nur warum so viele von den Dingern verkauft wurden... Big Grin

VG Martin
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#16
leserpost,'index.php?page=Thread&postID=194369#post194369 schrieb:Eigentlich war es aus Sicht der Musikindustrie niemals erlaubt irgendwas auf Band oder Kassette aufzunehmen.

Das stimmt so nicht. Immerhin bezahlen wir mit jedem Gerät und jedem Medium eine Abgabe, um damit legal Kopien urheberrechtlich geschützter Werke für den privaten Bedarf herstellen zu dürfen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
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#17
Genau, und warum soll diese Pauschalabgabe heute nicht mehr gelten? Weil Spotify was anderes schreibt? Wink

VG Martin
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#18
Die AGB sind keine Gesetze sondern eben Geschäftsbedingungen. Das einzige, was bei Verstößen der Anbieter machen kann, ist den Verursacher vom Geschäftsbetrieb auszuschließen. Ich glaube kaum, dass der Streamer auf die Idee kommt, den Verursacher auf Schadenersatz zu verklagen.

Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird... Smile
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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#19
hallo,

Sich mal eben irgendwo anmelden, und dann während der Gratis-Testphase alles saugen, wofür man zu geizig ist, es sich als Album zu kaufen, das war doch der Ausgangspunkt, oder ?

Dass man die Alben nur hören darf, das ist ein Teil des Geschäftskonzeptes von Spotify und Co. und der Grund, weshalb man hier für einen Monatspreis auf ein großes Musikarchiv zugreifen kann, für den man im wahren Leben nicht mal eine aktuelle CD bekommt. Das, was Spotify und Co. anbieten, ist nicht mit dem zu vergleichen, was wir früher hatten, wenn wir einzelne Tracks von der Diskotek im WDR oder von Rock In kopiert haben. Da musste man zunächst mal ewig vor dem Radio hocken, bis man eine halbwegs brauchbare Musiksammlung zusammenhatte, und dann war ein verlustfreies Weiterkopieren unmöglich. Wenn man heute kein A77 verwendet, sondern einen modernen Digitalrecorder oder einen zweiten Computer, kann man Spotify einmal analog überspielen, und danach digital beliebig editieren und weiterkopieren. Dieses beliebige und verlustfreie Weiterkopieren großer Musikmengen in einem Rutsch ist das, was die Musikbranche so aufmischt, denn es sorgt dafür, dass sich einmal in Umlauf gebrachte Musikstücke wie ein umgekehrtes Schneeballsystem rasant weiterverbreiten. Beim altmodischen Aufnehmen vom Radio war es dagegen so, dass man vielleicht noch vom Band eine zweite Kopie in brauchbarer Qualität ziehen konnte, spätestens die dritte Kopie von der zweiten hatte schon deutliche Klangeinbußen, und ab da wurde es uninteressant.

Ich persönlich habe nichts dagegen, für Musik zu bezahlen, gerade ältere Sachen gibt es bei Amazon oft für sehr kleines Geld zum Download, und dann hat man die fertig editierten Dateien, und kann damit im privaten Umfeld machen, was man will. Sie haben keinen Kopierschutz, lediglich eine digitale Signatur, mit der man z.B. in illegalen Tauschbörsen den Käufer der Datei identifizieren kann. Damit verhindert man, dass der Käufer unbedarft die Musik an jeden verteilt. Für mich ist das die beste Lösung, weil sie mir für wenig Geld das ganze Theater mit Aufnehmen und Editieren erspart.

Ach ja, fast jedes Smartphone hat die Möglichkeit, den Mobilfunkteil abzuschalten und nur noch das WLAN aktiv zu lassen. Dann sollten die Wahlgeräusche verschwinden.

Gruß Frank
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#20
nick_riviera,'index.php?page=Thread&postID=194389#post194389 schrieb:Sich mal eben irgendwo anmelden, und dann während der Gratis-Testphase alles saugen, wofür man zu geizig ist, es sich als Album zu kaufen, das war doch der Ausgangspunkt, oder ?

Dass man die Alben nur hören darf, das ist ein Teil des Geschäftskonzeptes von Spotify und Co. und der Grund, weshalb man hier für einen Monatspreis auf ein großes Musikarchiv zugreifen kann, für den man im wahren Leben nicht mal eine aktuelle CD bekommt.
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man bei der Gratisversion von Spotify gar nicht die 320K Qualität bekommt. Auch die Möglichkeit, die Einzelnen Titel und Alben offline zu hören gibt es nur in der Premiumversion. Ich sehe in der Überspielung der Alben auf die Bandmaschine für rein private Zwecke absolut kein Problem. Wo klein Kläger, auch kein Richter. Und geschädigt wird dadurch auch niemand - im Gegensatz zu den unzähligen illegalen Angeboten der Tauschbörsen.
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#21
nur mal ein Beispiel aus dem Bereich Software, in dem ich beruflich tätig bin, und in dem sich eine ähnliche Haltung durchgesetzt hat:

Wir haben einige Jahre lang regelmäßig Praktikanten betreut, die eine Ausbildung zum informationstechnischen Assistenten gemacht haben. Diese hatten alle den Glauben, einen hoch qualifizierten Beruf zu lernen und den Anspruch, damit gut zu verdienen. Gleichzeitig hatten sie die Haltung, dass Leute Idioten sind, die für Software Geld bezahlen, und wurden teilweise von ihren Ausbildern noch gefördert, indem sie ihnen Zugang zu "gefundener" Microsoft Software verschafft haben. Wenn es die Zeit hergab, und die Praktikanten schon fit genug waren, haben wir sie viele Wochen lang eine professionelle Anwendung entwickeln lassen, und haben sie anschliessend dazu aufgefordert, auf eigene Kosten ein Hostingpaket zu buchen, und das fertige Produkt dorthin ins Internet zum freien Download für jedermann zu stellen. Das Theater war immer riesengroß, meist waren diejenigen, die am coolsten die Eigentumsrechte der anderen verletzt hatten, auch die, die dann am stärksten für ihr eigenes Eigentum gekämpft haben. Am Ende des Praktikums hatten diese Leute was fürs Leben gelernt, nämlich, dass am Ende immer irgendwer die Rechnung zu bezahlen hat.

Du sagst, unerlaubtes runterladen für den Privatgebrauch würde keinen Schaden anrichten, nur weil es keiner merkt ? Wenn ich davon ausgehe, dass Alben entgegen der Vertragsbedingungen runtergelanden werden, die man sich normalerweise wenigstens teilweise kaufen würde, dann ist das ein Schaden - und wenn das jeder so macht, sogar ein sehr großer, der die ehemals profitable Musikbranche in eine wirtschaftliche Dauerkrise gestürzt hat. Klar ist der Schaden an geistigem Eigentum nicht so klar zu benennen, als wenn jemand ein Pfund Butter klaut. Trotzdem ist die prekäre Lage in der heutigen Musik- und Medienbranche ein direktes Ergebnis des Glaubens, dass Diebstahl von geistigem Eigentum ja keinen Schaden anrichtet, wenn der Diebstahl nur für den privaten Gebrauch passiert. Nach dieser Logik ist es in Ordnung, wenn ich Brötchen klaue, so lange ich sie selber aufesse und nicht weiterverkaufe.

Auch der Vergleich mit dem Aufnehmen aus dem Radio klemmt massiv. Hatte irgendwer früher die Möglichkeit, sich ganze Alben nach Wunsch aus dem Radio auf Band zu kopieren mit der Möglichkeit, sie später verlustfrei weiterzuverbreiten ? Es ist nicht schlimm, sich mal ein paar Sachen auf Band zu überspielen, was die Sache so schlimm macht, ist die Dimension, mit der das Kopieren heute passiert.

Gruß Frank
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#22
nick_riviera,'index.php?page=Thread&postID=194403#post194403 schrieb:...

Auch der Vergleich mit dem Aufnehmen aus dem Radio klemmt massiv. Hatte irgendwer früher die Möglichkeit, sich ganze Alben nach Wunsch aus dem Radio auf Band zu kopieren mit der Möglichkeit, sie später verlustfrei weiterzuverbreiten ? Es ist nicht schlimm, sich mal ein paar Sachen auf Band zu überspielen, was die Sache so schlimm macht, ist die Dimension, mit der das Kopieren heute passiert.

Gruß Frank
Wie ich oben schon sagte, es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Bei Software gibt es massenhaft Open Source. Da benötigt man kaum Raubkopien. Bei den Betriebssystemen liefert Apple schon seit Jahren kostenlose (durch den Hardwarekauf abgegolten) Versionen und Microsoft gibt es langsam auf, bei Privatkunden viel Geld zu verlagen (siehe Windows 10 Update). Bei Musik hat sich das Hören mehr und mehr auf das Streamen verlagert. Die Musikindustrie scheint sich nicht mehr um illegale Kopien Sorgen zu machen, wenn man den Medien glauben kann. Man erkennt das auch daran, dass die Titel ohne DRM verkauft werden (haben allerdings eine Signatur) . Und, dass die Stream-Anbieter in ihren AGB das Mitschneiden untersagen, ist nachzuvollziehen. Allerdings wissen die, dass das trotzdem gemacht wird und sie das dulden müssen (lässt sich nicht verhindern).
Dazu fällt mir ein, ich war letztens auf den Karl-May-Festspielen in Bad Segeberg, bei 'Der Schatz im Silbersee'. Dort wurde vor der Aufführung durchgegeben, dass Filmaufnahmen nicht erlaubt werden können. Dem Wortlaut entnehme ich, dass die Veranstalter keine Möglichkeit haben, das zu verbieten. Wie sollen sie auch, wenn jeder eine Filmkamera in Form eines Handys dabei hat.

In diesem Sinne...
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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#23
Ich denke daß sich die Gewohnheiten und Vorlieben einfach verändert haben.
Ich z.B. würde nicht annähernd so viel Geld für einen Download bezahlen, wie ich für eine LP/CD zu bezahlen bereit wäre.
Das mag falsch sein weil man ja nicht den Datenträger bezahlt sondern des Künstlers Werk, aber es ist halt nun mal so.
Ich könnte mir vorstellen daß viele in meiner Altersklasse so ticken.
Außerdem war doch die Musikbranche in den Achtzigern schon platt, weil der Markt bereits übersättigt war.
Man hatte Glück, daß sich extrem viele Leute ihre Lieblingsplatten nochmals als CD gekauft haben.
Ein zweites Mal ist dies nicht geungen - mit keinem noch so gehypten Superduper-Datenträger (SACD und was es da nicht alles für Quatsch gab und gibt)

Es fällt mir schwer, an diesen "immensen Schaden" zu glauben der durch "illegale" Musikdownloads, bzw. Tausch entsteht
Es gibt sehr viele "Jäger und Sammler", die einfach mal alles haben wollen was sie so bekommen können.
Gleich ob sie es jemals hören oder nicht
Würden diese Personen sich gleichfalls abertausende Alben kaufen?
Wo genau ist der Schaden?

Gehen wir ein paar Jahre zurück in eine Zeit ohne Internet:
Ein Bekannter spielt mir das Album "X" vom Künstler "Z" vor, auf dem mir der Song 3 auf Seite 1 gefällt
Diesen gibt es nicht einzeln zu kaufen, das Album bin ich nicht bereit wegen des einen Songs zu kaufen, also nimmt er mir diesen einen Song auf Band auf
Wo genau ist der Schaden?
Viele Grüße
Jörg
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#24
nick_riviera,'index.php?page=Thread&postID=194403#post194403 schrieb:Du sagst, unerlaubtes runterladen für den Privatgebrauch würde keinen Schaden anrichten, nur weil es keiner merkt ? Wenn ich davon ausgehe, dass Alben entgegen der Vertragsbedingungen runtergelanden werden, die man sich normalerweise wenigstens teilweise kaufen würde, dann ist das ein Schaden - und wenn das jeder so macht, sogar ein sehr großer, der die ehemals profitable Musikbranche in eine wirtschaftliche Dauerkrise gestürzt hat.

Auch der Vergleich mit dem Aufnehmen aus dem Radio klemmt massiv. Hatte irgendwer früher die Möglichkeit, sich ganze Alben nach Wunsch aus dem Radio auf Band zu kopieren mit der Möglichkeit, sie später verlustfrei weiterzuverbreiten ? Es ist nicht schlimm, sich mal ein paar Sachen auf Band zu überspielen, was die Sache so schlimm macht, ist die Dimension, mit der das Kopieren heute passiert.
Die sogenannte "Musikindustrie" hat sich um die Jahrtausendwende selbst ins Abseits geschossen. Mit ihren kopiergeschützte CD's, welche sich zum Teil auf gewöhnlichen Geräten nicht einmal wiedergeben ließen, wurde der Kunde mehr oder weniger dazu genötigt, sich eine illegale Kopie auf dem PC anzufertigen, welche er dann auf seinen DVD-Player oder im Laufwerk seines Multimedia-/Navigationssystems im Auto abspielen konnte. Auch die lange Verweigerung, Musik kostenpflichtig zum Download anzubieten haben ihren Teil dazu beigetragen.


Der Vergleich mit dem Aufnehmen aus dem Radio klemmt überhaupt nicht. Mit der entsprechenden Ausrüstung hat man die gewünschte Sendung einfach komplett aufgenommen ohne stundenlang vorm Radio zu hocken. Ich habe in den 80ern z.B. immer die NDR2 Hitparade oder "Maxis Maximal" - ebenfalls auf NDR2 - auf einem 730m Band mit 19,05cm/s aufgenommen und dann zu einen späteren Zeitpunkt die gewünschten Titel auf die zweite Maschine überspielt. Von diesem Tape wurden dann die Kopien auf Cassette für Freunde und Bekannte angefertigt. Ganze Alben gab es auch zum Aufnehmen. Das dürften jedoch nur die "Ossis" unter uns wissen: Im DDR-Rundfunk gab es eine Sendung namens "Duett-Musik für den Recorder, wo auch viele aktuelle Alben westlicher Künstler komplett gesendet wurden. Und dass dies heutzutage alles einfacher, schneller und bequemer geht ist schlicht und einfach der technische Fortschritt.


PS: Selbstverständlich kaufe ich mir alle Alben, die in meiner Sammlung haben möchte generell original als CD. Ein Download - egal ob legal oder illegal - ist für den Sammler praktisch wertlos.
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