Philips Bandmaschinen demnächst wieder als Neuware aus Serienfertigung erhältlich?
#29
Hallo,

ich muss ehrlich sagen, dass hier negativ über eine Person geredet wird,
  1. die ihr wahrscheinlich noch nicht einmal persönlich kennt
  2. wo ihr die ganzen Hintergründe nicht kennt, was da wirklich vorgefallen ist
Ich bin Mitglied in einem anderen Forum und habe euch mal den eigenen Text von Jörg Borchershier für alle lesbar gemacht, da die Beiträge dort nur für Mitglieder lesbar sind.
Zitat:





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Wie immer, gibt es auch hier eine
Vorgeschichte, die in den Jahren 2005 bis 2007 geschah. In dieser
Zeit war ich schon einmal Selbstständig und kaufte gewerblich
ausschließlich Tonbandgeräte von Philips zur Instandsetzung und dem
Wiederverkauf an. Im Programm hatte ich in dieser Zeit die Modelle
N4414 bis einschließlich N7325, mit Ausnahme der N4520 sowie der
N4522. Bei dieser Firma hatte ich mir einen Partner ausgesucht, der
mich in Wirklichkeit nur als Mittel zum Zweck benutzte: Er sah nur
die Kohle – das Geld! Dieses bemerkte ich, als der erste
Zwischenfall eintrat.
Ein Kunde von uns hatte in der Bucht eine
N4506 im Sofortkauf erworben, bei der in der Beschreibung dieser
Wortlaut stand: Beim Sofortkauf tragen wir die Versandkosten!
Bei der Überweisung des Kaufpreises wurde versehentlich aber auch
der Versandpreis angewiesen. Mein Ex-Partner sagte da doch
tatsächlich, dass der das Geld nicht zurück bekommt. Dazu kam von
mir nur ein klares NEIN! Dem Kunden schrieb ich dann in einer
Nachricht, dass ich sein zuviel bezahltes Geld in einem Umschlag in
die Kopie der Bedienungsanleitung legen werde. Und genauso wie gesagt
versendete ich dann das Gerät an den Kunden. Die Bewertung wurde dem
Zufolge auch gut: Hier ist der Kunde noch immer
König!
. Die Anzahl der verkauften Geräte stieg immer weiter
und die positiven Bewertungen stiegen immer Höher. Darunter war auch
diese: Ein Philips Tonbandgerät kaufen? Dann
nur HIER!
. Ein anderer Kunde von mir wurde später zum Freund.
Dieser sagte mir bei einem Telefonat wortwörtlich dieses: „Jörg,
wenn du so weiter machst, baust du ein echtes Monopol bei den
Tonbandgeräten auf! Du warst immer ein sehr ernst zu nehmender
Gegner, wenn ich ein Gerät ersteigern wollte. Jedes Mal war ich kurz
vor dem Ende einer Auktion am Zittern, ob du nun erneut zuschlägst
oder nicht. Und dann hast du, wie so oft, sehr knapp vor dem Ende
zugeschlagen. Du hast mir sehr viele Geräte direkt vor der Nase
weggeschnappt." Dass seine Aussage in Bezug auf das Monopol
eines Tages wahr werden würde, war mir zu dieser Zeit absolut nicht
Vorstellbar. Dann trat ein schlimmer Fall ein, der für das AUS
meiner Firma, der WeBo Gbr, bedeutete. Ich musste
wegen einer Operation an der Wirbelsäule ins Krankenhaus. Aus den
durchweg positiven Bewerbungen wurden nur noch Negative, da niemand
in meiner Firma war und diese wegen Krankheit geschlossen war. Ebay
sperrte deshalb den Accound. Als ich nach 4 Monaten zurück wollte,
war alles weg. Firma weg, Wohnung weg. Ich saß direkt auf der
Straße. Nur durch sehr gute Hilfe eines Sozialdienstes kam ich aus
dieser schlechten Situation wieder heraus.
Leute, nun überlegt mal weiter: WAS IST wenn in Wirklichkeit die Rechte der Geräte nicht bei Philips liegen, sondern bei einer Privatperson, wie z. B.dem Konstrukteur der Geräte?

In diesem Fall könnte man bei Philips, wenn die auskunftgebende Person darüber keine Kenntniss hat, falsche Auskünfte bekommen. Dieses führt dann nur zu weiteren schlechten Aussagen bei diesem Mann

So ist die Phlips.com in Hamburg nicht die Philips AG. Wer es nicht glaubt, kann es selber prüfen, in dem er in Hamburg anruft und dort nachfragt. Gebt mal bei Google Philips AG ein, da kommt ihr aber nicht zur PHILIPS AG, sondern zur PHILIPS GmbH.

Nun Denkt mal weiter: Was ist, wenn der Konstrukteur der Geräte oder ein Angehöriger dessen, das Urheberrecht an den Geräten tatsächlich an diese Person übertragen hat und ein Mitarbeiter von Philips hier unwissend falsche Angaben macht?

Was das bedeutet, könnt ihr euch alle mit Sicherheit vorstellen:

Dann macht ihr euch alle Strafbar wegen Übler Nacherede, siehe § 196 StGb und Verleumdung, siehe § 187 StGb und das nur, weil man die Wahrheit nicht kannte.

Wenn der Mann wirklich im Recht ist und dieses Forum findet, möchte ich nicht in eurer Haut stecken.

Diese Angelegenheit ist ein ganz heißes Thema und ruft auch Neider hervor, welche es dem Mann nicht gönnen und dem deshalb mutwillig schädigen.

Beste Grüße,

Martin Schmidt


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[Kein Betreff] - von uk64 - 07.12.2015, 17:20
[Kein Betreff] - von Andre N. - 07.12.2015, 17:22
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Wasserstandsmeldung - von Matthias M - 07.01.2016, 16:45
Ihr seid ganz schön Leichtsinnig - von DeRa - 16.11.2016, 12:33
[Kein Betreff] - von timo - 16.11.2016, 13:02
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