31.12.2015, 15:51
maddin2,'index.php?page=Thread&postID=184176#post184176 schrieb:Er hat die Leute angeschrieben, benötigt dann aber deren postalische Anschrift ?
Da ER etwas fordert, muss ER zunächst mal seine Berechtigung erbringen.
Das wiederum sehe ich nicht so. Gesetzt den Fall, er hätte wirklich die Rechte an den Konstruktionen erworben, dann könnte man das als Versuch einer gütlichen Einigung verstehen. Nach dem Motto: Du gibst mir Deine Postanschrift, ich schicke Dir den Nachweis, daß ich Inhaber der Rechte bin, und wenn Du dann die strittigen Downloads von der Seite entfernst, mahne ich Dich nicht kostenpflichtig ab.
So verstehe ich seine Nachricht jedenfalls.