19.06.2015, 13:52
Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in einer Arztpraxis ist im Allgemeinen nicht öffentlich und somit auch nicht vergütungspflichtig.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71368&anz=102&pos=0&Blank=1
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71368&anz=102&pos=0&Blank=1
Tagesfavorit:
Pink Floyd - One Of These Days
Besser von vielem nichts zu wissen, als vorzugeben von allem was zu wissen.
Ich bin lernfähig aber nicht belehrbar.
Pink Floyd - One Of These Days
Besser von vielem nichts zu wissen, als vorzugeben von allem was zu wissen.
Ich bin lernfähig aber nicht belehrbar.