BGH erteilt der Gema eine Schlappe
#1
Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in einer Arztpraxis ist im Allgemeinen nicht öffentlich und somit auch nicht vergütungspflichtig.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71368&anz=102&pos=0&Blank=1
Tagesfavorit:
Pink Floyd - One Of These Days

Besser von vielem nichts zu wissen, als vorzugeben von allem was zu wissen.
Ich bin lernfähig aber nicht belehrbar.
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