Um Gerät geprellt, was tun?
#1
Hallo liebe Zielgruppe.

Ich ersteigerte Anfang des Jahres ein Uher Rdl.

Nun hat der Kerl die Kohle schon 10 Tage und die Kiste kommt nicht an und auf Mehl reagiert er auch nicht. Unter der angegebenen Adresse gibt es laut Auskunft keinen Teilnehmer mit diesem Namen.
Was kann ich tun? Bei Einzugsermächtigung kann ich rückbuchen lassen, aber bei Überweisung? Was soll ich blos machen?

MfG Matthias
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#2
Wenn es um < 100 Euro geht betrachte dies als gezahltes Lehrgeld. Ansonsten kannst du, egal wie hoch der Betrag ist, Anzeige bei der Polizei erstatten. Hierzu mußt du die eBay-Offerte und den gesamten Mailverkehr ausdrucken und zusammen mit einer Beschreibung im Polizeiamt abgeben. Die Sache ist zunächst kostenlos. Sollte sich daraus ein Rechtsstreit entwickeln, könnte die evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung einspringen.

Dennoch empfehle ich Ruhe zu bewahren und weitere 10 Tage abzuwarten. Nicht wenige haben derzeit Skiurlaub und nicht wenige einen defekten PC, der erstmal wieder aufgebaut werden muß.

Danach ist die erste Maßnahme eine dicke negative Bewertung und Beschwerde bei eBay, diesen User umgehend zu entfernen!
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#3
Mir ist was ähnliches passiert wegen eines Trafos, habe knapp 17 € bezahlt, und das Ding nie erhalten. Inzwischen ist der Verkäufer bei ebay gesperrt, da er noch zahlreiche andere Käufer betrogen hat.

Ich weiß nicht wieviel Du für die Uher bezahlt hast. Über ebay kannst Du nur was machen wenn Du mit PayPal bezahlt hast, ansonsten kannst Du von ebay, ausser einer Sperre des Verkäufers nichts erwarten.

Es steht Dir allerdings frei bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Betruges zu stellen. Wenn Du rechtsschutzversichert bist kannst Du auch einen Anwalt einschalten (gibt's da ne Selbstbeteiligung?).

Ansonsten solltest Du Dir überlegen ob sich der Aufwand wirklich lohnt, ich habe die 17 € auch, wenn auch zähneknirschend, abgeschrieben und nichts mehr unternommen.

Gruss, Michael
"Der Abstand zwischen Brett und Kopf wird im Allgemeinen als "geistiger Horizont" bezeichnet!"
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#4
a) bei ebay gibt es, ganz versteckt, die Möglichkeit des Verkäuferschutzes. Das ist eine Art Versicherung, die aber erst ab einem bestimmten Mindestbetrag Sinn macht, weil es eine Selbstbeteiligung gibt. Hat mir auch schon 2 x weiter geholfen.

b) Anzeige bei der Polizei, schon aus Prinzip. Ich habe mal nach über einem Jahr mein Pulver wieder gekriegt.

c) Wie Andreas schon sagte: Ruhig Blut und Abwarten. Ich würde auch über ebay Beschwerde einreichen. Die versuchen dann, Kontakt aufzunehmen und das ist dann auch wichtig für die Versicherung.


Auch wenn sich der Aufwand nicht lohnt und in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht - ich ziehe bei solchen Vorfällen alle ziehbaren Register. Da schreibe ich auch 1 Stunde lang Besinnungsaufsatz am Polizeirevier. Da gilt nämlich nicht das, was Du tabellarisch und effizient geschrieben hast, sondern das Protokoll des Beamten. Die schreiben in der Regel nicht gerne.
Michael(F)
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#5
Zitat:Matze postete
Nun hat der Kerl die Kohle schon 10 Tage und die Kiste kommt nicht an und auf Mehl reagiert er auch nicht.
Nach zehn Tagen solltest Du noch nicht unbedingt in Panik verfallen. Und die Nichtbeantwortung der Mails halte ich bei eBay schon fast für den Normalzustand. Bis jetzt könnte ich mir noch ganz gut vorstellen, daß der Verkäufer die Sache aus Gleichgültigkeit (oder vielleicht auch Trotz, weil ihm der Auktionserlös zu niedrig ist) ein bißchen vor sich hergeschoben hat und nun nicht antwortet, weil es ihm peinlich ist.

Mit der Beschwerde an eBay solltest Du noch etwas warten - dummerweise kann man pro Auktion nur eine davon abgeben. Ich hatte im August das gleiche Problem wie Du (nach über zwei Wochen noch kein Gerät da, keine Antworten auf Mails an den Verkäufer) und habe daraufhin eine Beschwerde gestellt. Das Gerät kam dann irgendwann - allerdings (teilweise aufgrund einer selten dämlichen Versandverpackung) völlig kaputt. Eine weitere Beschwerde deswegen war nicht möglich.

Wie Michael schon sagte: eBay bietet einen "Käuferschutz" an, der unter bestimmten Voraussetzungen einem Käufer den Kaufpreis abzüglich 25 Euro erstattet. Das ändert aber nichts daran, daß so etwas ärgerlich ist. Die 25 Euro und die Versandkosten sind in jedem Fall futsch.
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#6
High Matze,

der Ärger ist bestimmt groß, aber hab noch mal Geduld. Auch ich musste auf eine Maschine warten, geschlagene 3,5 Monate. Der Mailkontakt kam so alle 3 Wochen zustande, da der Mensch sich wohl nicht ganz organisiert bekommen hat. Auch bei mir brach Panik aus, als der Account des Verkäufers in der Zwischenzeit bei ebay abgemeldet wurde.

Hast Du denn überhaupt irgend welche Kontaktdaten ? Ich hab damals ein wenig Detektiv gespielt und Anschrift sowie Telefonnummer herausgefunden. Ein oder zwei Mails in freundlichen Ton sind nie verkehrt, die dritte darf dann schon darauf hinweisen, das es sich um einen Kaufvertrag handelt, der einzuhalten ist. Schliesslich kannst Du noch mahnen und neben der Rückerstattung des Geldes zusätzlich noch Schadensersatz verlangen, die Mascine stand Dir ja nicht zur Verfügung.

Thomas
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#7
Ich würde auch erstmal abwarten. Bei Ebay sind manche Drömel dabei, die es noch nicht mal böse meinen, sondern es einfach nicht auf die Reihe kriegen.

Hab mal auf einen Tuner 2 Monate gewartet, weil der Typ keinen passenden Karton hatte.

Manche gucken ihre Mails auch nur alle 2 Wochen mal nach. Für diejenigen, die online leben, ist das unverständlich. Kommt aber trotzdem vor.

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei völlig verschiedene Dinge sind und man deshalb bei solchen "Kleinbeträgen" manchmal einfach der Dumme ist.

Sicher fährt man immer, wenn man mahnt und einen konkreten Termin zur Vertragserfüllung nennt (die Frist muss "realistisch" sein, vielleicht 5 Werktage). Erst dann sollte man über weitere Schritte nachdenken.
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#8
Mahnverfahren: verursacht Kosten, kann aber ohne Anwalt laufen. Früher habe ich das immer genutzt, bin aber immer auf den Kosten sitzengeblieben, weil der Gegner kein Geld hatte oder nicht existierte.

Anzeige: zunächst kostenlos. Oftmals reicht das Erscheinen der Polizei bei den völlig verdatterten Prellern. Wenn ich mich der Anzeige bediente, hat es immer geklappt mit der Lieferung/Rückzahlung, bis auf einen Fall, wo die Polizei zusammen mit dem Staatsanwalt einen Bock auf meine Rechnung geschossen haben.

Anwalt: verursacht teils erhebliche Kosten, zwingt die Gegenseite jedoch zu gleichem. Ergebnis ist aber oftmals nur ein Vergleich, fraglich, ob sich das lohnt.

Selbstjustiz: Hinfahren und Abknallen. Verursacht gfs. Einbußen in Freiheit und Freizügigkeit, dürfte jedoch ungemein befriedigend wirken! Würde dies bei eBay konsequent durchgezogen, gäbe es diesen Thread nicht Wink
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#9
Zitat:highlander postete
...
Selbstjustiz: Hinfahren und Abknallen. Verursacht gfs. Einbußen in Freiheit und Freizügigkeit, dürfte jedoch ungemein befriedigend wirken! Würde dies bei eBay konsequent durchgezogen, gäbe es diesen Thread nicht Wink
Oder mit Telefonkabel erwürgen...Big Grin
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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#10
Mahnverfahren auf dem Wege der Zwangsvollstreckung:
==========================================
Geht m. M. nur, wenn es um Geld geht.
Bei Gegenständen muss auf per zivilrechtlicher Privatklage auf Herausgabe geklagt werden.


Rechtsanwalt:
===========
Ist teuer und sieht sowieso nur Bedenken. Sind auf Internet-Streitigkeiten nicht scharf, da immer noch unsichere Rechtslage. Das ist der zivilrechtliche Privatklageweg. Bei Beträgen unter Euro 800.-- geht es zunächst in die sogenannte Streitschlichtung.


Anzeige:
======
Kostet nix und hilft vor allem dann, wenn mehrere Anzeigen einlaufen. Dann ist ein größeres öffentliches Interesse da. Eine Anzeige wird aber oft genug eingestellt, und zwar wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Merke: Die Staatsanwaltschaft interessiert nicht, ob Du zu Deinem Recht kommst, sondern ob dem Gesetz genüge getan wird. Sie behält sich vor, nur gravierende Fälle zu verfolgen. Mit der Mitteilung über die Einstellung der Anzeige kommt dann der obligatorische Hinweis auf den Privatklageweg.
Michael(F)
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#11
Ich meinte mit "Mahnen" nicht ein Mahnverfahren, sondern eine "private" Mahnung zur Vertragserfüllung. Das sollte immer der erste Schritt sein.

Alles "über Anwalt" lohnt sich bei solchen Beträgen auch mit Rechtschutzversicherung nicht. Mein Bruder ist Anwalt und hat mir dir Zwecklosigkeit ausführlichst erklärt.

Aber wie gesagt, hoffentlich hast Du nur einen langsamen Kandidaten erwischt und bekommst Deine Ware.
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#12
Zitat:Michael Franz postete
Mahnverfahren auf dem Wege der Zwangsvollstreckung:
==========================================
Geht m. M. nur, wenn es um Geld geht.
Bei Gegenständen muss auf per zivilrechtlicher Privatklage auf Herausgabe geklagt werden.
Hat man keine Ware bekommen, fordert man sein Geld zurück => Mahnung möglich.
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#13
Zitat:Matze postete
Was kann ich tun? Bei Einzugsermächtigung kann ich rückbuchen lassen, aber bei Überweisung?
Müßte auch bei Überweisung gehen. Hab' es zwar selbst noch nicht genutzt, aber ich habe es schon öfter gehört, u.a. von einem R&V angestellten, daß es geht. Frist ist aber 6 Wochen. Dann ist nichts mehr zu machen.

Aber ich würde zuerst mal die Hinweise der Kollegen beachten, bevor du das machst. Sollte er sich dann doch noch melden, kannst du ja wieder überweisen wenn das Geld wieder zurück ist.
Grüße,
Wayne

Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.
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#14
Nein, bei der Überweisung geht das nicht. Es gibt aber eine besondere Überweisung - ich glaube, die nennt sich 'Kontokorrent'-Überweisung und die kann man -glaube ich - rückbuchen lassen.
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#15
Aus reiner Sensationslust (man möge es mir verzeihen)... hat sich inzwischen was getan?
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#16
Wenn man eine Überweisung rückbuchen möchte, muß die Hausbank dazu ein Gesuch an die "gegnerische" Bank stellen. Diese muß ihren Kunden davon unterrichten und erst wenn der dem zustimmt darf die Rückabwicklung vorgenommen werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nur noch wenn man binnen 24 Stunden seinen Auftrag wegen Irrtums widerruft.

Wenn also der Ebayer erstmal kassiert hat und sich quer legt dann war es das!

Ein Grund, weshalb ich prinzipiell keine Kreditkartenzahlungen akzeptiere ist der, daß die Kreditkartengesellschaft noch nach Monaten eine Gutschrift zurückholen kann. Z.B. wenn deren Kunde ein Schlitzohr ist und den Kartensaldo nicht ausgleicht / ausgleichen kann. Dann ist man als Gläubiger wiedermal angeschissen!

Darum gilt: Banküberweisung ist am schnellsten und am sichersten für den der die Kohle zu bekommen hat!
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#17
Nun, ich habe eine weitere RdL ersteigert. Die wo das Reibrad kaputt ist...
Mit dem anderen Gerät ergab sich das der Verkäufer sich meldete und schrieb dasz das Gerät nun verschickt sei und das er nicht eher dazu gekommen ist. Er hat nun auch eine Tel. Nr angegeben die ich heute anrief da das Ding immernoch nicht da ist.
Jetzt wird ein Nachforschungsantrag gestellt...

Mal sehen was sich ergibt.

MfG Matthias
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#18
Die Rdl ist mittlerweile angekommen.
Abgesehen vom fehlenden Tragegriff noch vollständig und funktionsfähig.

MfG Matthias
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#19
Moin leute,

mir ist das auch schon ab und an mal passiert, einmal mit ner A-8 kopfabdeckung für 8,71, war ihm wohl zu wenig, er hat nie geliefert, wobei ich da ziemlich hartnäckig sein kann.
Dann, auktion ist auch schon wieder gelöscht, 60 tage sind einfach zu wenig, ein typ, der auch mitterweile rausgeflogen ist (wem nützt das? der kommt einfach mit nem neuen nick wieder) nur gute bewertungen im 3 stelligen bereich hatte, bot 3 18er BASF ALUs mit 911 an, ich hab für die 18,91 +7,50 überwiesen und nix ist.

Leergeld ist halt ab und an zu zahlen, aber das wird von etlichen tollen auktionen, zumindest ist das bei mir vorgekommen, locker aufgewoogen. Die 210 für 35 euro,
die 8 pe06/40N (sende-beam-power-röhre) für 5,55 (tja, mitlerweile wissen wohl mehr was das istWink ) aber das geilste war der Solton TurboJet für lächerliche 47,11 (jaja geiler preis:->)gut lief nicht, aber da war nur der riemen hinüber Smile

Unterm strich bin ich immernoch dick im plus.

Beste grüsse,
AmImaX
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#20
Ich habe nun einen ähnlichen Fall, wo die Prellung noch stattfinden kann. gekauft wurde eine große Maschine, die sich zwar als optisch hochwertig erwies, jedoch einen Bremsdefekt aufwies und deren Capstan extrem eierte. Der Verkäufer bot an, das Gerät reparieren zu lassen. Nach dieser Reparatur kam das Gerät praktisch unverändert wieder, es fehlten hinten ein paar Schrauben. Der Verkäufer behauptete, es wären Teile gewechselt worden und war recht erbost, ich wolle die Maschine nur nicht haben...womit er ja nicht ganz unrecht hat, denn so ist die Maschine Schrott. Er bietet mir nun an, die Maschinen zurückzunehmen, wenn ich sie zunächst zurückschicke und er sie auf Manipulationen meinerseits hat prüfen lassen. Überdies will er Versand- und eBay-Kosten geteilt wissen.

Schicke ich ihm das Gerät, kann er leichterdings behaupten, ich hätte manipuliert. Er könnte auch das Gerät einfach behalten und sich dumm stellen oder am Ende einen noch geringeren Preis zurücküberweisen. Lasse ich mich auf nichts ein, wird daraus eine Anzeige bei der Polizei, bei der ich dann die Beweislast trage... Was tun???
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#21
Da ich gerade Streß mit meinem Vermieter habe, fällt mir die Antwort gefühlsmäßigerweise leicht: Erschießen! Für Arschlöcher ist auf dieser Welt kein Platz.
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#22
Zitat:Grasso postete
Da ich gerade Streß mit meinem Vermieter habe, fällt mir die Antwort gefühlsmäßigerweise leicht: Erschießen! Für Arschlöcher ist auf dieser Welt kein Platz.
Wenn Du eine Methode ohne freiheitsgefährdendes Risiko kennst, sag Bescheid. Ich hätte da auch ein paar Kandidaten. Smile

Gruß, Wolfgang
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#23
Gebt mir bitte auch bescheid,die Zeugnisse stehen vor der Tür...
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#24
Moin Forum,

gut mal ne kleine nachhilfestunde in sachen ziviler ungehorsam:

- Auspuff mit bauschaum ausschäumen, fingerabdrücke am kfz nach möglichkeit vermeiden, je nach inhalt der dose, reisst die auspuffanlage bis zum krümmer ab.

:boese: :aetsche: :crazy:

- möglichts viel hundekot sammeln, in ein paar zeitungsblätter einwickeln, vor die tür des subjektes legen, anzünden (evtl. brandbeschleuniger nach belieben hinzugeben), klingeln, weglaufen.

- mit laptop und WLAN in die gegend des subjektes begeben, WLAN anschluss des subjektes sniffen, sich mit seiner ID in allemöglichen werbelisten eintragen, und nach belieben diese, jene und besondere seiten anschauen.


:croc: :croc: :croc: :rock: :rock: :rock:

Alles wie immer auf eigene gefahr und ohne gewähr,

AmImaX
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#25
=> Andreas
Dein Problem dürfte sein, daß Du nicht beweisen kannst, daß der Schaden beim Auspacken schon vorhanden war. Hast Du einen Zeugen? Frau gilt nicht!
Was ich nicht begreife: Du hast das Paket 2 x bekommen, wenigstens beim 2. Mal hättest Du jemanden zum Gucken holen können. Da seiner Meinung nach alles o.K. war, hättest Du ihn dann gehabt!

Ich würde auch jeden Fall den Schaden genau dokumentieren, notfalls mit Hilfe eines Fachmanns.

Dann würde ich die ebay-Kundenschutzeinrichtung strapazieren, wobei ich bezweifle, daß die bei defekter Ware greift - aber ein Versuch ist es wert.

Den Versuch, den ganzen Schaden nochmal detailliert "rüberzubringen", evtl. telefonisch, würde ich auf jeden Fall machen.

Ansonsten: Frage einen Anwalt, was es für Möglichkeiten gibt.

Das Problem:
Will er betrügen, nutzt die ganze Mühe nix
Ist er integer und mißtraut Dir, so hilft etwas Mühe vielleicht.
Michael(F)
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