Gibt es hier einen Rechtsanwalt?
#1
Hallo,

Ich frage mal so in die Runde, gibt es hier einen Rechtsanwalt der sich mit der Thematik der neuen Gema Dj Gebühr befasst hat?


Sachverhalt:

Ein Dj der mit Laptop auflegt läd sich ein Musikstück runter, zahlt dafür, Aufführung privat und bei Veranstaltungen kostenfrei.

Kopiert dieser DJ das runtergeladene und bezahlte Musikstück auf einen anderen Datenträger / Laptop / muss er laut Gema jede Kopie neu "lizensieren" heisst im Klartext der DJ muss an die Gema nochmal für jede Kopie des selben Stücks eine Gebühr zahlen, erst dann darf der DJ das Stück Öffentlich wiedergeben.

Mich würde mal die Rechtliche Grundlage dafür interessieren.

Gruß
Harry
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#2
ein Rechtsanwalt wird hier wohl kaum antworten.
Zumal noch bei solch einer Sache wie der GEMA.

Bei uns ist es jedoch so (Theater), daß wir die Stücken, die wir von CF-Karte spielen, als Original im Schrank liegen haben müssen. Abgerechnet wird pro angefangene Minute.

Wie es in deinem speziellen Fall ist vermag ich nicht zu sagen, jedoch hoffe ich auf eine komplette Abschaffung der Gema und ihrer Praktiken...
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#3
"ein Rechtsanwalt wird hier wohl kaum antworten"
---Lach--- die machens nur gegen Geld... ;(

Gema ist ein Verein, schon interessant wenn man mal etwas recherchiert was da so alles bei rauskommt... 8o
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#4
Moin, moin,

gaaanz schwieriges Thema.

Zumal, was willst Du eigentlich wissen? Warum bzw. wann "Kopieren" Geld kostet, oder was Du für's "Auflegen" berappen mußt?

"Kopieren" ist nicht notwendig ein GEMA-Thema. Die Verwendung der Musik in der BRD hingegen schon.

Mal grundsätzlich: wenn Du nicht eben viel Geld auf dem Konto hast, das ein neues Herrchen sucht, dann solltest Du Dich lieber gleich - schriftlich! - bei der GEMA beraten lassen, wenn es um das Thema "Aufführung" geht.
Denn falls Dir ein Anwalt etwas erzählt, und die GEMA sieht das anders, dann darfst Du zumindest erst einmal für den folgenden Streit auslegen. Selbst wenn Du hinterher Recht bekommen solltest. Ist es Dir das wert?

Eine qualifizierte Beratung könntest Du auch seitens der Verbände bekommen: Die gibt es für Chöre, Musiker etc. Keine Ahnung, wer für Dich zuständig ist: Der Deutsche DJ-Verband (http://www.ddjv.de/portal/viewpage.php?page_id=1) oder der Berufsverband Discjockey (http://www.bvd-ev.de/)?

Grundsätzlich lohnt ein Blick auf die GEMA-Homepage. Dort steht zu lesen: "Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenz bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine Veranstaltung planen. Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden ..." (https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzie...ungen.html).

Insofern stelle ich Deine Annahme "... Aufführung ... bei Veranstaltungen kostenfrei. ..." erst einmal in Frage.

Also nochmal: Aufführung, dann GEMA. Kopieren, dann ...?

Wenn ich recht erinnere, zahlst Du vom Kaufpreis, wenn Du ein und die selbe Musik auf LP, auf Single, auf CD und auf MC kaufst, jedesmal einen Anteil an den Rechte-Inhaber. Egal, für was Du die Musik später nutzt.
Kopierst Du die Musik selber, z.B. auf MC oder Tonband, dann wird schon beim Kauf von Aufnahme-Gerät und Medium z.B. in Deutschland eine Urheber-Abgabe fällig. Auch auf Computer, DVDs etc. Das ganz unabhängig von der Frage, ob ein privater Nutzer das Recht hat, Kopien eines Tonträgers für den Eigenbedarf zu machen.

Diese Abgabe ist hierzulande gesetzlich geregelt. In anderen Ländern abweichend. So auch das gesamte Lizensierungs-Thema. Weitere Regelungen vereinbarst Du daher mit dem Anbieter, bei dem Du die Musik kaufst. Auch wenn der in den USA sitzen sollte. Die GEMA hat damit zunächst einmal nichts zu tun.



Zunächst stellt sich also die Frage, woher Du den Download beziehst und unter welchen vertraglichen Bedingungen Du das tust.
Erinnere das Thema "Kopierschutz". Der basiert auf einer Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Damit hat die GEMA nichts zu tun. Und das Knacken ist auch nicht unter Strafe gestellt. Das ändert aber nichts daran, daß man sich von seinem Vertragspartner nicht erwischen lassen sollte, wenn man hackt. Denn wenn Teil des Kaufvertrages die Zusage ist, nicht zu kopieren, dann wäre das Kopieren ein Vertragsbruch.

Es könnte also sein, mit Deinem Musik-Verkäufer hast Du einen gesonderten Vertrag gemacht, der das Recht der Abspielung der gesaugten Datei limitiert. Willst Du die Limitierung aufheben, zahlst Du nochmal. An dieser Stelle kommt die GEMA noch gar nicht notwendig ins Spiel, selbst falls der Provider in der Bundesrepublik sitzen sollte. Du zahlst die erneute Gebühr dann an den Verkäufer.
Wenn Du beispielsweise akzeptiert haben solltest, die Rechteverwaltung auf Deinem Computer findet über ein System statt, das das "Kopieren" nicht kennt, dann war das Deine Entscheidung beim Kauf der Datei: Kopieren nicht möglich, bzw. Abspielen der kopierten Datei nicht möglich, weil z.B. ein Cookie fehlt.

Die GEMA ist nominell das Kampfmittel der Lizenz-Inhaber. Das kann die Musik-Industrie sein, das sind aber auch die Künstler. Und da die BRD der zweitgrößte kommerzielle Musikmarkt der Welt ist, haben zumindest alle relevanten Plattenfirmen Verträge über die Nutzung der Musik in der BRD. Da kommt dann gegebenenfalls die GEMA ins Spiel. Zusätzlich zu den Verträgen, die Du mit dem Verkäufer der Musik gemacht hast.

Und die interessiert sich dann für die Art der Lizensierung, unterscheidet z.B. zwischen Individual-Lizenz und Lizenzen für fortlaufende oder öffentliche Nutzung. Falls Du also eine Datei mit Individual-Lizenz gesaugt haben solltest und willst die kopieren, um sie öffentlich zu nutzen, dann dürfte die GEMA auf dem Standpunkt stehen, Du mußt ein Lizenz-Upgrade machen.

Was für Dich letztendlich der Auslöser für eine erneute Rechnungsstellung, von wem auch immer, sein dürfte, kann Dir noch niemand beantworten, auch nicht der angefragte Anwalt, weil Du dafür noch viel zu wenig Informationen gegeben hast.

Schau auch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

Tschüß, Matthias (nicht-Anwalt)
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#5
Hi Mathias,

mir geht es wie im Eingangsposting um das mehrfache Abkassieren der Gema, ob das eine Rechtliche haltbare Grundlage hat und wo die verankert ist, inwieweit die Gema dafür Rechtliche Grundlagen besitzt und wie ein mehrfaches zahlen für 1 stück Rechtlich haltbar ist, wenn überhaupt.

Nicht missverstehen der Künstler soll für seine gute Musik auch Geld bekommen, das ist ja voll ok, aber das ich mehrfach für ein und das selbe Stück zahlen soll ist für mich nicht nachvollziehbar.

Die Gema möchte pro Stück 0,13 cent haben, stellt aber keine vollständige Liste der Interpreten /Künstler zur verfügung, ich gebe da zu bedenken das einige DJ Kollegen bis zu 20000 Songs auf ihren Rechnern haben, die alle einfach mal eben so pauschal abzukassieren ohne eine Liste zum abgleich bereitzustellen ist nicht ok. Es besteht ja durchaus die möglichkeit das bei z.b. 20000 Songs einige dabei sind wo die Gema die Rechte nicht, oder nicht mehr vertritt, das sicherzustellen ist doch Gema Aufgabe, die wolle ja auch das Geld dafür...

Wie will die Gema kontrollieren das ich hier einen Rechner benutze bei dem alle Tracks Original sind, sozusagen frisch von i-tunes gesaugt oder ob es sich um ein Sicherungsdatenträger handelt, also Kopie von i-tunes, oder CD, oder Schallplatte, die Kontrolle ist doch praktisch unmöglich.

Die neuerliche Entwicklung ist nun so das der DJ Altbestände mit einem Pauschalbetrag bis Ende des Jahres "Lizensieren" kann, als 130.- euro egal ob 200 oder 20000 Titel, es bleibt abzuwarten was in diesem dann abzuschliessenden "Kundenvertrag", DJ,s sind dann Kunden der Gema, beinhalten wird, da sehe ich Potential für Gerätenummer des Laptops, Kaufdatum etc.. um bei Kontrollen das zu prüfen, auch hier die Frage nach der Rechtlichen Grundlage, man stelle sich vor ein Dj legt gerade auf und es kommt ein Kontrolleur der Gema der dann das Laptop und Lizenz prüft?

Sollte ein Dj nicht bis Ende des Jahres die Altlizensierung bezahlt haben so wird ab 1.1.14 0,13 pro Stück fällig, davor haben einige schiss, klar, weil es dann bei einigen richtig teuer werden kann, Sie haben für die Stücke bezahlt und sollen nochmal für das selbe Stück zahlen UND wenn sie eine Sicherungskopie anfertigen zum 3 mal zahlen...

Deshalb hier nochmals meine Gedanken zur Rechtlichen Grundlage, wäre mal interessant ob es die gibt und ob das alles so wasserdicht ist.

Der Ausblick ist wohl so das die meisten für 130.- ihr Komplettes Archiv Lizensieren lassen und ab 1.1.14 50.- je 500 neue Stücke nachlizensieren lassen, was in den Kundenverträgen steht bleibt abzuwarten, bisher habe ich in den DJ Foren noch keine Infos erhalten, aber DJ,s haben wohl keine Wahl, das stört mich irgendwie...

Die Gemaseite ist mir durchaus bekannt, aber mir würde es um eine unabhängige Instanz gehen die das prüft, wenn alles wasserdicht und in Ordnung ist, ok, aber ich habe da nach meinem Rechtsverständnis dahingehend Zweifel das ich für ein Stück 3x Gema zahlen soll 1. zahlen beim kaufen, 2 Zahlen für aufführung an die gema, 3. Zahlen für eine Sicherungskopie die ich auch nutzen will wenn nötig.

komplizierte Sache das ganze, ich bin gespannt wie es weitergeht...

Gruß
Harry
WWW,schallplattendarmstadt.de
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#6
Hallo Harry,
bei alldem Vorgesagten solltest Du bedenken, daß jeder DJ im kommerziellen Bereich für jede Veranstaltung bezahlt wird. Er und der Veranstalter verdienen also mit nicht eigenen Produkten, eben der Musik anderer Geld und das jedes Mal.

Wenn die zukünftige Regelung so ist, wie Du sagst, finde ich sie auf den ersten Blick vernünftig. Wenn ich hier nach einem DJ oder auch nach einem "Quetschebüggelspieler" suche, finde ich unter € 80,- die Stunde niemanden. Wenn der dann € 2,60 für 20 Titel abdrücken muß, sehe ich da kein Problem. Auch € 130,- für 20 000 Erstlizenzen sind dann wohl kein Beinbruch.

Härtefälle wird es sicher geben, die gilt es noch zu regeln.

Gruß
Frank
Tagesfavorit:
Pink Floyd - One Of These Days

Besser von vielem nichts zu wissen, als vorzugeben von allem was zu wissen.
Ich bin lernfähig aber nicht belehrbar.
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#7
Hallo Harry,

eigentlich ist es ja ganz simpel:

Dein DJ kauft einen Titel (egal ob als CD, Vinyl oder Download) > ein Teil des Kaufpreises ist für den Künstler, der dieses Geld über die Gema erhält.

Wenn er (gerade bei Download-Titeln) eine Kopie anfertigt und mit dieser Kopie unabhängig vom Original arbeitet (sprich: eine Veranstaltung bestreitet), geht die Gema mit Recht davon aus, dass er eigentlich das Musikstück ein zweites Mal hätte kaufen müssen, weil er es ja parallel zum Original nutzen will. Also wird hierfür, weil ja kein Kaufpreis entrichtet wurde, wieder ein Entgelt an den Künstler / die Gema fällig.
Das Thema Urheberrecht lassen wir hier mal aus, aber er darf den kopierten Titel gar nicht (erst recht nicht kommerziell) nutzen, bzw. die Kopie für diesen Zweck nicht anfertigen!

Erscheint also nur auf den ersten Blick unlogisch, oder?

Nicht falsch verstehen, ich mag den Verein auch nicht (obwohl ich, wegen einschlägigem Nebenberuf, selbst bei denen angemeldet war), aber diese Argumentation ist schwer auszuhebeln.

Gruß,
Klaus

P.S.: Mein Text erhebt natürlich nicht den Anspruch auf absolute Richtigkeit oder Rechtssicherheit. Lasse mich also gerne korrigieren Wink
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#8
moin, moin,

wenn ich das Thema richtig verstehe, spielen hier eine ganze Reihe Probleme in die Fragestellung hinein.

Das Hauptproblem besteht darin, daß die technologische und die mediale Entwicklung die rechtliche inzwischen weit überholt hat. So stehen die Eigentümer von Geistigem Eigentum heute vor dem Problem, das sie es mit einem rechtlich nicht harmonisierten, internationalen Markt voller Schnellkopierer und einer unglaublichen Menge krimineller Energie zu tun haben.
Die eigenen Strukturen der Verwertungsgesellschaften - die GEMA gehört zu einer Gruppe von etwa siebzig solcher partnerschaftlich verbundenen Firmen - sind ebenfalls nicht wirklich angepasst. Man versucht vielmehr den Markt den eigenen Gewohnheiten unterzuordnen.

Schon innerhalb der EU haben sich die Länder noch nicht wirklich auf ein gemeinsames Verwertungsrecht geeinigt, im gesamten sogenannten "Westen" sowieso nicht. Wenn man dann noch den ehemaligen "Osten", all die Schwellenländer, Asien betrachtet, dann wird klar, jeder kocht sein eigenes Süppchen und hat kein Interesse, die seit langem gewachsenen Strukturen zu ändern.

Und die großen Verlage, heute ja meist international aufgestellt, und die Internet-Dienstleister, die ebenfalls international operieren, befördern auch nicht eben eine Klärung. Denn hier findet ein Kampf statt, bei dem es darum geht, das eigene Rechtsinteresse, von dem man am meisten profitiert bzw. das für den Konzern das "heimische" ist, das den Konzern strukturiert, gegen die Konkurrenten durchzusetzen. Und "Konkurrent" ist dabei nicht selten sogar der Komponist, Arrangeur etc.

Auf diese letztlich unklare Situation reagiert man in der BRD mit der sogenannten "GEMA-Vermutung". Erst im letzten August hat das Amtsgericht Frankfurt/M. bestätigt, die GEMA hätte das Recht davon auszugehen, jeden Urheber eines jedes öffentlich abgespielten Musikstücks zu vertreten. In der Beweispflicht, das dem nicht so ist, befindet sich der Veranstalter. Beweist er nicht, muß er zahlen. Das geht so weit, daß der Veranstalter bei einem unter Pseudonym veröffentlichten Stück den Namen der Natürlichen Person, die GEMA-Mitglied sein könnte, zuordnen muß.
Dies Verfahren dient zunächst der Entlastung der GEMA und resultiert aus dem Verständnis, derjenige, der mit einer Veranstaltung verdient, habe sich auch um die ordnungsgemäße Verwaltung zu kümmern und es sei nicht die Aufgabe des Künstlers, und dessen Vertreter, sich weltweit auf die Jagd nach Abspielungen seines Geistigen Eigentums zu machen. Zudem erleichtert die Umkehrung der Beweispflicht den Nachweis der bewußten Hinterziehung die, wenn wir ehrlich sind, ja in der Branche üblich ist.

Diese "GEMA-Vermutung" ist nicht gesetzlich festgelegt. Im Gegenteil könnte man vermuten, sie verstoße sogar gegen den Rechtsgrundsatz der "Unschuldsvermutung" (... der dem Steuerbürger aber auch nicht hilft). Vielmehr resultiert sie aus der Rechtspraxis.
Obwohl es in Deutschland offiziell kein Präzedenz-Recht gibt, also ein Urteil eines (nicht Bundes-) Gerichts keine Verbindlichkeit für die Entscheidung eines anderen Richters in vergleichbarer doch anderer Sache hat, etablieren sich doch bestimmte Ansichten, die auf der Basis des sogenannten "Richterrechts" legitimiert werden. Da wir eine Gewaltenteilung haben, ist solche Rechtspraxis lediglich etabliert und hat keine Gesetzeskraft.

Und genau das ist das Problem hinter der Frage von Harry. Er wird kaum ein Gesetz finden, daß seine Frage klar beantwortet. Die Lex-GEMA gibt es nicht.
Im Gegenteil versucht die EU-Komission seit einiger Zeit die Konkurrenz unter den Verwertungsgesllschaften zu fördern, hat z.B. 2008 die Paragraphen der AGB solcher Verwerter für ungültig erklärt, die eine Art Gebietsschutz etablieren. Ziel sei es, den Künstlern zu ermöglichen Mitglied in ausländischen oder mehreren Verwertungsgesellschaften zu werden. Dahinter steckt das Ziel, es internationalen Verwertern (z.B. Sendern) zu erleichtern, europa- oder weltweite Abspielgenehmigungen zu erwerben, ohne dazu mehrere Verwertungsgesellschaften abfragen zu müssen.

Zurück zur Eingangsfrage:
Die Herstellung einer Kopie ist Sache der AGB des Lieferanten des Mediums, der ja bereits für die Rechte an den Inhalten gezahlt hat. Wir reden hier ja nicht von der Privatkopie!
Der Hersteller des Mediums - und dabei ist es zunächst einmal egal, ob Du eine Kopie einer CD oder einer Datei anfertigen willst - hatte Dir ein fertiges Produkt geliefert, dessen Reproduktion Dir in der Gesamtheit gesetzlich untersagt ist.
Es ist Dir einerseits untersagt, die übliche Nutzungsdauer des Produktes durch die Verwendung der Kopie zu verlängern und damit die zukünftigen Einnahmen des Verkäufers zu reduzieren. Es ist Dir andererseits untersagt, das zur einfachen Verwendung hergestellte Produkt mehrfach parallel zu nutzen, und damit den unmittelbaren Umsatz des Verkäufers zu reduzieren.
Die Kopie für die gewerbliche Nutzung wäre nur dann legitim, wenn der Rechte-Inhaber selber entscheidet, das Produkt nicht mehr anzubieten, die CD oder die Datei also nicht mehr gegen Geld vom Rechteinhaber zu haben wäre. Wohlgemerkt darfst Du dann keine Kopien Deines Originals verkaufen, sondern dürftest lediglich Dein Original kopieren um dessen Nutzungsdauer über den Zeitraum zu verlängern, in dem der Rechteinhaber kein Original mehr anbietet.

Der Sonderfall bei der Kopie einer Datei, liegt zunächst in der AGB des Verkäufers. Dem obliegt es zu entscheiden, wie er die verkaufte Datei lizensiert. Während bei der CD ja durch den Datenträger sicherstellt ist, das keine Kopie verwendet wird, entscheidet der Verkäufer bei einer Datenträger-losen Datei, ob er die Eindeutigkeit der Datei z.B. durch einen Kopierschutz oder durch eine Bindung an eine bestimmte Hardware realisiert.
Es ist Dein Job, als Käufer, Dir den Anbieter auszusuchen, der die Lizensierungsform anbietet, die für Dich praktikabel ist.

Die GEMA kommt in Deinem Fall ins Spiel, weil Du durch die Kopie auf ein abgabenloses Medium das Einkommen des Künstlers verkürzen würdest. Beim Download-Erwerb wurde die Abgabe bereits bezahlt. Wenn Du einen zweiten Download durchführst, tritt wiederum der Verkäufer als Eintreiber des Künstlers Dir gegenüber auf. Wenn Du zum Zwecke der gewerblichen Nutzung kopierst, treibt die GEMA ein.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#9
Hallo,
ok, ich kaufe die Datei, eine Sicherungskopie darf ich machen, aber nicht Komerziell nutzen, sehe ich ja noch ein, aber !!wie will die Gema das denn kontrollieren was da spielt, lizensiert /gekauft oder Kopie davon...?

Ich Lizensiere bei der Gema das Lied und darf es kommerziell nuten, lege ich bei einer Veranstaltung / Disco auf so zahlt der Betreiber / Versanstalter auch an die Gema, wofür? ich zahle doch schon für die Aufführung der Musik wieso kassiert die Gema 2x ab
1. Den Veranstalter für das Veranstalten? oder was?
2. DJ der für seine Musik die Lizenz für das Aufführen erworben hat

Der Disco Inhaber / Veranstalter zahlt nach qm größe seiner location / Plätzen für die Besucher

Die frage ist also zahlt der Veranstalter / Inhaber dafür das er veranstaltet oder wofür zahlt der eigentlich?
der DJ zahlt ja das er seine Lizensierten Stücke Öffentlich abspielen kann...

mich stört dabei das das alles irgendwie nicht so richtig nachvollziehbar ist.

gruß
Harry
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#10
Hallo Harry,

auf den ersten Blick sieht das, was du beschreibst, natürlich nach mehrfachem "Abkassieren" aus. Ich denke, die Logik ist eine andere: Der Rechteinhaber kommt - auf welchem Wege auch immer - zu einer Größe die definiert, was die Aufführung des Rechts wert ist. Und dann wird ein Schlüssel gefunden, wer von denen, die das Recht benutzen wollen, in welcher Höhe zur Kasse gebeten wird.

Das "wie" ist, nach meinem Empfinden, eher Resultat einer schleichenden Entwicklung, als einer generalstabsmäßgien Planung. Das führt nach vielen Jahren solcher Entwicklung vielleicht zu einem etwas chaotischen Ambiente.

Stell Dir vor, die Auswertung eines Rechtes auf einer Veranstaltung insgesamt fünf Euro bringen. Dann könnte man natürlich sagen, der Veranstalter wird mit fünf Euro zur Kasse gebeten und soll selber sehen, wie er das Geld wieder rein bekommt. Vielleicht ist das auch einmal so gewesen.
Dann ist aber die Idee aufgekommen, das nicht eine Live-Band spielt, sondern Konserven-Musik von Schallplatte auf einer Veranstaltung gespielt wird. Hatte es der Veranstalter früher mit im Zweifel nur der einen Band zu tun, die für den Abend die Hand auf hält, hält er sich nun vielleicht einen Sub-Unternehmer, der ihm das gesamte Paket "Musik frei Haus" anbietet. Dazu benutzt der die gleichen Medien, die auch der private Verbraucher im eigenen Heim einsetzt.
Wenn man jetzt verhindern will, das gegenüber dem Rechteverwalter mehr als eine Partei zahlungspflichtig wird, dann müsste man nicht nur ein Zahlungs-, sondern auch ein Ersattungssystem einführen. Nach dem Motto, der private Anwender, der ja nur die Schallplatte oder die Datei kauft, muß seinen Anteil an der Künstler-Gage über den Kaufpreis erbringen, während der DJ diesen Anteil, den auch er beim Kauf der Platte zahlt, bei der Bezahlung der Aufführungsrechte zurück bekommt?

Nach meiner Ansicht ist das derzeitige System gegenüber den Verwertern intransparent und gegenüber den Künstlern undemokratisch. Es repräsentiert einen schlechten Stil im Umgang mit Menschen.
Trotzdem brauchen wir ein System, das dafür sorgt, das die Kreativen angemessen entlohnt werden, ohne das sie bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt angestellt oder ihnen auf andere Weise ein "Lohn" zugeteilt werden müsste. Die Idee ist, das ein Künstler für seine Arbeit entlohnt wird, wenn das Produkt seiner Arbeit zur Aufführung kommt. Und das derzeitige Gebührensystem versucht das abzubilden, und dabei alle denkbaren Formen der Aufführung mit einzubeziehen. Und das macht es kompliziert.
Dabei ist es Resultat neuer Medien, genauso aber der Wünsche von Verbrauchern, die die Top10 eben auch als Klingelton haben wollen.

Und eines dürfen wir nicht vergessen: In früheren Zeiten war die Situation deutlich klarer: Das Aufkommen an Honorar resultierte aus Live-Aufführungen, Aufführungen in den Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten bzw. im Kino, aus Medien- und Notenverkäufen und aus Nachverwertungen durch andere Künstler, Werbung etc..
Heute ist die Vielfalt der möglichen Verwertung größer, worauf die Rechte-Organisation zu reagieren hat. Vor allem wird heute dramatisch mehr geklaut. Die Folge war ein Einbruch bei den Medien-Verkäufen, der natürlich zur Folge hat, das der Rechte-Inhaber schauen muß, an welcher Ecke er noch Geld abkassieren kann, um die Verluste an anderer Stelle auszugleichen. Denn Musik gespielt und gehört wird kaum weniger als früher. Nur erwarten "wir" weniger dafür zahlen zu brauchen. Selbst Du hast zu Beginn einfach mal vorausgesetzt, die "...Aufführung ... bei Veranstaltungen ..." sei "... kostenfrei." In Anbetracht der Tatsache, daß mit der Aufführung Geld verdient werden soll, eine merkwürdige Haltung!

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#11
gütiger gott, was für ein gemurks mit der gema ..... CC rules Wink ..
Es grüßt, das :gear: .
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#12
hi,

zum Thema Kostenfrei, warum nicht? der Veranstalter zahlt an die Gema und der DJ zahlt auch an die Gema mit dem Erwerb des Datenträgers, also bekommt die Gema, respektive Künstler 2x Geld für eine Veranstaltung.

Unklar ist für mich wofür der Veranstalter an die Gema zahlt wenn doch der DJ mit Erwerb des Datenträgers an die Gema schon zahlt...

Öffentliche /Private Einrichtungen / Veranstalter wie Radio und TV lasse ich bewusst mal aussen vor da ich damit nichts zu tun habe.

zur Info:
es gab für die veranstalter (Discos) mal einen "Laptopaufschlag" der ist abgeschafft worden und nun sollen die DJs den zahlen hier hat man ein "angebot gemacht das folgendermaßen aussieht, im groben
in 2013 "Lizensierung" des musikbestandes des DJ von 250.- egal wieviele Titel, oder wahlweise 0,13 Cent je Titel.

Ab 2014 nur noch 0,13 je Titel, Blockweise auch 500 Titel dann für (ich glaube 50.- Euro)
Einmalige Lizenz, sollte davon eine Kopie gemacht werden (Z.B. neues Laptop die Titel darauf überspielen) für die Öffentliche Aufführung dann nochmals 0,13 Je Titel. der DJ ist dann "Kunde" der Gema und muss einen Vertrag Unterschreiben.
Unklar ist wie die Gema prüfen will ob Original oder Kopie verwendet wird, könnte gut sein das das in dem Vertrag geregelt wird und der DJ Zugang zum Laptop gewähren muss wenn die Gema prüfen will...

Bei CD / Schallplatten DJs fällt das weg da die ja keine Kopien machen sondern ihre gekauften CDs / Schallplatten verwenden.

Bei mir sieht das nun so aus...

alle meine Schallplatten habe ich Digitalisiert, dafür müsste ich zahlen, mache ich eine Sicherheitskopie muss ich bei Öffentlicher verwendung zahlen...

Also bin ich wieder da wo ich schonmal war, die künstler können so bis zu 3x für 1 CD / Schallplatte geld von der Gema bekommen, sooo schlecht dürfte es denen dann also gar nicht gehen, nächte Frage wäre...

Wie verteilt die Gema das eingenommene geld? jeder Künstler bekommt ein bischen was, oder der wir viel gespielt der bekommt mehr, eine aufschlüsselung welchen Künstler ich wie oft im Bestand habe will die Gema ja garnicht haben, hier besteht Klärungsbedarf, Theoretisch können hier Unbekannte profitieren und bekannte könnte zu wenig bekommen...?

ein Sumpf der kaum noch zu durchschauen ist, aber wenn juckts, Hauptsache man zahlt, fordern oder Transparenz erwarten kann man anscheinend nicht, womit sich der Kreis für mich schließt und ich wieder bei meiner Eingangsfrage wäre, wer prüft die Rechtmäßigkeit der vorgehensweise der Gema?

Gruß
harry
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#13
harry,'index.php?page=Thread&postID=157010#post157010 schrieb:... wer prüft die Rechtmäßigkeit der vorgehensweise der Gema? ...
Das ist doch ganz einfach: Du!

Du bekommst eine Rechnung von der GEMA. Also prüfst Du sie, klagst gegebenenfalls oder stellst Strafanzeige, falls Du meinst, das dort gemuschelt wird. So ist das im Wirtschaftsleben. Du bist als Unternehmer tätig und wirst daher nicht besonders geschützt. Niemand passt auf Dich auf.
Hier unterscheidet sich die GEMA nicht von jedem anderen Geschäftspartner. Mit einer Ausnahme: Der teilweisen Beweislast-Umkehr (s.o.); wenn Du gegenüber der GEMA ordnungsgemäß deklariert hast, ist die ja erfüllt.

Daher mein Vorschlag, Dich mit einem Verband o.ä. in Verbindung zu setzen, der die Erfahrung aus vergleichbaren Fällen hat und bewerten können sollte, ob die Abrechnung in Ordnung ist.
Eine andere Möglichkeit hast Du kaum, da der Streitwert so gering ist, das kaum ein Anwalt bereit sein wird viel Arbeit zu investieren. Zumal er davon ausgehen wird, er hat sowieso keine Chance. Und sollte er so davon ausgehen, dann muß er Dir von einem Streit abraten. Dazu wäre er verpflichtet.

Wenn Du hingegen streiten wollen wirst, dann dürftest Du am realistischten auf europäischer Ebene eine Chance haben. oder Du solltest Mitglied bei den "Piraten" und politisch tätig werden (http://wiki.piratenpartei.de/GEMA-Reform) Wink

Aber nochmal. Deine Bewertung ist neben der Sache. Es geht nicht um die Frage, ob die GEMA eine Gebühr bestimmten Namens mehrfach von der gleichen Partei oder gar von mehreren Parteien erhebt. Die Frage ist, ob die Gesamtsumme, die erhoben wird, angemessen ist. Und an der Stelle würde ich kritisieren, daß solch Verfahren undurchsichtig und für den Kunden der GEMA, die Veranstalter, kaum zu kontrollieren ist. Denn, ob sie für die Künstler nachvollziehbar ist, müssen die GEMA-Mitglieder selber klären.
An dieser Stelle mag vielleicht auch die Idee der EU-Kommission, die Konkurrenz zu steigern, sinnvoll sein. Falls die Verwertungsgesellschaften den Wettbewerb durch Ihre Verträge untereinander nicht sowieso kontakarrieren.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#14
Hi Matthias,
ich bin doch Mitglied in der Piratenpartei, hatte auf einen schnellen Aufstiegt nach Berlin gehofft, hat sich nun aber wohl erledigt... 8o


In diesem Zusammenhang vielleicht auch für die Mitleser interessant was denn ein Musikschaffender so verdient...

http://www.delamar.de/musikbusiness/musi...enen-1926/

Teil2

http://www.delamar.de/musikbusiness/was-...zung-4769/

Die Grafiken Können durch anklicken vergrößert werden
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