01.07.2017, 16:37
Kirunavaara,index.php?page=Thread&postID=207313#post207313 schrieb:Irgendwas stimmt doch hier nicht:
"H, H" said the clown.
Was versprechen sich die "Fälscher" davon, daß sie in den Originalnamen und das Originallogo einen zusätzlichen Buchstaben einfügen? Reicht das in anderen Ländern tatsächlich aus, damit das keine Verletzung der Wort- und Bildmarke mehr ist? In Deutschland jedenfalls definitiv nicht.
Selbst die Verpackungs- und Inlay-Gestaltungen von Kassetten sind teilweise geschützte Geschmacksmuster, siehe z.B. hier.