Ungeduldiger Zeitgenosse in der Bucht, was tun?
#1
Bin schon seit dem 01.04.1999 Mitglied bei den "Vier bunten Buchstaben". Aber soetwas wie jetzt ist mir noch nie passiert.

Habe am 01.03. diesen Monats eine aktive Antenne für den Kurzwellenempfang ersteigert. Am 02. habe ich dann den Überweisungszettel zur Bank getragen und habe ihn dort in den Selbstbedienungskasten geworfen.
Heute früh, gegen 08.00 Uhr bekomme ich eine Mail, daß in der Bucht ein Fall gegen mich eröffnet worden ist wegen eines nicht bezahlten Artikels. Der Verkäufer droht mit Anwalt, Geld eintreiben und Vollstreckung.

Was soll, kann ich da machen. Habe diesem "netten" Menschen erstmal mitgeteilt, daß ich am genannten Datum die Überweisung veranlaßt habe und ihm angeboten, ihm einen Scan von dem Einzahlungszettel per Mail zu schicken.

Hilfe erbeten.
Zitieren
#2
Wenn jemand nach drei!!! Tagen meint, er müsse mahnen, klagen etc., der soll sich seine Antenne sonstwo hinschieben.

Da würde ich gar nicht reagieren und dem eine saftige negative Bewertung geben.

Sowas ist nicht nur absolut unsympatisch sondern schon krank...
Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Zitieren
#3
Hallo Gerald,

gaaaanz ruhig bleiben. Erst einmal hast Du innerhalb einer völlig normalen Zeitspanne bezahlt. Die Banklaufzeit sollte zwar ab 2012 nur noch einen Tag zwischen den Banken betragen, aber wer weiß.

Wer sich lächerlich machen möchte, kommt gleich mit Anwalt und "Vollstreckung". So einfach und kostenlos ist das Ganze, was der Verkäufer erst einmal vorverauslagen muss, doch nicht. Und um einen vollstreckbaren Titel gegen jemand zu erlangen erst recht nicht - bei derart lächerlichen Beträgen einer aktiven Antenne zzgl. Versandkosten.

Gruß Jens
Zitieren
#4
Ich kann Gerald gut verstehen.
Cool bleiben.....das ist mal immer so gesagt.

Ich bediene den ganzen Tag lang Publikum aus alles Schichten der Gesellschaft und kann mit Berechtigung sagen:

Das "Benehmen" wird unaufhaltsam aggressiver und verletzender, so daß man mitunter (wie hier Gerald) fassungslos davorsteht und denkt, man wäre im falschen Film.
Und darüber ärgert man sich gründlich, zumal wenn man es immer allen recht machen will.

Klar ist Gerald auf der sicheren Seite, aber er sollte doch trotzdem ebay davon in Kenntnis setzen. (Aber interessiert die das überhaupt)

Vielleicht sollte man auch von seinem erkämpften 100%-Verkäufer-Ehrenprädikat innerlich Abschied nehmen, dann ist man von solchen Haderlumpen nicht mehr erpreßbar.
Zitieren
#5
Hallo Gerald,

nachdem was du schreibst wird es sich um ein Kind handeln, das keine Ahnung von der Geschäftswelt hat. Das gibt es leider immer wieder in der Bucht, dass Leute meinen das Gegenüber beschimpfen und einschüchtern zu müssen um einen Vorteil zu erlangen. Auf dieses Niveau brauchst du dich nicht herab zu lassen. Bleib einfach sachlich und wickle die Transaktion nach deinen Gewohnheiten ab. (Je sachlicher du schreibst, desto mehr wird es ihn ärgern. ) Steh einfach drüber. Du bist der Kunde - des Verkäufers und der Buchtfirma. Offenbar scheinen manche Anbieter das umkehren zu wollen.

Mach einfach dein Ding und fertig!

VG
Michael
Zitieren
#6
Moin, moin,

neben all den Betrügern, die sich im Netz herumtreiben, sind vor allem "Anspruchsteller" unterwegs, denen Werbung und sogenannte gut gemeinte Ratschläge derer, die Geld oder Status damit verdienen vorzugeben, anderen Leuten sagen zu können, wie das Leben läuft und welche Rechte sie haben.

Die Folge: Der "Normalbürger" hat keine Ahnung, wie das Leben wirklich ist, und tut das, was man ihm beigebracht hat: Ansprüche stellen.

Wenn Du, als Käufer, mit so jemandem Konfrontiert bist, kann Dir zunächst wenig passieren, solange Du Dich an die Regeln hältst.

Wenn der Verkäufer keine Zahlungsfrist in seinem Angebot definiert hat, dann gilt die "ortsübliche". Das wäre mindestens eine normale Woche.
Wenn der Verkäufer weitere Artikel inseriert, dann wirst Du von Ebay automatisch aufgefordert bzw. wird Dir angeboten, mehr zu kaufen. Mit diesem Angebot ist es problemlos statthaft, die ortsüblich Zahlungsfrist bis eine Woche nach Ende der bereits laufenden Auktionen des Anbieters auszudehnen.

Zudem kannst Du ihm mitteilen, daß die gesetzlich gedeckten Bearbeitungsfristen von Überweisungen bei einem (elektronisch) bzw. zwei Tagen (beleghaft), von Bank zu Bank, zudem jeweils einen Tag für die interne Buchung von der Filiale zur Zentrale, sowohl bei der abgehenden, als auch bei der Empfänger-Bank, vorsehen. Arbeitstage wohlgemerkt (http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung.html).
Alles andere ist Werbung.

Wenn also ein Verkäufer die "Überweisung" als Zahlungsmittel anbietet, dann hat er mindestens vier Arbeitstage bis zum Geldeingang (drei bis zur Wertstellung) zu akzeptieren, weil Du im Zweifel keine Handhabe hast, das Verfahren bei den Banken zu beschleunigen.

Deine Zahlungsfrist beginnt übrigens mit dem Vertragsschluß (Auktionsende) und die Zahlung ist mit der Wertstellung bei der Dir vom Verkäufer mitgeteilten Bankverbindung erfüllt.
Du bist im Zweifel verantwortlich, die Bankverbindung bei Ebay abzurufen. Ist die Bankverbindung nicht hinterlegt, beginnt eine Zahlungsfrist erst mit der Übermittlung (Eingang) der Bankverbindung.

Übrigens gibt es meines Wissens nach bis heute weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Rechtsprechung darüber, daß eine Zustellung per Email möglich wäre. Damit wäre eine ausschließliche Übermittlung einer Kontoverbindung als Mail im Zweifel anfechtbar.

Was heißt das?
Wenn einer mosert, dann teilst Du ihm in freundlichem Ton die Grundlage Eures Vertrages mit:

zum Beispiel
-> Sehr geehrter Herr, da Sie keine Zahlungsfrist benannt hatten und mir auch von Ebay keine weitere Zahlungsfrist mitgeteilt wurde, gehe ich natürlich davon aus, es gilt die ortsübliche Zahlungsfrist.
Da mir, über den von Ihnen eingeschalteten Vermittler Ebay, zudem das Angebot unterbreitet wurde, ich möchte weiter bei Ihnen einkaufen, halte ich es für üblich und somit ordnungsgemäß, dass Zahlung erst binnen der ortsüblichen Frist nach Beendigung der mir von Ihnen angebotenen, weiteren Auktion zu erfolgen haben; schließlich gehört zu dem Vorschlag Ihres Vermittlers auch die Offerte eines gemeinsamen Versandes der erworbenen Artikel.
Ich nehme nunmehr mit Ihrer Mahnung zur Kenntnis, Sie wünschen nicht, dass ich weitere Gebote auf Ihre laufenden Auktionen abgebe.

Unabhängig davon darf ich Sie darauf hinweisen, in Deutschland sind seitens des Gesetzgebers Transaktionsfristen bis zu zwei Arbeitstagen von Bankgesellschaft zu Bankgesellschaft vorgesehen, zudem je ein Tag für die hausinternen Buchungen; Ihnen ist also bewusst, die von Ihnen mit Ihrer Mahnung ausgesprochene Forderung des Eingangs einer Überweisung binnen drei Arbeitstagen ist im Zweifel überhaupt nicht einzuhalten. Nicht zuletzt daher ist Ihre nicht vertragsgemäße Forderung, samt aller Konsequnzen, Nichtig.

Ihre Rechnung ist also nicht fällig, somit bestreite ich einen Verzug.
Bitte erwarten Sie den Eingang meiner bereits beauftragten Zahlung innerhalb der üblichen Fristen und sorgen Ihrerseits für einen ordnungsgemäßen, sachgerechten Versand, der, Ihrem Angebot entsprechend, sicherstellt, dass mein Eigentum unbeschadet bei mir eintreffen kann. <-

So einen Text passt Ihr Eurer Situation an und schickt ihn als Information an den meckernden Verkäufer.

WICHTIG ist, daß Ihr auf eine Mahnung unbedingt unverzüglich antwortet, damit Ihr faktisch nicht in Verzug gesetzt werdet.
Wer in Verzug gerät, der hätte nämlich die Kosten (Verzugsschaden) am Hals.
(s. auch: http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html)

Sollte ein Anwalt nach Bestreiten der Fälligkeit und trotz einer rechtzeitigen Zahlung tätig werden, dann freut sich die Anwaltskammer. Natürlich nur dann, wenn wirklich keine gültige, anderslautende Zahlungsfrist vereinbart worden war.

Natürlich ist das keine Rechtsberatung und der Brief-Vorschlag nur beispielhaft.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste