Zahlungen bald nur noch über Ebay möglich...
#28
Zitat:Frank postete
´
Ist es nicht so, dass Ebay Deutschland von der luxemburgischen Zentrale verwaltet (oder regiert) wird und so zumindest europäisches Recht gilt?...
Hallo Frank,

Ebay versucht nach meiner Ansicht gegenüber seinen Kunden nachhaltig zu verschleiern, wer für was verantwortlich ist.

Es gibt ein "Ebay Deutschland" in Berlin. Offiziell wird diese Niederlassung als "Postadresse" bezeichnet.
Nach meiner Kenntnis wird hier keine Geschäfstätigkeit ausgeübt und ist Berlin auch kein Vertragspartner eines Ebay-Mitglieds. Begriffe wie "Ebay Deutschland" oder die Domain "ebay.de" sind daher irreführend, aber zulässig.

Die Luxemburger Niederlassung gilt als "Vertragspartner aller Mitglieder ... nach Wohnsitz ... in der EU ..." (http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html).
Trotzdem bekomme ich hin und wieder Schreiben der Schweizer Ebay, ohne daß darauf eingegangen wird, aus welcher Position heraus die Berner mit deutschen Kunden Kontakt aufnehmen.

Das Problem ist, kein Ebay-Mitlgied kann bewerten, wo seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, nach deutschem Recht, und die Ansprüche des Vermittlers, bestenfalls nach luxemburgischem Recht übereinstimmen oder ggf. kollidieren.
Ebay stellt zunächst einmal Forderungen und es verbleibt in der Verantwortung des Mitglieds die Rechtsposition, die für ihn gilt, herauszufinden und ggf. durchzusetzen.
Dabei arbeiten ja Käufer und Verkäufer auch nicht notwendig Hand in Hand.

Wie auch immer ist beispielsweise kein deutscher Straf-Verfolger und auch keine deutsche Aufsichtsbehörde zuständig, wenn ein Problem mit dem Vertragspartner Ebay auftritt. Es gilt Luxemburger Recht. Das bedeutet, der Beamte wird eine Beschwere / Anzeige zu den Akten legen.

Paypal hatte ehemals damit geworben, die Bank unterliege der Kontrolle der deutschen Aufsicht BaFin. Dem scheint nicht mehr so zu sein, was allerdings kaum einem Kunden, anders als durch etwas "Kleingedrucktes", mitgeteilt worden sein dürfte.

Meiner Ansicht nach müsste Ebay im Besitz einer Genehmigung der CSSF, der luxemburgischen Bankenaufsicht, sein. Eine solche hat die CSSF allerdings noch nicht veröffentlicht.
Zwar gibt es hinsichtlich der Genehmigungspflichtig von Finanzdienstleistungen Ausnahmen für Auktionshäuser. Doch besitzt Ebay meines Wissens nach keine Genehmigung für den Betrieb eines Auktionshauses.
Interessanter Nebeneffekt ist die Tatsache, daß Ebay die Regeln für die Geldwäsche-Überwachung, die teilweise bei Finanzdienstleistern liegen (z.B. Meldepflicht), nicht erfüllen kann, wenn Ebay nicht bei einer Aufsicht für Finanzdienstleister gemeldet ist. Inwieweit das strafrechtliche Konsequenzen für die Kunden von Ebay hat, denen man unterstellen könnte mit einem Partner Geschäfte zu machen, der keine Zulassung hat, um eben solchen Meldungen zu entgehen, müsste man hinterfragen. Mir liegen jedenfalls mehrere Selbst-Denunzierungen vor, in denen Ebay-Nutzer ganz selbstverständlich behaupten, Accounts Dritter zu nutzen oder sich die Mitgliedschaft bei Ebay anderweitig erschlichen zu haben. Im Falle der Anwendung der neuen Zahlungsform liegt hier möglicherweise nicht mehr nur ein Vertragsbruch gegenüber Ebay vor, sondern gleichsam ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.

Meine Erfahrung ist jedenfalls, Ebay und Paypal antworten nicht auf Anschreiben. Jedenfalls nicht, wenn solche ein Problem oder eine mögliche Haftung thematisieren. Wenn geantwortet wird, dann bestenfalls mit vorgefertigten Textbausteinen ohne Inhalt oder dem Verweis auf die AGBs.
Mein Anwalt beschreibt dies als inzwischen "übliches Verhalten" von Dienstleistungsunternehmen, vor allem im Internet- und Telekommunikationsbereich. Wahrgenommen werden von denen zunehmend nur noch Gerichtsurteile. Und das macht die Kommunikation für den Kunden extrem teuer. Selbst dann, wenn er Recht hat. Insofern ist egal, wer wessen Aufsicht oder Rechtsstand unterliegt. Ohne Kläger kein Recht. Und das klagen muß man sich leisten können.

Übrigens behalten sich Rechtschutz-Versicherer vor, kostenträchtige Kunden irgendwann zu kündigen, selbst dann, wenn sie im Recht sind und die Klagen auch gewonnen werden. Wink

Tschüß, Matthias

P.S.: http://www.auktionshilfe.info/thread_6891p2
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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