Schutzisoliertes Gerät mit Kaltgerätebuchse ausstatten erlaubt?
#1
Moin

Ich möchte bei einer A77 diese sonderbare 2 Polige Spezialbuchse für die Stromversorgung gegen eine Kaltgerätebuchse austauschen, weil man diese Kabel ja immer hat.
Nun ist die A77 schutzisoliert, aber die Kaltgerätebuchse führt einen PE.

Nun kenne ich aber die VDE Vorschriften nicht auswendig und möchte gerne wissen ob es denn überhaupt erlaubt ist eine Kaltgerätebuchse einzubauen und den PE nicht anzuschliessen.

MfG Matthias
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#2
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Betreffen die Normen eigentlich Privatleute? Ich würde sagen, dass der Schutzleiter eher ein Plus an Sicherheit bietet. Leg den doch an den Rahmen, das wäre doch ok.

Und, was nicht jeder weiß, PE kommt ja erst im Hausanschlußkasten hinzu, das EVU legt nur 4 Strippen. Eigentlich ist das Hausnetz nur eine große Nullung, wobei der Schutzleiter durchaus eine Sicherheitsfunktion hat, falls der N- Leiter sich mal verabschiedet. Ich habe mir sogar zusätzlich einen Fehlerstromschutzschalter gegönnt, falls mir mal der Rasierer ins Becken fällt. Bringt das was? Ich rasiere mich nass............Wink

Es gibt Menschen, die behaupten der Einbau einer Kaltgerätebuchse mit Entstördrossel mache sich im Klang positiv bemerkbar. Ist aber wohl mehr eine Glaubensfrage.


Frank ( darklab )
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#3
Lieber Matthias,
lieber Frank,

wenn ein Fremder am VDE-mäßig konzipierten und geprüften Gerät durch einen Umbau des eigentlichen Besitzers zu Schaden kommt, orientieren sich Versicherung und Staatsanwalt durchaus am grundlegenden Konzept des Gerätes und das sieht bei der A77 nun einmal Schutzklasse II vor: "4 KV geprüft" stempelten die Löffinger -wenn ich mich recht erinnere- irgendwo aufs Chassis.

Mich hat das natürlich seinerzeit nicht daran gehindert, noch in der Garantiezeit die eingangs- und ausgangsseitig erdfrei-symmetrischen A77ORF auf Schutzklasse I umzubauen, wobei auch gleich das 'revox-tricky' Kurzschlussstecker-Buchsen-Aggregat ersatzlos aus dem Gerät verschwand: Bei einer meiner A77 hatte dies schon zu knistern/kokeln begonnen. Weiterhin habe ich bei dieser Gelegenheit auch einen Saugkreis eingebaut; natürlich nicht, um den 'Klang' zu 'verbessern', sondern um die über das Netz und die simple Spannungsstabilisierung eindringenden, leidigen Knacksstörungen draußen zu halten. Da bestand nämlich Handlungsbedarf.

Einen Schutzleiter bei einem mit der Außenwelt grundsätzlich unsymmetrisch kommunizierenden Gerät zu verdrahten, halte ich für keine glückliche Idee. Irgendwo hängt auch ein Breitbandkabelanschluss oder eine über Koaxkabel verdrahtete, selbstverständlich schutzgeerdete Antennenanlage, ein Computer oder ein schutzgeerdeter Verstärker/CD-Player (die Japaner mögen so etwas ja durchaus nicht ungern) mit in der Tonwiedergabeeinrichtung, schon ist die Erdschleife da, und es brummt. Ich empfehle infolgedessen die Eurobuchse (passt in allen von mir verwendeten Versionen ohne Umarbeitungen ins Gerät) schlicht ohne Schutzleiter einzubauen, weise aber eigens darauf hin, dass der Modifikator wissen muss, was er tut. Anschlussfehler führen bekanntermaßen direktenwegs auf den Friedhof. Einfach sorgfältigst und gefahrenbewusst arbeiten, und die Sache ist gefressen.

Hans-Joachim
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#4
Zitat:Matze postete
Moin

Ich möchte bei einer A77 diese sonderbare 2 Polige Spezialbuchse für die Stromversorgung gegen eine Kaltgerätebuchse austauschen, weil man diese Kabel ja immer hat.
Nun ist die A77 schutzisoliert, aber die Kaltgerätebuchse führt einen PE.

Nun kenne ich aber die VDE Vorschriften nicht auswendig und möchte gerne wissen ob es denn überhaupt erlaubt ist eine Kaltgerätebuchse einzubauen und den PE nicht anzuschliessen.

MfG Matthias
Meines erachtens ist dies nach VDE n i c h t erlaubt, da wenn der Schutzleiter nicht wie solch ein Anschluß erwarten läßt im Gerät "nicht" ausgeführt ist, eine Vortäuschung einer nicht vorhandenen Schutzmaßnahme/Klasse ist.
Der Umbau des Anschlusses mit Schutzleiterausführung wäre nur mit Anschluß des selben am chassis des Gerätes erlaubt. Würde aber evt. zu Problemen im Zusammenspiel (Brumm) mit verbundenen andern Geräten führten.
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#5
Hmmm,
ich interpretier die 701 genau anders herum. Wenn ein Gerät schutzisoliert ist nach Schutzklasse roem. II (also wie bei der A/B77 der PE nicht erforderlich ist), so ist diese Einstufung _besser_ als die Ausrüstung mit Schutzleiter nach Schutzklasse roem. I.
Wenn Du dann die Kaltgerätebuchse einbaust und den PE unbelegt lässt (ihn vielleicht sogar in der Buchse abkneifst), so ist das imho in Ordnung. Das Standard-Anschlußkabel hat dann zwar alle 3 Pole, aber so what. Einen unbenutzten (sicheren) Pol zu besitzen, ist nicht verboten, sonst dürftest Du ja (überspitzt formuliert) deinen Rasierapparat mit Flachstecker nicht in ein dreipoliges übliches Verlängerungskabel stecken.
Dass ein Schutzleiter angeboten wird, aber nicht benutzt, _weil_ das Gerät sowieso schon schutzisoliert nach Klasse roem. II ist, kann nicht verboten sein.
Gruß
F.
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#6
Du kannst an dem Gerät rumbasteln wie du willst. Sollte aber jemand oder etwas dabei zu Schaden kommen und deine Basteleien halten sich nicht mehr an die Richtlinien (u.a. DIN VDE), haftest du für den Vorfall und der Versicherungsschutz kann entfallen oder wird entfallen.

Wenn durch deine Basteleien mit deinem Gerät andere Geräte gestört werden (ich denke mal, das passiert hier nicht), z.B. Rundfunkgeräte deiner Nachbarn, darfst du dein Gerät auch nicht mehr betreiben.
Grüße,
Wayne

Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.
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#7
Hallo,

Ich habe früher mal gelernt, dass ein Anschluss mit Schutzleiterkontakt dann auch angeschlossen sein muss, eben wegen des möglichen Irrtums. Andererseits kann man die Schutzklasse durch anbringen eines Schutzleiters nicht so einfach umfunktionieren, ohne dass ein Fachmann den Aufbau begutachtet hat. Die Schutzklassen haben ja den Sinn des Berührungsschutzes, der durch den angeschlossenen Schutzleiter in seiner Wirkung dann ja verändert wurde. Ein sich lösender Draht würde im ursprünglichen Fall ja keine Gefährdung verursachen, weil keine leitenden Verbindung nach außen stattfindet. Je nachdem, wo der Schutzleiter angeschlossen wird, kann dieser gelöste Draht im anderen Fall einen Kurzschluss auslösen, der irgendeine Sicherung auslösen müsste. Das ist bei dem Gerät ursprünglich nicht vorgesehen. Also besteht evt. Brandgefahr.
Für den Privatgebrauch würde ich den Schutzleiter nicht anschließen, und einen Warnaufkleber neben die Buchse kleben, damit ich mich selbst immer wieder daran erinnere.
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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#8
Blöde Frage:

ein TB habe einen zweipoligen Netzanschluß ohne Masse. Kann/darf man diesen ersetzen durch ein Schuko-Kabel, das auch nur 2adrig ist, dieses also direkt im gerät festlösen und den zweipoligen Anschluß entfernen???
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#9
Zitat:highlander postete
Blöde Frage:

ein TB habe einen zweipoligen Netzanschluß ohne Masse. Kann/darf man diesen ersetzen durch ein Schuko-Kabel, das auch nur 2adrig ist, dieses also direkt im gerät festlösen und den zweipoligen Anschluß entfernen???
Vorausgesetzt der Umbau wird Fachgrecht durchgeführt, so dass die Leitungsführung innerhalb des Gerätes und die zu installierende Kabelführung nach außen einschließlich Zugentlastung vorgesehen ist. Dann spricht meines erachtens nichts dagegen. Zu beachten wäre dann allerdings das kein Schukostecker mit Schutzleiteranschluß montiert wird, sondern ein zweipoliger Europastecker. So habe ich es zumindest einmal beigebracht bekommen.
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#10
Okay, komme mit Schuko und Europastecker immer durcheinander, aber ich weiß, was du meinst und habe wohl richtig gelegen Wink
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#11
Zitat:Frank postete
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Betreffen die Normen eigentlich Privatleute? .....

Und, was nicht jeder weiß, PE kommt ja erst im Hausanschlußkasten hinzu, das EVU legt nur 4 Strippen. Eigentlich ist das Hausnetz nur eine große Nullung, wobei der Schutzleiter durchaus eine Sicherheitsfunktion hat, falls der N- Leiter sich mal verabschiedet. ....

Frank ( darklab )
1. JA, auf jeden Fall haben sich auch Privatleute an diese Normen zu halten.

2. Es gibt zwei grundlegende Dinge die man auseinanderhalten muß. Das ist zum einen die Hauseinspeisung aus dem öffentlichen Drehstromnetz mit den drei Phasen R, S und T. Für den Haushalts-"Lichtstrom" wird je eine dieser Phasen zusammen mit dem Mittelpunktleiter verwendet und an die Verbrauchsstelle geführt. Dieser MP-Leiter ist identisch mit dem N = Neutral-leiter wobei in diesem Falle der Leiter durchaus nicht immer NEUTRAL ist! D.h. Beim Anschalten eines Verbrauchers werden beide Leiter vom Strom durchflossen. Aus diesem Grund wurde vor ein paar Jahrzehnten festgelegt, daß als SCHUTZLEITER nur noch ein unbelasteter, also im Normalfalle immer stromloser Leiter verwendet wird. Das ist der PE-Leiter, die dritte Strippe also. Da man davon ausgehen kann, daß Fehler in der Hausinstallation erst nach dem Zähler auftreten ist es auch logisch, daß dieser PE-Leiter nicht weiter als bis zum Hausanschluß separat geführt wird und dort die direkte Verbindung mit dem MP-Leiter hergestellt wird. Der Schutzleiter als solcher funktioniert also immer völlig unabhängig vom Neutralleiter. So ist es beispielsweise erforderlich - das ist eine der Vorschriften, an die sich halt auch ein Privatmann zwingend halten muß - besagt, daß der PE-Leiter stets um ein Stück länger zu halten ist als alle anderen Leiter einer Anschlußstelle. So ist sichergestellt, daß beim Versagen der Zugentlastung eines Schukosteckers zwar beide Leiter herausgerissen werden können, aber der Schutzleiter erst als Letzter vom Gerät getrennt werden kann. Ebenso sind Schutzkontakte immer vorauseilend angelegt - sonst könnten sie nicht ihrer Aufgabe gerecht werden.
3. Ein Fi-Schalter macht immer Sinn, wenn Du z.B. Deinen Naßrasierer mit einer Hochvolt-Klingen-Vorglüheinrichtung und kombinierter Unterflur-Stoppelbeleuchtung aufmotzt kann es schon mal zu einer heftigen Abstoßungsreaktion kommen. Da ist es gut zu wissen, daß das Wasser nicht gleich auf einen Schlag verdampft :confused:
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#12
Hallo Leute,

Anarchy in the UK(und nicht nur dort!)

als Nichttechniker:ich verstehe überhaupt nicht,was sich ändert,wenn der Schutzleiter nicht an der Steckdose,sondern im Gerät endet.

Soll das ein Fake sein,daß jemand drauf kommen könnte,das Gerät hätte eine andere Schutzklasse als das der liebe Willi gewollt haben könnte(der übrigens natürlich in seiner professionellen Abteilung immer Schutzerde eingebaut hat,sonst hätte er ja im professionellen Bereich keine Geräte verkaufen können)??

Wer sollte damit getäuscht werden??
Ich?
So alt bin ich jetzt auch nicht,daß ich nicht mehr weiß,was ich tue bzw.getan habe.

Wenn ich´s verkaufen will:dann ist es halt verbastelt.Es wird doch noch Leute geben,deren Geisteskrankeit,die nach ihrem Verursacher Studer/Revox benannt ist(Schizophrenia chronica Studer/Revox)noch nicht soweit fortgeschritten ist,daß sie schreiend aus dem Hause laufen und sich monatelang im Revox-Forum ausweinen müssen,weil jemand den orginalen Netzanschlußstecker(Stecker ist"male",Buchse(am Kabel)ist "female") durch ein allgemein gebräuchliches und in jedem Elektronik-Laden billig zu erwerbendes Teil ausgetauscht hat.
Ich kann diese Mißachtung des Willens unseres lieben Willi einem Käufer beim Verkauf doch sagen.Und im Zweifelsfall zurückbauen.Um das Spezialkabel kann sich der Typ dann selber kümmern.

Und wenn ich´s nicht verkaufe??Wenn da ein Unbefugter falsche Schlüsse zieht,ist er selber schuld.Und wenn´s mir einer klaut ,dann habe ich mit dem auch kein Mitleid.

Und was soll denn passieren??
Ich habe nochmal nachgesehen:ich habe nirgenwo den Hinweis gesehen,daß
ein Austausch bestraft werden könnte.
Wo bitte steht:
"Wer Kaltgerätestecker austauscht oder nachmacht,oder Geräte,die mit ausgetauschten oder nachgemachten Kaltgerätesteckern versehen sind,in Umlauf bringt,wird mit Gefängnis nicht unter ? Jahren bestraft"???

Wer sollte mir in diesem sowieso überreglementierten Staat vorschreiben können,daß ich keinen ordentlichen Kaltgerätestecker an ein Gerät machen darf??
Und wer könnte mich da bestrafen??

Ich denke,daß ein Profi von irgenwelchen Innungen oder anderen Einrichtungen Sanktionen befürchten müßte,wenn einer draufkäme.
Aber mir sind die schnurz.

Und wenn so ein Gerät brennt,daß ich das meiner Hausratversicherung melden müßte:glaubt jemand wirklich,daß das dann am Kaltgerätestecker liegen könnte???
(So nebenbei:was glaubt ihr,daß Eure Hausratversicherung zahlt,wenn ein 30 Jahre altes Gerät abgebrannt ist??)

Da muß ich sagen wie der Joe Walsh:
But Seriously Folks!
Das einzige,was meiner Meinung gegen den Einbau eines 3-poligen Kaltgerätesteckers spricht,ist die Orginalität.
Und was der TÜV oder VDE dazu meint ist mir schnurz.

Wenn vorher kein Schutzleiter angeschlossen war,schließe ich auch keinen an.D.h.ich ändere an der ursprünglichen Konfiguration NICHTS!
(Es gab mal im Revox-Forum wilde Spekulationen über Spannungen,die zwischen Gehäuse und Schutzerde auftreten könnten.Da müßte man um jedes Gerät einen Farradayschen Käfig bauen).

Ich habe nur den Vorteil,daß ich keine Märchenpreise für 2-Pol-Revox-Kabel zahlen muß(weil die ja bei der Hälfte der A77 am Markt fehlen),sondern mir eins aus der Schublade holen kann.

Und wenn mal einer kommen sollte,der meine Kaltgerätesteckdosen sehen wollte,
den würde ich wegen Allgemeingefährlichkeit in eine geschlossenen Abteilung einer dafür geigneten Einrichtung verbringen lassen.
Da könnte man ihn dann einer Elektroschockbehandlung mit hoffentlich geerdetem Gerät zuführen.

Viele Grüße
Frank

,
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#13
Man muß sicherlich bei Kaltgeräte-Buchsen den PE anschließen.
Und der muß dann auch Schutzerde-Potential führen.

Schutzisolation macht man, damit die Elektronik über deren Masse am
Chassis kein PE-Potential hat -> Brummschleifen.

Mein altes Scope Hameg 512N hat glücklicherweise Schutztrennung.
Da ist vom Netzkabel her nur eine Schutzwicklung im Trafo, die zwischen
Primär und Sekundär sitzt, an PE angeschlossen.
Das Gehäuse und alles 'Sekundäre' können floaten und Potential
der Meßquelle annehmen.

Neuere Scopes haben wohl leider keine Schutztrennung mehr.
Da haben wohl zuviel Idioten Netzspannung mit dem Scope gemessen,
mit Phase an der Masse des Tastkopfes und damit am Scope-Gehäuse.

FI-Schutzschalter sind genial und empfehlenswert!
Besonders die mit 10 mA Auslösung.
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#14
Zitat:FI-Schutzschalter sind genial und empfehlenswert!
das steht außer Frage. Nur dumm, wenn man ausschließlich 2adrige Kabels im Hause hat
:grumpy:
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#15
Zitat:highlander postete
Zitat:FI-Schutzschalter sind genial und empfehlenswert!
das steht außer Frage. Nur dumm, wenn man ausschließlich 2adrige Kabels im Hause hat
:grumpy:
Wieso ist die Integration eines FI im Stromversorgungskreis bei Verwendung von Geräten die lediglich über ein zweipoligen Anschluß mit dem Spannungsnetz verbunden sind von Nachteil?
Oder interpretiere ich Deine Aussage falsch?
Auch hier macht ein FI durchaus Sinn, da dieser nicht primär als Überstromschutzschalter arbeitet, sondern die Phasen (L1, L2, L3) und den Rückleiter (N) auf etwaige Summenstromdifferenzen überwacht. Im Fehlerfall z.B. bei einer defekten Gehäuseschutzisolierung und führendes Potential am Gehäuse (L am chassis) welches dann bei Berührung zu einem Auslösestrom des FI führen kann. (Der Stromkreis wird hierbei über den Körper (Menschen) und über den Gebäudeerder geschlossen und nicht über den N. Hieraus ergibt sich, dass die Summe der überwachten elektrischen Ströme im FI ungleich Null sind.
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#16
Mir haben die Elektriker gesagt, daß man da keine FI einbauen kann, sie würden nur funktionieren, wenn auch die Erdeleitung vorhanden wäre...
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#17
Zitat:highlander postete
Mir haben die Elektriker gesagt, daß man da keine FI einbauen kann, sie würden nur funktionieren, wenn auch die Erdeleitung vorhanden wäre...
Nach meienm Verständnis und wissen ist diese Aussage Deiner Elektriker so nicht richtig. Ich denke vieleicht muß mann die Aussage bei Deinen Elektrikern nchmals hinterfragen. Wie schon erläutert reagiert der FI primär auf eine Stromdifferens im Summenstrom ganz nach den Kirchhof'schen Regeln. Eine Überwachung aus Stromführung im Schutzleiter wird hier nicht gemacht und er wird für diesen Schutzschalter von seiner Funktion auch nicht benötigt.
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#18
Wo wir gerade beim Thema sind: warum müßte man nach dem Einbau eines FI-Schalters ALLE Steckdosen prüfen? Oder ist das auch nur heiße Luft?
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#19
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Soweit ich weiß, haben die FI nur L1 -3 und N, es sollte also kein Grund bestehen, warum der Schutzleiter zwingend nötig ist.


Frank ( darklab )
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#20
Zitat:highlander postete
Wo wir gerade beim Thema sind: warum müßte man nach dem Einbau eines FI-Schalters ALLE Steckdosen prüfen? Oder ist das auch nur heiße Luft?
Überprüfen der Steckdosen????
Das kann ich mir nur im Zusammenhang von Altinstallationen denken, woanders macht das wenig Sinn. Früher (1950??) war es sehr verbreitet eine sogenannte klassische Nullung zu praktizieren, d.h. an der Schukosteckdose z.B den Nullleiter mit auf den Schutzkontakt zu legen. Wenn dann ein FI in solch einem Hausnetz integriert wird bietet dieser nur den von mir beschriebenen Schutz bei Stromableitung durch einen Menschen (aber nur wenn der Strom die Höhe des definierten Abschaltwertes des FI führt (z.B. 30mA oder 0,5A ist abhängig vom FI). Alle andere technischen Fehler welche zu Gefährlichen Berührungspannungen (in der Regel größer 42V) werden nicht detektiert, da ja auch der Strom vom Stromkreis welcher z.B. über den Schutzkontakt geführt wird nicht als Fehlerstrom detektiert werden kann.

Meine Erklärung sollte aber nicht zu den pauschalen Schluß führen das ein FI nicht ohne PE funktioniert! Jeder Fehlerfall der eine Strtomableitung über den Gebäudeerder führt wird bei einer Größenordnung des Abschaltstromes vom FI detektiert und führt zur Spannungsfreischaltung.
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#21
Diese Art der 'Erdung' wurde hier noch bis Mitte der 60er praktiziert.

Nehmen wir einmal an, man vergißt eine Steckdose von dieser Quasi-Erdung zu befreien bzw. vergißt dies bei einer Lampe, würde dann der FI Erkennungprobleme haben, wenn aus dem gleichen Stromkreis ein 'Gefahrstrom' an einer ordentlichen Steckdose anliegt?

Ich glaube, wir werden nächste Woche FI-Schutzschalter haben...aber von einem anderen Unternehmen Wink Brauche ich dann überhaupt noch einen Trenntrafo?
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#22
Zitat:highlander postete
Diese Art der 'Erdung' wurde hier noch bis Mitte der 60er praktiziert.

Nehmen wir einmal an, man vergißt eine Steckdose von dieser Quasi-Erdung zu befreien bzw. vergißt dies bei einer Lampe, würde dann der FI Erkennungprobleme haben, wenn aus dem gleichen Stromkreis ein 'Gefahrstrom' an einer ordentlichen Steckdose anliegt?

Ich glaube, wir werden nächste Woche FI-Schutzschalter haben...aber von einem anderen Unternehmen Wink Brauche ich dann überhaupt noch einen Trenntrafo?
Zum Thema FI)
Wenn andere Steckdosen, Beleuchtungseinrichtungen usw. über einen getrennt geführten Schuztleiter verfügen der bis zum Sicherungskasten/Zählerkasten geführt ist, hat der mit klassischer Nullung ausgeführte Anschluß keine Einfluß auf den phasengleichen Stromkreis.

Zum Thema Trenntrafo)
Ein Trenntrafo dient einem völlig andern Zweck als der elektrischen Absicherung des Stromkreises und der detektion von elektrischen Defekten der Hausinstallation.
Ein Trenntransformator hebt die vom EVU verbundene Erdung des Nullters quasi auf. An der Sekundärwicklung besteht keine Potentialdifferenz zur Erde mehr, so dass bei Berührung oder Verbindung eines beliebigen Leiters der Sekundärwicklung mit Erde zu keinem geschlossenem Stromkreis führt und somit kein Strom fließt.
Die sogannte galvanische Trennung dient dem Schutz beim Arbeiten unter Spannung, hat man aber schon unbemerkt kontakt zu einer Leitung der Sekundärwicklung des Trenntransformators, so erfährt man dennoch einen elektrischen Schlag (ausreichend hohe Spannung vorausgesetzt) wenn man eine dem gegenüber potentialführende Leitung berührt.
Z.B. Beim Baden wird eine über einen Tranntransformator galvanisch getrennte Spannung am Kopfende und Fußende eingespeist, so durchließt ein Strom Kopf bis Fuß.
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#23
FI:
Wenn man nur L und MP hat, läßt man eben die Phase und den Nullleiter
DURCH einen 1-Phasen-FI laufen.
Hin- und Rückstrom heben sich auf und der FI löst nicht aus.

Aber, dann zweigt man VOR dem FI vom Nullleiter(!) her eine
Schutzerde ab, die man auf alle Schukos zieht, die NACH dem FI sitzen.

Wenn nun ein Strom nach Schutzerde abfließt, also am FI vorbei,
löst der aus und schaltet alles ab.
Und zwar minimal ab nur 10 mA, statt erst bei 30 A, wie eine Sicherung.

Der FI-Schutz funktioniert nur, wenn alle Steckdosen nach ihm einen
angeschlossenen PE haben.
Das muß man prüfen! Beispw. indem man ein 15Watt-Lämpchen an der
Dose von Phase nach Schutzkontakt legt. Dann muß der FI auslösen.

Trenntrafo ist was anderes!
Bei FI hat man immer noch die Phase, mit ihrem Potential gegen ERDE.
Bei TT hat kein Sekundär-Anschluß ein Potential gegen Erde,
sondern nur zwischen Sekundär-Leitungen gibt es ein Potential.

FIs sind natürlich abgestuft, was den Auslösestrom angeht.
Ich meine, es gibt 0.2A, 0.1A, 50mA, 30mA, 10mA.
Je nach Leckströmen im Netz nach dem FI.

Es gibt Steckdosenleisten mit internem FI 10mA.
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#24
Zitat:Der FI-Schutz funktioniert nur, wenn alle Steckdosen nach ihm einen
angeschlossenen PE haben.
was ist ein PE? Ist die dritte Strippe doch erforderlich?
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#25
Drehstromleitungen nennt man:
L1 L2 L3 N PE

Früher war das: R S T MP SL

PE ist der Schutzleiter.

Wenn man die Schutzwirkung eines Fehlerstromschutzschalters (FI)
erhalten will, müssen die Steckdosen nach ihm 3 belegte Anschlüsse haben:
Phase, Nullleiter, Schutzerde.
Wobei Schutzerde nicht vom Nullleiter her gebrückt sein darf, denn das
wäre nur die sogenannte Schutzart "Nullung".
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