17.05.2011, 13:38
Wirst du wohl abschreiben müssen. Die Beweislast liegt bei dir, du mußt also nachweisen, dass entweder die Post das Geld unterschlagen hat (soll früher durchaus vorgekommen sein, da eben Geld nicht verschickt werden darf und ein Postler, der so einen Geldbrief identifizierte, steckte den gleich mal ein, sagt man)
oder du mußt eben nachweisen, dass es der Empfänger war, beide werden sich auf den anderen ausreden und du stehst als der Gelackmeierte da, Pech.
Vielleicht hilft es dir und deinem Kharma, wenn du dir einredest, die 150.- € wanderten zu einem Bedürftigen und es ist eine gottgewollt gute Tat, die dir ohne dein Zutun gelungen ist (klappt bei mir fast immer, wenn mir mal wieder meine Geldbörse entwendet wurde )
oder du mußt eben nachweisen, dass es der Empfänger war, beide werden sich auf den anderen ausreden und du stehst als der Gelackmeierte da, Pech.
Vielleicht hilft es dir und deinem Kharma, wenn du dir einredest, die 150.- € wanderten zu einem Bedürftigen und es ist eine gottgewollt gute Tat, die dir ohne dein Zutun gelungen ist (klappt bei mir fast immer, wenn mir mal wieder meine Geldbörse entwendet wurde )
Viele Grüße
Lukas
Lukas