Bei Verdacht: Auskunftspflicht
#4
Jaein! Es gibt ein aktuelles Urteil, welches eine Plagiats-Klage abschmetterte. Die Webseite einer Klägerin wurde von der direkten Konkurrenz kopiert und etwas umgebaut. Grafiken und Texte blieben teilweise erhalten. Die Urteilsbegründung: solche selbst gemalten Pixelbildchen und die Texte sind schöpferisch nicht anspruchsvoll genug, das kann mit den geeigneten Programmen jeder genauso hinbekommen.

Nun kenne ich zwar die Seite nicht, die Klägerin jedoch wandte ein, sie hätte etliche Tage für die Erstellung der Seite gebraucht.

Fotos hingegen gelten als kreativ genug und sind schützenswert.

Ich denke, daß einige der hohen Richter über Dinge urteilen müssen, die sie nicht einmal theorteisch erfaßt haben. Heraus kommen mittelalterliche Urteile.

@snzgl
Die Späßchen sind ja üblich. Warum aufregen? Ich müßte dann täglich Abmahnungen schreiben. Dabei könnte ich von den vielen mir zustehenden Schadensersatzforderungen sogar reich werden. Aber das ist nicht der Punkt. Entscheidend ist, daß der Verkäufer i.d.R. nicht schreibt, daß das Gerät auf dem Bild nicht das seinige ist. Solche Auktionen kann der Käufer hinterher anfechten. Auch könnten Bilder und Text die Bieter glauben machen, hinter der Auktion stünde ich, weil sie Text und Bilder von meiner HP kennen. Und dies ist eigentlich nicht so lustig...
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[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 14:56
[Kein Betreff] - von snzgl - 20.10.2004, 15:58
[Kein Betreff] - von wz1950 - 20.10.2004, 16:06
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 16:46
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 20.10.2004, 18:17
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 19:37
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 20.10.2004, 19:52

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