21.06.2015, 17:39
Stimmt eigentlich. Bei "Rundfunkbeitrag" (nicht mehr GEZ) heißt es:
Wahrscheinlich kommen die Kassierer halt nicht mit dem Mahnen mit, aber am längeren Hebel sitzen sie.
Gruß, Anselm
Zitat:Bei der Versendung von Zahlungsaufforderungen handelt es sich um eine Serviceleistung. Der Rundfunkbeitrag ist zur jeweiligen Fälligkeit, auch ohne besondere Aufforderung, an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten.
Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber 8,00 Euro, fällig.
Wahrscheinlich kommen die Kassierer halt nicht mit dem Mahnen mit, aber am längeren Hebel sitzen sie.
Gruß, Anselm
Früher war mehr UHER. Meine UHER-Erinnerungen