28.06.2007, 07:57
Bespielte Bänder zum Kauf anzubieten ist mit Sicherheit nicht legal, vor allem dann nicht, wenn man explizit auf den Inhalt hinweist und diesen damit zum Vertragsgegenstand macht.
Wenn sowas bei ebay läuft, dann deshalb, weil es lohnendere Betätigungsfelder für die Anwälte gibt.
Abhilfe: Man könnte sich vom Käufer schriftlich bestätigen lassen, daß er sich verpflichtet die Bänder nach Erhalt zu löschen. Ich habe sowas auch schon unterschrieben.
Wenn sowas bei ebay läuft, dann deshalb, weil es lohnendere Betätigungsfelder für die Anwälte gibt.
Abhilfe: Man könnte sich vom Käufer schriftlich bestätigen lassen, daß er sich verpflichtet die Bänder nach Erhalt zu löschen. Ich habe sowas auch schon unterschrieben.
Michael(F)