Hab dann mal daneben gegriffen TEAC X-20R
#69
(04.04.2023, 21:09)stompology schrieb: "ich habe rechtlich nichts zu befürchten, mein Anwalt sieht das auch recht gelassen") Ganz so einfach ist es für den Verkäufer nicht. Auch bei dem ( rechtlich möglichen ) Ausschluss von Garantien bei nicht gewerblichen Anbietern.

Man müsste das kennen, was der Verkäufer versprochen hat. Was hat er an Eigenschaften des Kaufgegenstands zugesichert? Hast Du die Beschreibung des Angebotes? 


Werden Eigenschaften beschrieben, die der Gegenstand nicht hat, bestehen reichliche Möglichkeiten. Wurde etwa durch Formulierungen Eigenschaften suggeriert die nicht zutreffen hast Du auch Möglichkeiten.

Entgegen der verbreitenden Ansicht „alte Kiste von Privat, selber schuld“ bestehen sehr wohl Rechte des Käufers über die Lieferung des Schrotthaufens hinaus.

In der Theorie hast du vollkommen Recht!
In der Praxis sieht das allerdings völlig anders aus.
Nicht umsonst gelten "Recht haben" & "Recht bekommen" als zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Es gibt kaum Richter die noch Urteile sprechen, es wird immer ein Vergleich angestrebt.
Ein Totschlagargument eines Richters könnte z.B. sein: "Haben sie sich ob des nicht geringen Kaufpreises vorher mit dem VK in Verbindung gesetzt?"

So wie das jetzt scheinbar läuft ist es die vernünftigste Lösung
Viele Grüße
Jörg
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RE: Hab dann mal daneben gegriffen TEAC X-20R - von Baruse - 07.04.2023, 14:08

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