Ware defekt, obwohl als Neu beschrieben
#18
(03.03.2023, 12:52)pedi schrieb: da wird nichts dabei heraus kommen, da es mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eingestellt wird.

Ja und zwar nach § 170 Abs 2 StPO, also wegen nicht hinreichenden Tatverdachts, sollte der Verkäufer nicht gerade eine völlig bescheuerte Einlassung abgeben ("Ich gestehe alles") oder sich Anzeigen gegen ihn schon bis zur Decke stapeln.

Entgegen anderslautenden Äußerungen hier ist das nur dann ein Betrug i.S. von § 263 StGB, wenn auch der sog. subjektive Tatbestand erfüllt - und beweisbar  Exclamation  - ist. Das ist beim Betrug vor allem die Täuschungsabsicht, also in etwa: er wusste, dass die Fernbedienung nicht mehr neu war und hat sie trotzdem absichtlich (!) als neu verkauft. Dass er es hätte wissen können und eigentlich auch  müssen reicht beim Betrug nicht. Zivilrechtlich ist das anders.

Wenn der Verkäufer z.B. behauptet, das Gerät selbst als neu gekauft zu haben oder es bei ebay nur versehentlich mit seiner Vorlage für neue Sachen eingestellt zu haben, war es das in einem Rechtsstaat, wo nicht jeder "einfach so" verurteilt werden kann. Neu ist hier eh so eine Sache, da die Fernbedienung wohl schon vor 20 Jahren auf den Markt kam.

Schlauer wäre eine andere Einlassung, für die ich hier aber keine Reklame machen möchte.

Beste Grüße

Arno
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RE: Ware defekt, obwohl als Neu beschrieben - von R2R - 03.03.2023, 15:26

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