Inverkehrbringen nach EU-Recht
#23
So einfach ist das nicht. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten, die Elektrofachkraft trägt die Verantwortung für die Arbeiten der EuP.

Nicht das der Eindruck entsteht, das sich das allzu ernst nehme, ich habe da nur mehr mit zu tun als ich möchte.

Gruß Ulrich
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Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Karl 59 - 16.01.2023, 21:31
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von tk141 - 17.01.2023, 18:37
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Baruse - 18.01.2023, 16:22
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