Inverkehrbringen nach EU-Recht
#20
Hallo Frank,

danke für die Hinweise. Ich werde versuchen, die Beschreibung so hinzubiegen.
Es gibt aber doch einige Änderungen; wie den komplett neuen Capstan-Antrieb, zusätzliche Cinch-Buchsen und eine Funk-Fernbedienung.
Bei meinem anvisiertem Preis werde ich Gewährleistung und Rückgabe vermutlich nicht ausschließen, sonst kann ich die Maschine wahrscheinlich nicht verkaufen; und bei weniger hat sich der Einsatz nicht gelohnt, und ich behalte das Teil lieber selbst.
Es wird aber noch etwas länger dauern, bis es überhaupt soweit ist. Im Moment kommt's beruflich ziemlich dick. (Dazu schreib' ich Dir mal ne PN)

Gruß,
Karl
Meine bevorzugten Zitate:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher" (Albert Einstein)
"Planung ist das Ersetzen des Zufalls durch den Irrtum" (Mehrere mögliche Quellen, unbekannt)
"Wenn man sein Gewicht halten will, dann muss man auch 'mal essen können, wann man keinen Hunger hat" (unbekannt)
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Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Karl 59 - 16.01.2023, 21:31
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von tk141 - 17.01.2023, 18:37
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