Inverkehrbringen nach EU-Recht
#19
ich weiß nicht, wie ich es rüberbringen soll, dass Du es verstehst.

Elektromeister ja oder nein, entscheidend sind doch zwei Dinge:

1) Als Privatverkäufer darfst Du die Gewährleistung ausschließen
2) Bei den Geräten handelt es sich um technische Antiquitäten, die eh vom ProdSG als Ausnahme definiert sind.

Das Einzige, was Du nicht machen darfst, sind pauschale Zusicherungen von Eigenschaften in der Verkaufsanzeige wie "generalüberholt" oder "revidiert". Wie schon weiter oben geschrieben würde ich die Geräte einfach wahrheitsgetreu beschreiben ( Instandsetzung für den Eigengebrauch, Verkauf wegen Sammlungsverkleinerung o.ä. ) und dann das Recht wahrnehmen, als Privatverkäufer jede Gewährleistung auszuschließen. Wenn Du lieb bist, kannst Du noch darauf hinweisen, dass es sich um eine über 40 Jahre alte technische Antiquität handelt, und der Käufer für die Sicherheit verantwortlich ist, wenn er das Gerät in Betrieb nehmen will.

Viel schwieriger ist es, wenn Du aus alten Komponenten etwas neues machen und das dann noch gewerblich verkaufen willst. Da betritt man ein juristisches und bürokratisches Minenfeld, das einen zunehmend wütend macht, wenn in den Medien mal wieder das Gejammer über die bösen ignoranten Konsumenten und den vielen Elektroschrott losgeht.

Gruß Frank
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Karl 59 - 16.01.2023, 21:31
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von tk141 - 17.01.2023, 18:37
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Baruse - 18.01.2023, 16:22
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von uk64 - 18.01.2023, 17:06
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von R2R - 18.01.2023, 18:25
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von nick_riviera - 24.01.2023, 13:03
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von R2R - 24.01.2023, 21:26
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von uk64 - 25.01.2023, 22:53

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste