Inverkehrbringen nach EU-Recht
#15
Da hat Jan im Prinzip recht, bis aus ein paar Kleinigkeiten. Zum Beispiel sind die Normen VDE0701-0702 wieder getrennt, also VDE0701 und VDE0702. 0701 für die Prüfung nach Reparatur und 0702 für Wiederholungsprüfungen (eigentlich nur kommerziell genutzte Geräte).
DGUV V (früherBGV) betreffen ohne hin nur kommerziell genutzte Geräte und ist nicht gleichzusetzen mit VDE Normen,  es wird dort halt in der Regel nur nach VDE geprüft. Durchführen dürfen diese Prüfungen nur Elektrofachkräfte ( die Definition wer das ist, ist etwas schwammig) die sich regelmäßig weiterbilden und die neusten Vorschriften kennen.

Reine Privatanwender oder Hobbyisten ohne Nachweis dieser Kenntnisse dürfen eigentlich gar nichts, solange man es für sich selbst macht ist es kein Problem, verkauft man das Gerät später (oder noch schlimmer, man repariert aus Hobby/ Nachbarschaftshilfe) begibt man sich auf rechtliches Glatteis.

Wenn jetzt Änderungen vorgenommen werden, die so weit gehen das die Zulassung und der Bestandsschutz erlischt (z.B. Änderung der Schutzklasse) ist alles verloren Smile.
Wobei es ja eine "Zulassung" im eigentlichen Sinn gar nicht mehr gibt, die Zeiten von FTZ und Co sind ja vorbei.

Gruß Ulrich
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Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Karl 59 - 16.01.2023, 21:31
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von tk141 - 17.01.2023, 18:37
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