Inverkehrbringen nach EU-Recht
#7
ich glaube, Ihr vermischt hier gerade privat und gewerblich. Wenn Ihr Geräte für Euch selber instandsetzt, und sie dann privat verkauft, weil Ihr z.B. die Sammlung umbauen wollt, dann könnt Ihr jede Gewährleistung ausschließen.

Und Geräte, die die 40 weit überschritten haben, können selbst von Händlern als technische Antiquität verkauft werden, für die das Produktsicherheitsgesetz nicht mehr gilt.

Von Grundig gibt es eh keine Tonbandgeräte im Hochpreis Segment, bei denen wie z.B. bei Studer der Zusatz "revidiert" eine hohe Wertsteigerung bedeutet. Warum schreibst Du es in der Verkaufsanzeige nicht genauso, wie es ist - für den eigenen Gebrauch selbst instandgesetzt, Weitergabe ohne Gewährleistung.

Gruß Frank
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Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Karl 59 - 16.01.2023, 21:31
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von tk141 - 17.01.2023, 18:37
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von nick_riviera - 18.01.2023, 11:40
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