Inverkehrbringen nach EU-Recht
#4
Hallo Zusammen,

Man muss nicht unbedingt auf der Netzseite arbeiten um einen gefährlichen Fehler zu machen.
Ich empfehle als Beispiel mal die Seite von Herrn Sittinger.

http://www.tonbandgeraetewerkstatt.sitti...ertes.html

Einfach etwas runter scrollen zu:  Das Risiko beim Kauf von Geräten…

Ohne dokumentierte Messungen nach VDE 0701/0702 sollte man kein Gerät an dem man gearbeitet hat wieder verkaufen.
Ein entsprechender Fehler kann auch erst nach einer gewissen Zeit auftreten, so dass er bei einem Probelauf nicht auffällt.

Gruß Steffen
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Nachrichten in diesem Thema
Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Karl 59 - 16.01.2023, 21:31
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Steffen87 - 17.01.2023, 15:41
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von tk141 - 17.01.2023, 18:37
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Baruse - 18.01.2023, 16:22
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von uk64 - 18.01.2023, 17:06
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von R2R - 18.01.2023, 18:25
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von R2R - 24.01.2023, 21:26
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von uk64 - 25.01.2023, 22:53

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