02.09.2022, 17:17
(02.09.2022, 15:03)kaimex schrieb: Juristen verwenden anscheinend eine andere Logik als Naturwissenschaftler,
Unter den Vätern und Müttern des Grundgesetzes waren nicht nur Juristen.
Aber so unlogisch ist es doch eigentlich gar nicht:
Man bestimmt zunächst nach einem landesweit einheitlichen Verfahren den Wert aller Grundstücke und überläßt es dann den Gemeinden, welchen Prozent- (oder Promille-)satz davon sie jährlich als Steuer erheben wollen.
Den Satz beschließt der Gemeinderat, also die gewählten Vertreter der Bürger, um so die Infrastruktur und Dienstleistungen zu finanzieren, die die Gemeinde ihren Bürgern bieten will und die ebenfalls das Ergebnis von Gemeinderatsbeschlüssen sind.
Wenn man den Bürgern gewisse Freiheiten läßt, ihre Gemeinden selbst zu gestalten, dann muß das auch für die Finanzierung gelten.
Es steht einem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgedanken ja auch nicht im Wege, daß es in manchen Gemeinden öffentliche Bibliotheken, Hallenbäder oder Sportplätze gibt und in anderen nicht.
Wäre es verfassungswidrig, daß die Gemeinden selbst die Höhe der Grundsteuer bestimmen, dann gälte dies auch für die Gewerbe- und die Hundesteuer.
Gruß
TSF