07.04.2021, 10:25
Schade daß es das europäische Produkthaftungsgesetz erst ab 1985 gibt.
Da hätte man vielleicht gegen die fehlerhaften Rezepturen vorgehen können.
Heute sind die Messen ohnehin gelesen da es ja keine Rechtsnachfolger für die Agfa und Ampex Bandhersteller dieser Welt mehr gibt.
Zitat:
"Der Fehler eines Produkts ist in § 3 ProdHaftG wie folgt definiert: "Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere a) seiner Darbietung, b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, c) des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann."
Ich denke schon, daß man von einem Tonband, vor allem wenn es professionell als Multi-Track Band zur Produktion eingesetzt wird, eine längere Haltbarkeit als die im letzten Beitrag genannten 4-5 Jahre erwarten kann.
Die 1 oder 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung waren hier bei weitem nicht ausreichend, es wird sich hier wohl eher um verdeckte Mängel handeln.
Gruß, Jan
Da hätte man vielleicht gegen die fehlerhaften Rezepturen vorgehen können.
Heute sind die Messen ohnehin gelesen da es ja keine Rechtsnachfolger für die Agfa und Ampex Bandhersteller dieser Welt mehr gibt.
Zitat:
"Der Fehler eines Produkts ist in § 3 ProdHaftG wie folgt definiert: "Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere a) seiner Darbietung, b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, c) des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann."
Ich denke schon, daß man von einem Tonband, vor allem wenn es professionell als Multi-Track Band zur Produktion eingesetzt wird, eine längere Haltbarkeit als die im letzten Beitrag genannten 4-5 Jahre erwarten kann.
Die 1 oder 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung waren hier bei weitem nicht ausreichend, es wird sich hier wohl eher um verdeckte Mängel handeln.
Gruß, Jan