16.05.2018, 08:26
Hallo!
1) Ein RdL hat keine anschraubbaren Füße, sondern einen Tragegriff, der gleichzeitig als Standauflage dient.
Den kann man natürlich weglassen. Dann besteht allerdings die Gefahr die Standfläche zu verkratzen.
2) Die Abmessungen in der Höhe betragen bei der 1. RdL-Ausführung 33,5cm.
Bei der 2. RdL-Ausführung kommen 0,5cm für die aufgenieteten Füße hinzu.
Die sind bei Senkrechtstellung dann oben...
Gruß
Wolfgang
1) Ein RdL hat keine anschraubbaren Füße, sondern einen Tragegriff, der gleichzeitig als Standauflage dient.
Den kann man natürlich weglassen. Dann besteht allerdings die Gefahr die Standfläche zu verkratzen.
2) Die Abmessungen in der Höhe betragen bei der 1. RdL-Ausführung 33,5cm.
Bei der 2. RdL-Ausführung kommen 0,5cm für die aufgenieteten Füße hinzu.
Die sind bei Senkrechtstellung dann oben...
Gruß
Wolfgang